Dienstag, 23. September 2008

TIWAG Cross Border Leasing: Recht der Öffentlichkeit vor Schweigeklausel

Markus Wilhelm hat heute in erster Instanz einen wichtigen Sieg vor Gericht errungen: Dabei wurde abgewogen, ob in den Verträgen der TIWAG über Cross Border Leasing die Schweigeklausel höher wiege oder das Recht der Öffentlichkeit auf Information über Pflichten, die die Öffentlichkeit noch über Jahre betreffen werden.

Wilhelm hatte die Verträge veröffentlicht. Im Urteil wurde nun festgestellt, dass er nicht Vertragspartner der Cross Border-Verträge sei und damit nicht an die Vertragsklausel zur Geheimhaltung gebunden sei. Nachdem die TIWAG zu 100 Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand stehe, sei das Interesse der Öffentlichkeit an den Vertragsinhalten aber gegeben. Deshalb sei es legitim, dass sich die Öffentlichkeit auch ein Bild über den Inhalt der Verträge mache.

Das ist ein sehr wichtiger Sieg, zu dem ich Markus Wilhelm herzlich gratuliere. Damit ist der Geheimhaltung nämlich eine notwendige Grenze gesetzt.

http://dietiwag.org

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