Mittwoch, 7. Oktober 2009

Nicht nur die Grünen

Nicht nur die Grünen sehen Probleme bei der Disposition durch eine einzige zentrale Landesleitstelle. Auch in den bisherigen Bezirksleitstellen sieht man das so, nachzulesen hier. Im Artikel werden zumindest die Probleme in der Disposition angesprochen. Dazu kommen noch die, meiner Meinung nach mindestens ebenso gravierenden Sicherheitsprobleme bei einer einzigen Leitstelle. Irgendwie freut mich das schon ab und zu, wenn ich mir nicht nur selbst etwas ausdenke, sondern wenn die ExpertInnen vor Ort die Grünen Überlegungen bestätigen und die Regierung Lügen strafen.

6 Kommentare:

MKogler hat gesagt…

Also von mehreren Bez.Leitstellen gibt es nur eine Person, die Zweifel hat!
Und das sich die Dispos der Landecker Leitstelle in jedem Teil des Bezirkes auskennen, wage ich auch zu Bezweifeln, es gibt immer Notrufe, die man nur dann örtlich zuordnen kann, wenn man jeden Baum beim Vornamen kennt.

Aber Gegenfrage: Die Grünen sehen im neuen Rettungsgesetz ja den "Untergang des rettungsdienstlichen Abendlandes" und werden uns mit dem neuen Gesetz ja die politisch verantworteten Leichen ja bergeweise auftürmen.
Aus dem Artikel lese ich aber heraus, das aufgrund der 15min Hilfsfrist sogar mehr Fahrzeuge und Personal bereitgestellt werden müssen.
Wie geht den das?

Gebi Mair hat gesagt…

Zeig mir die Stelle, wo im Gesetz eine Hilfsfrist definiert ist. Du wirst keine finden, weil es keine gibt.

fragdochdeninder hat gesagt…

als ExZivi sollte man wissen, daß sich diese 15min Hilfsfrist das ÖRK selbst auferlegt hat;-)

eine andere Frage,lieber Gebi:
wieso hat beim Anschluß der Feuerwehr und der Bergrettung die Ortskenntnis noch niemand gestört? Entweder funktionierts da oder ein brennendes Haus ist weniger Wert als Schnupfen?

fragdochdeninder hat gesagt…

eigentlich sollte die Hilfsfrist im neuen Rettungsdienstgesetz verankert werden - jeder Mensch in Tirol hat ein Recht auf medizinische Hilfe in einer angemessenen Zeit - und sollte das wie im Beispiel Kaunertal bedeuten daß ein zusätzliches Fahrzeug stationiert werden muß, dann kann dies ja nicht zum Nachteil der Bevölkerung sein, oder doch?

MKogler hat gesagt…

Irgendwo müssen doch die kolportierten Hilfsfristen herkommen. Wenn ned aus dem Gesetz, dann halt aus der Ausschreibung.

Das Peinliche ist eher, das eine Hilfsfrist (was z.B. in Hessen schon seit Jahren Standart ist) in Österreich nicht existiert!
Alles war bis jetzt nur eine interne Regelung des RK

Gebi Mair hat gesagt…

Fakt ist: im Gesetz steht nichts. Das habe ich in meiner Rede im Landtag auch heftig kritisiert.

Vielleicht steht etwas in der Ausschreibung, vielleicht wird der ärztliche Leiter Rettungsdienst Hilfsfristen einführen, verkürzen oder verlängern - kurzum: der Landtag als Vertretung des Souveräns hat leider überhaupt nichts dazu beschlossen und die Bevölkerung der Willkür ausgeliefert.