Donnerstag, 8. Oktober 2009

Vorsicht, Polizei

"Wenn ein 14jähriger um diese Uhrzeit nicht zu Hause ist, dann braucht er sich nicht wundern, wenn er erschossen wird", das war der Tenor vieler Leserbriefe in der Kronenzeitung zum Opfer der Polizeischüsse in Krems. Zur Erinnerung: Zwei Jugendliche waren in den dortigen Supermarkt eingebrochen, der stille Alarm hatte ausgelöst, und die Polizei hat einem Jugendlichen in beide Oberschenkel geschossen und einem 14jährigen Jugendlichen in den Rücken, der daraufhin starb.

Nun stellt sich durch ein Gutachten heraus, dass die Version, die der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, mit der Tatrekonstruktion nicht übereinstimmt. Ich bin schon gespannt, ob die Leserbriefe nun sagen werden "wenn jemand lügt, dann hat er nichts anderes als eine harte Strafe verdient." Ein Polizeigewerkschafter erklärte heute im Radio jedenfalls, dass der Schusswaffengebrauch auch dann gesetzlich gedeckt sei, wenn ein Täter versucht zu flüchten. Ob der Jugendliche derartige gefährlich war, dass ein Schuss in den Rücken gerechtfertigt war, werden nun wohl Gerichte klären müssen. Dem Urteil schaue ich auf jeden Fall mit Interesse entgegen, weil es dabei schon auch um die Frage geht, wie locker die Polizei mit ihren Waffen umgehen darf. Hier wird mehr verhandelt als nur ein konkretes Delikt, hier geht es auch darum, ob der Boulevard mit seinen Vorverurteilungen Recht behält, oder ob es einen Rechtsstaat gibt, der sich davon nicht beeindrucken lässt.

18 Kommentare:

Beobachter hat gesagt…

Gratuliere Gebi Mair, Du hast in Deiner ideologisch verklärten Einfalt wieder einmal wesentliche Dinge verwechselt, denn:

1) Die betreffenden Jugendlichen wurden in der Dukelheit bei einem EINBRUCH ertappt und waren nicht einfach zu lange unterwegs. Dass für euch Grüne Einbruchsdiebstahlsdelikte zu einem "zu spät nach Hause kommen" dazugehören sagt wieder einmal viel über euch aus.

2) Es war spontan in der Dunkelheit für die betreffenden Beamten nicht erkennbar, ob es sich bei den Verbrechern um Jugendliche, wie in diesem tragischen Einzelfall, oder um Ost/Multikultiverbrecher, wie fast immer, handelt. Dass diese Verbrechertypus meistens bewaffnet ist, stellt ohnehin eine allgemein bekannte Tatsache dar. Geht es nach euch Linken, dann hat der diensthabende Beamte sich dem mit hoher Wahrscheinlichkeit bewaffneten Verbrecher zuerst höflichst vorzustellen, bevor er mit der Amtshandlung beginnen darf.

Wenn er dabei erschossen wird, naja dann liegt eben ein BERUFSRISIKO vor.

Die körperliche Integrität eines Multikultiverbrechers und somit UMVERTEILERS ist für euch Grüne allemal wichtiger als das Leben eines diensteifrigen Exekutivbeamten.

3) A propos Multikultigang: Die Tatsache, dass viel dafür spricht, dass die betreffenden Jugendlichen von ausländischen Kriminellen zur Tat angestiftet wurden (gegen einen Ostkriminellen wurde wegen des diesbezüglichen dringenden Verdachts bereits ermittelt und sogar die U-HAFT verhängt), wird von Dir auch unterschlagen.

Sind diese Fakten als solche bekannt, dann schaut es mit dem öffentlichen Verständnis für eure Inländer und Polizeifeindlichen sowie Täterfreundlichen Positionen wieder schlecht aus, weshalb ihr euch auch ständig über die bösen Leserbriefschreiber aus dem Volk aufregen müßt.

PS.: Die gestrige Sendung "hart aber fair" würde für Dich und Deinesgleichen eine gute Nachhilfe darstellen, damit euch vor Augen geführt wird, was ihr mit eurer Politik anrichtet. Dies vor allem deshalb, da laut einer dazugehörenden Internetumfrage weit über 80% der Bevölkerung die darin diskutierten zuwanderungskritischen Aussagen eines SPÖ-Politikers, den eure DEUTSCHEN Grünen Parteigenossen vor dem Staatsanwalt bringen wollen (kommt Dir das nicht bekannt vor) teilen oder zumindest als zulässig ansehen.

IHR GRÜNEN ISOLIERT EUCH MIT EUREN INLÄNDERFEINDLICHEN AKTIVITÄTEN IN DER BEVÖLKERUNG IMMER MEHR.

Anonym hat gesagt…

@ Vorposter: Bitte spar dir deine Kommentare du FPÖ-wählender Kronenzeitungsleser.

@ Gebi

Was ich nicht verstehe: kritisierst du die handelnden Polizisten ODER den Umgang der Polizei mit dem Vorgang ODER BEIDES ?
Ich meine, so tragisch der Fall auch ist, es war einfach ein beiderseitiges Berufsrisiko. Ein Polizist ist auch nur ein Mensch der überreagieren kann - dann wird er entsprechend der Gesetze abgeurteilt. Selbiges gilt für die Jugendlichen, die nunmal nicht einbrechen hätten müssen.

Unverzeilich ist aber auf jeden Fall die Reaktion der Justiz und der Polizei die sich sofort hinter die Polizisten stellten und ihnen alle Schuld absprachen.

Anonym hat gesagt…

also den einbruch hat einmal nit die polzei gmacht, dass das hoffentlich außrr streit steht. über die vorgangsweise der polzei lässt sich ehrlicherweise streiten. die einbrecher waren ja vermummt. hätt der puz jetzt schreien sollen "wia alt bist denn?" oder was? was hätte man wohl zu polizisten gesagt, die täter zwar stellen, aber davon rennen lassen? was, wenn die täter dann auf der flucht geschossen hätten? der puz wusste ja nicht, ob sie bewaffnet waren.
mir fehlt wie polizei konkret reagiert hat. ich erwarte natürlich, dass sie "Stop! Polzei. Ergeben Sie sich!" oder so ähnlich von sich gab.
hat sie das getan und die TÄTER liefen trotzdem weiter, hat sie absolut richtig gehandelt. das hat aber schon rein gar nix mit rechts oder fpö zu tun.
wenn ihr alle leute mit gesunden hausverstand dem rechten lager zuschreibt, wird sich dieses aber freuen.
i jedenfalls bin links, aber deswegen kein realitätsverweigerer.

Anonym hat gesagt…

rinnt der bei an 14jährigen s wasser zsamm oda was? der typ war TÄTER. punkt.

Anonym hat gesagt…

die kriminellen sein doch selber schuld. schad um de isses nit, die gfängnisse sind eh schun alle z´voll!

Anonym hat gesagt…

Der junge war Täter,ja Punkt.
Aber man darf der Polizei keinen Freibrief erstellen,und muss sehr wohl hinterfragen, ob ein gezielter Schusswechsel überhaupt notwendig war. Wie sah es aus mit Warnschuss? Wieso wurde aus 2m Entfernung in den rücken geschossen? Reicht es nicht in die Beine zu schießen?
Wir leben in einem rechtstaat,und wenn es sich heraustellt das die Polizisten viel getan haben um die situation zu ihrem vorteil darzustellen, dann darf man an der Glaubwürdigkeit der Polizei zweifeln. Und um das geht es hier.
Auch Jemanden wieder in den Dienst stellen,ohne vollkommener Aufklärung des Falles,und gleichzeitiger Verlängerung der u-Haft des anderen dient nicht dem vertrauen an die Polizei. Jedem anderen Bürger wird die beruferlaubnis entzogen, nur bei der Polizei geht alles normal weiter? Das darf es nicht sein, und gehört im Keim erstickt

Gebi Mair hat gesagt…

Ja, die beiden Jugendlichen waren wohl Täter. Aber nirgends im Strafgesetzbuch steht, dass die Strafe für einen Einbruch ist, erschossen zu werden. Die Todesstrafe haben vielleicht China, die USA oder der Iran, aber Österreich eigentlich nicht. Bisher jedenfalls. Bei der Stimmung, die im Boulevard erzeugt wird, kann es aber durchaus sein, dass sie wieder eingeführt wird...

Anonym hat gesagt…

Achte auf deine Wortwahl, sonst spielst du dem Boulevard in die Hände.
Es ist noch zu keiner STRAFE gekommen.
Der Schuss war eine (RE)AKTION bzw. eine Handlung der Polizisten, aber keine Strafe vor dem Gesetz.

Anonym hat gesagt…

Die armen Verbrecher, die böse Polizei, naja die Wähler werden den Schwachsinn unserer sog Grünen mit Sicherheit zu würdigen wissen....

Anonym hat gesagt…

Die Wähler werden,wenn es nach den rechten geht,eh nimmer wählen können.

Anonym hat gesagt…

wie i bereits geschrieben hab - und i bin alles andere als rechts angesiedelt - war das vorgehen der polizei in ordnung - nirgends steht ja, dass sie sich nicht schützen dürfen. also wenn ein einbrecher erschossen wird, ist das berufsrisiko.
eines aber ist auch klar - i hab das vorhin übersehen zu erwähnen: ein polizist der bei der aussage - um es vorsichtig zu formulieren - wohl funkert, ist eigentlich ohne wenn und aber zu entlassen. ich verurteile den polizisten NICHT, dass er geschossen hat, sehr wohl aber dafür dass er offenbar die UNWAHRHEIT sagte. polizisten sind profis und müssen wissen ob sie knieend oder stehend schießen - und ob die entfernung zum täter 2 oder 5 m war weiß jeder marode urgroßvater.
für mich ist dieser polizist AUFGRUND SEINES SCHLAMPIGEN UMGANGS MIT DER REALITÄT absolut untragbar. und selbst im innendienst hätte er die möglichkeit protokolle aus seiner sicht widerzugeben. der gehörte wegen seiner RECHTFERTIGUNG sofort entlassen.

Der Imam hat gesagt…

Des war ein Straffällig bekannter Täter!!! Also, WO ises Problem!! Er bricht ein und hat mit Konsequenzen zu rechnen!

Mir tut er bestimmt nit leid!!! Auch wenn du mir diese Meinung aufdringen willst liebster Gebi!!

Straffällig is straffällig und da brauchsch di nit als Mutter Theresa aufspielen!!!

Broda hat gesagt…

HABT IHR ALLE DEN TÄTERSCHUTZ VERGESSEN?
Mich drehts im Grab um!!!!

Anonym hat gesagt…

polizisten, die die staatsanwalt anschwindeln, sind untragbar.
dass die einbrecher täter waren, streitet eh niemand ab. i streit ah nit ab, dass die puz schießen dürfen. aber in einem rechtsstaat hat es für JEDEN polizisten, der offenbar die staatsanwalt bewusst falsch informiert, konsequenzen zu geben.
sonst würde ja das faustrecht gelten. und die MILDESTE konsequenz wäre eine sofortige entlassung.
überleg dir bitte, ein polizist hat den rechtsstaat zu vertreten - und sonst rein gar nix.

i bin sicher nit für eine täterhuldigung, aber i verteidige keine untragbaren puz!wenn die polizei halbwegsnoch funktioniert - was ich annehme - wird sie schon daraus entsprechende konsequenzen
ziehen. dieser puz ruiniert ja den ganzn berufsstand!

Anonym hat gesagt…

Also Polizist möchte ich in der heutigen Zeit auch nicht sein. Unterbezahlt, ständig mit der Gefahr konfrontiert, abgeknallt oder zumindest angegriffen zu werden.....in Berlin gibt es regelrechte Hetzaufrufe von Linken, die Polizei fertig zu machen und anzugreifen......da kann es schon mal vorkommen, dass man als Polizist im Stress zu schnell reagiert. Na und?? Ehrlich gesagt tun mir die Polizisten leid und nicht die Opfer. Wie gesagt.....selber schuld. Wären sie brav daheim geblieben, wäre das nicht passiert.

Externe Festplatte hat gesagt…

a blede gschicht,

- mir tut der 14-jährige nicht leid: erschossen zu werden ist m.E. im "risiko", abt. einbruch, inbegriffen
- ich wähle wie schon vorher auch in zukunft meistens grün oder blau
- ich möchte heutzutage kein polizist in diesem (oder anderen) aufeinandertreffen mit kriminellen jungs aller altersklassen in freier wildbahn sein - nicht zu vergessen die schlampen!
- zu recht(!) darf & muss man als bürger dieses staates trotzdem die frage stellen, wie weit ich gehen darf, ehe ich von den bullen erschossen werde
- konsequente konsequenz aus krems: gleiche wahl der mittel und daher (weitgehend) freier zugang zu schusswaffen (ab 18)
- hätten mich die bullen damals mit 15, 16, 23... erwischt, wäre ich jetzt (vielleicht) tot und könnte mir die dritten zähne & den therapeuten sparen.

allemal.

Anonym hat gesagt…

das rechtfertigt in keinster weise, dass der polizist um es krass zu sagen die staatsanwaltschaft belogen hat.
und weiß er nimmer was er sagt, ist er für den polizeidienst ungeeignet. basta.

auch i reg mi wegen dem schusswaffengebrauch und dem toten einberecher nit wunder wie auf - aber i reg mi ganz furchtbar auf über verlogene polizisten. die sind nämlich ABSOLUT!!!! untragbar.

wer es anders sieht, ist gegen die demokratie - um es klar zu sagen.

Anonym hat gesagt…

Ich denke, hier ist eine etwas differenzierte Sichtweise angebracht. Der Beamte (oder die Beamtin?), die bzw. der dem einen Einbrecher auf die Füße geschossen hat, hat meiner Meinung nach richtig gehandelt, denn er/sie hat ein adäquates Mittel gewählt. Der andere Beamte, der in den Rücken geschossen hat, hat meiner Meinung nach nicht wirklich rechtens gehandelt. Auf der einen Seite, sollte, man, wenn die Sicht nicht dementsprechend ist, überhaupt nicht schießen, andererseits ist schon auf die Verhältnismäßigkeit Rücksicht zu nehmen. Einem Polizisten kann man aufgrund seiner langjährigen Ausbildung zumuten, auf eine Entfernung von gerademal wenigen Metern auf einen halben Meter genau zielen zu können. Ein Schuss ein halber Meter darunter, hätte wahrscheinlich keinen Tod zur Folge gehabt. Sollte in diesem Fall er trotzdem verstorben sein, so ist dies zwar auch tragisch, aber dem Beamten ist kein Vorwurf zu machen.
In diesem Fall jedoch halte ich es für rechtsstaatlich sehr bedenklich, wenn der Polizist praktisch sofort vom Boulevard und führenden Politikern "freigesprochen" wird. Ein Polizist hat sich wie jeder und jede andere an Gesetze zu halten, er ist nicht das Gesetz!