Montag, 2. November 2009

Partnerschaftsgesetz ist erst der Anfang

Das Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare, das ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am Wochenende vorgeschlagen hat, ist erst der Anfang. Jetzt geht die eigentliche Arbeit mit den Verhandlungen darüber, wie das Gesetz aussehen soll nämlich erst los.

Die Regierung hat die kompliziertestmögliche Variante gewählt, wie man ein Partnerschaftsgesetz machen kann. Mit der Änderung einer einzigen Wortfolge hätte man die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erreichen können. Aber ÖVP und SPÖ wollten lieber eine Regelung, die noch über 100 Änderungen in Materiengesetzen braucht, weil das Justitzministerium nur ein Rumpfgesetz vorlegen kann: Sozialversicherungsrecht, Fremdenrecht, Adoptionsrecht, Erbrecht, Personenstandsregister (dahinter verbirgt sich die Frage des Standesamtes), Fortpflanzungsmedizingesetz, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht und noch viele mehr. Um jedes einzelne dieser Gesetze wird jetzt verhandelt werden müssen.

Ich persönlich bin ziemlich enttäuscht. Es liegt der schwächstmögliche Gesetzentwurf vor, der auf die kompliziertestmögliche Art erstellt wird. Es wird ein Sondergesetz für Lesben und Schwule geben; wie wenige Rechte es gibt, wird sich erst zeigen. Ich bin jedenfalls schon gespannt auf die Reaktionen aus der Szene, ob diese meine pessimistische Einschätzungen teilt.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

ja, ich denke das tut sie...

Anonym hat gesagt…

die hosi wien begrüsst den entwurf: "90% der forderungen umgesetzt" nur standesamt und fortpflanzung nicht enthalten.

wobei ich auch dagegen bin, dass gleichgeschlechtliche paare kinder bekommen können... aus meiner sicht ist eben nicht "alles gleich", wie die grünen leider immer behaupten...

Anonym hat gesagt…

Es wäre schön mal die Betroffenen zu fragen was sie gerne verändert hätten.
Hier werden immer wieder Gesetzesentwürfe herumgereicht von Menschen die keine Ahnung haben wie es den tatsächlich betroffenen Menschen damit ergeht.

Allein das Wort "Homoehe" geht an den Forderungen vorbei und öffnet weit die Tore wo die Kirchen sich zu Wort melden können und ihre Anhänger mobilisieren.

Eine eingetragene Partnerschaft welche den gleichgeschlechtlichen Paaren dieselben Rechte und Pflichten zusichert wie sie in den anderen Partnerschaften völlig normal sind - ob nun geschäftlich oder privat - jedoch durch ein neues Gesetz dazu abgesichert sind.

Dazu braucht es weder eine Kirche noch ein Standesamt.

Wenn sich zwei zu einer Partnerschaft verbinden so ist es zweitrangig ob dies nun geschlechtlich ausgelebt wird oder nicht und hat in dieser Diskussion nichts verloren.

Dabei geht es um finanzielle Absicherung, das Vermögen welches gemeinsam erwirtschaftet wurde, Pensionsrecht, sowie Besuchsrecht im Krankheitsfall und Bestimmungsrecht über gesetzliche Belange wie Erbrecht welche von zwei Partnern gemeinsam gewollt sind und was durch Dritte derzeit angefochten werden kann.

Ob solche Partner nun ein Kind adoptieren können oder nicht, sollte nach einer unbeeinflussten Überprüfung der Umstände in dieser Partnerschaft erst entschieden werden.

Das eine lesbische Frau leichter ein Kind bekommen kann und dieses auch behalten wird ist klar, wobei ein männliches Paar sich dabei schwer tun wird, ist aus natürlichen Gründen nicht Wert angesprochen zu werden.

Ob nun die Kirchen ein Auto, einen Hund oder die gute Ernte segnen oder vielleicht eine Partnerschaft, müssen diese nach ihrem Glaubensbild selbst entscheiden.

Auch kann es nichtbetroffenen Heteros völlig egal sein, da sie damit nicht konfrontiert sind und Leistungen aus Pensionskassen, Krankenkassen erst mal eingezahlt werden müssen und nicht ohne dem eingefordert werden können.

Das gleiche gilt ebenso für nicht verehelichte hetero Paare wo es um das gleiche Problem geht, wenn einer krank wird oder verstirbt und der Pattner mit einem Kind vielleicht rechtlos dasteht.

Gebi Mair hat gesagt…

Innerhalb der verschiedenen HOSIs gibt es unterschiedliche Positionen. Abgesehen von der HOSI Wien wurde ein Sonder- und Rumpfgesetz bisher immer abgelehnt. Dass die Medien nur die HOSI Wien um ihre Position fragen ist eine andere Geschichte.

Anonym hat gesagt…

i halt vom gesetzesentwurf gar nix. der besiegelt de facto dass es menschen 2. klasse gibt. eigentlich eine schande für jeden sich demokratisch nennenden rechtsstaat.

Anonym hat gesagt…

und warum menschen 2. klasse? an vorposter.

Anonym hat gesagt…

vielleicht darum? (c gayboy.at)

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechts- organisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, lehnt den Entwurf der VP-Justizministerin Bandion-Ortner für eine eingetragene Partnerschaft vehement ab. In einem offenen Brief dankt das RKL Frauenministerin Heinisch-Hosek, ohne deren Zustimmung die Regierungsvorlage nicht beschlossen werden kann, für die standhafte Ablehnung des schlechtesten Partnerschaftsgesetzes der Welt.



Derzeit haben gleichgeschlechtliche Paare kein Rechtsinstitut zur Verfügung. Das ist schlimm und in Westeuropa mittlerweile fast einzigartig. Noch schlimmer wäre allerdings ein Rechtsinstitut, das den diskriminierten Paaren auch noch schwarz auf weiß ihren Status als Menschen zweiter Klasse gesetzlich verbrieft (22 Unterschiede zum Eherecht allein im zivilrechtlichen Kernbereich; sexuelle Rassentrennung bei der Eintragung auf der Ebene einer Hundeanmeldung oder Kfz-Zulassung; schier unüberblickbare Masse an Benachteiligungen im Steuer-, Sozial-, Krankenversicherungs-, Pensions-, Fremden-, Staatsbürgerschafts-, Ausländerbeschäftigungs-, Arbeits-, Beamtenrecht und all den anderen Rechtsbereichen außerhalb des Zivilrechts).

Diskriminierung als Grundprinzip »Gleichberechtigung« wird nicht einmal mehr als Lippenbekenntnis in den Mund genommen. Ungleichbehandlung, also Diskriminierung, ist der Zweck und das Grundprinzip des Gesetzes. Keine Regierung der Welt hat es bisher gewagt, ein derartiges Diskriminierungsgesetz vorzuschlagen. »Unsere Selbstachtung verbietet es uns, den verächtlich hingeworfenen fleischlosen Knochen auch noch demütig und dankbar anzunehmen«, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) im offenen Brief an die Frauenministerin.

joR hat gesagt…

Ich kann nur hoffen das die Grünen im Parlament diesem Diskriminierungsgesetz nicht zustimmen werden. Ansonsten hätte schwarzrot (oder muss man es eigentlich noch umgekehrt sagen?) genau das erreicht was sie durch diesen Gesetzesentwurf durchbringen wollen: ein Gesetz dass nicht annähernt die Rechte der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht, und das auch offenkundig aussagt, dass das garnicht die Absicht ist, dieses Gesetz SOLL zum Ausdruck bringen, dass Homosexuelle Menschen zweiter Klasse sind. Aber gleichzeitig will man erreicht, dass Österreich halt irgendein Partnerschaftsgesetz hat, damit es keine Sanktionen von EU-Seite gibt und damit die Diskussion endlich vom Tisch ist. Und genau deshalb dürfen die Grünen nicht zustimmen, die Diskussion muss weiter geführt werden, denn dieser Gesetzesnentwurf ist ungenügend, wenn nicht sogar ziemlich erniedringend für alle Homosexuellen in Österreich, die lange genug vergeblich auf eine rechtliche Gleichstellung gewartet haben.