Montag, 14. September 2009

Der Rechnungshof, das Hilfsorgan der Regierung

Der Landesrechnungshof ist ein Organ des Landtages. Das sagt zumindest Artikel 67 der Tiroler Landesordnung, der Tiroler Landesverfassung. In meinem Studium der Politikwissenschaft habe ich gelernt, zwischen der normativen Verfassung und der Verfassungswirklichkeit zu unterscheiden. In Tirol scheint dies dringend notwendig zu sein.

Das folgende Schreiben belegt, dass sich der Tiroler Landesrechnungshof offenbar eher als Hilfsorgan der Regierung und nicht als Organ des Landtages versteht:

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Die begleitende Kontrolle des Landesrechnungshofes zum Bau des Bergiselmuseums wird nämlich in regelmäßigen Abständen der Landesregierung vorgelegt. Der Finanzkontrollausschuss und damit der Landtag wird nicht informiert. Das ist klar gesetzwidrig. Ich bin auf die Erklärungen, die uns dazu erreichen werden jedenfalls schon sehr gespannt. Und sowieso auch darauf, wie das Patt bei der Bestellung eines neuen Rechnungshofdirektors aufgelöst werden soll.

2 Kommentare:

joR hat gesagt…

mir kommt sowieso vor, dass viele leute in tirol die landesregierung mit dem landtag verwechseln. aber dass der tiroler landesrechnungshof sich hier offenbar mehr als organ der landesregierung und nicht des gesamten landtages fühlt ist schlichtweg inakzeptabel, das muss publik gemacht werden.

Anonym hat gesagt…

mayramhof wurde seinerzeit bei der wahl sozusagen offiziell fachlich kastriert. mein zeigte ihm, wer der "herr" ist - nämlich die övp.jetzt gibt es eben nur mehr hohes kastratengesang: für eine kontrollinstanz absolut inakzeptabel!