Montag, 18. März 2013

Dienstwagen für die Prachtstraße

Das ist ein VW Phaeton, wie ihn Herwig Van Staa (VP) als Dienstwagen fährt. Nicht diesen natürlich, aber genau so einen:


Mit seinem Dienstwagen wird Herwig Van Staa jeden Tag von Mieming nach Innsbruck chauffiert. Und wenn es nach Van Staas Willen geht, dann gilt bald etwas Absurdes: Dann darf Herwig Van Staa am Vormittag nämlich mit seinem Dienstwagen in die Maria-Theresien-Straße fahren. Aber InnsbruckerInnen mit Fahrrad dürfen nicht hinein.

So stellt sich die ÖVP mit ihrem Spiritus Rector Herwig Van Staa nämlich die Sache in der Innsbrucker Prachtstraße vor: für Fahrräder kommt ein Fahrverbot, für Autos bleibt die Durchfahrt am Vormittag erlaubt. Und Taxis sollen auch weiterhin durchfahren dürfen. Die entsprechende Abstimmung im Innsbrucker Gemeinderat ist am Donnerstag. Wie nennt sich so eine Politik für Dienstwagen und gegen RadfahrerInnen wohl am besten?

11 Kommentare:

unwählbar hat gesagt…

wenn du dich in österreichs gesetzten wirklich auskennen würdest, dann wüsstest du, dass du hier einen blödsinn geschrieben hast. in der zeit, in der ladetätigkeiten erlaubt sind (also in der zeit, in der auch van staa mit seinem phaeton reinfahren darf), da dürfen auch radfahrer rein. ansonsten ist es weder den radfahrern, noch van staa erlaubt. die durchfahrt ist, wenn man das gesetz kennt, auch nie erlaubt. dass es nicht kontrolliert und bestraft wird, das liegt nicht an van staa, sondern an der polizei. das hat was mit legislative, judikative und exekutive zu tun, falls dir das was sagt. dieser post ist reinster politischer populismus und schlicht und einfach nicht wahr. wahrscheinlich ist es sogar der schlechteste, den ich je von dir gelesen habe, denn so viel falschaussagen in einem post habe ich noch nie gelesen. du machst es deinen gegnern wirklich nicht mehr schwer...

für alle, die den beweis dafür wollen, dass der gebi die unwahrheit verbreitet:
http://www.jusline.at/76a_Fu%C3%9Fg%C3%A4ngerzone_StVO.html

Anonym hat gesagt…

Wo unwählbar Recht hat, hat er/sie Recht.
Das Radfahren ist in der Fußgängerzone umstritten (und bleibt hoffenlich erlaubt), die Fußgängerzone ist aber erst um halb 11 und geht bis um 6 morgens.
Der Phaeton darf nach halb elf zum Alten Landhaus nur über die restliche Theresienstraße, und auch das nur, um im Hof zu verschwinden, weil da überall Halteverbot ist.

Whisker hat gesagt…

@unwählbar:
Also erstens kann die Behörde laut Abs. 2 Fahrzeugen für Ladetätigkeiten die Einfahrt in eine FuZo zu bestimmten Zeiten erlauben.
Wenn van Staa durch die FuZo zum Landhaus fährt, geht das aber vor dem Gesetz wohl kaum als "Ladetätigkeit" durch (warum, kann dir vermutlich jeder Jus-Erstsemestrige erklären).

Zweitens darf die Behörde laut Abs 2 folgenden Fahrzeugen die Einfdahrt dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten erlauben:
a) Taxi, Mietwagen, Fiakern,
b) "Hotelzubringern", d.h. KFZ, welche Gäste zu Hotels etc. bringen oder abholen,
c) Fahrrädern (sic!), oder
d) Handelsvertretern in AUsübung ihrer Tätigkeit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis für ihre Tätigkeit haben und mit KFZ <3,5t.
Der Phaeton vom van Staa fällt wohl kaum unter eine dieser Kategorien (das erklärt dir vermutlich auch besagter Jus-Erstsemestrige ohne sich vorher aufzuwärmen aus dem Handgelenk).

Und drittens haben einige Fahrzeuge sozusagen einen Joker und dürfen immer in die FuZo. Das regelt Abs. 5:
a) Staßendienst, Müllabfuhr und ggf. Bus oder Bim,
b) Fahrzeuge, die "zur Durchführung einer unaufschiebbaren Reparatur eines unvorhersehbar aufgetretenen Gebrechens" notwendig sind,
c) Feuerwehr, Polizei etc., aber nur im Dienst,
d) Krankentransporte, aber nur wenn sie wen in der FuZo abholen oder in selbige bringen.
Unter all diese Kategorien fällt das Fahrzeug eines LT-Präsi ebenfalls nicht.

Fazit: Du hast das Gesetz selbst offensichtlich gar nicht gelesen, sonst würdest du nicht so klugscheißen und dabei sowas von daneben liegen.

Also mach gefälligst deine Hausaufgaben, bevor du gscheit daherredest, oder halt den Mund.

@Anonym: Nö, hat er nicht. Warum, hab ich grade erklärt, siehe oben.

Anonym hat gesagt…

Haben Recht: unwählbar und der anonyme "Vorredner" mit dem "hoffenlich..." ;-)
Dem Gebi ans Herz: Wenn Dich der Phaeton nervt, lies einmal § 103 (6) KFG nach, da wäre tatsächlich eine Nachfrage angebracht, Stichworte "Tarnen und täuschen".

Anonym hat gesagt…

Wie hieß das in dem Rabbinerwitz: Du hast auch Recht (hier: Whisker).
Das Radfahren genau dort (!) ist eben nach dem Absatz 2 erlaubt worden, und jetzt ist es umstritten.
Und die Zone ist von 1030 bis 0600.
Alle haben Recht, außer Gebi. Er wird es überleben...

Whisker hat gesagt…

@Anonym: "Alle haben Recht, außer Gebi."
*sighs* Und ich dachte mir noch, ich hätt das klar genug ausgeführt. Manche wollen halt etwas auf Biegen und Brechen nicht kapieren, wenn ihnen die Realität nicht in den Kram paßt...

Erklär mir doch noch einmal genau, welcher Teil vom §76a der StVO auf den van Staa zutrifft.

Ich kann da nämlich ums Verrecken nicht den Passus finden, der Tiroler ÖVPler-Leithammel von der StVO ausnimmt...

Anonym hat gesagt…

Wieso "Mieming"?
Ich denke, der ist der "Spitzenkandidat" von _Innsbruck_?
Kann der sich von überall abholen lassen (z. B. er wohnt lieber bei Verwandten in Oberösterreich)? Zahlt der das?

Gebi Mair hat gesagt…

Mieming, weil er in Mieming wohnt. Er zahlt einen Privatanteil für Dienstwagen mit Chauffeur von ca. 600 Euro im Monat, dafür darf er Wagen und Chauffeur für Privatzwecke nutzen so viel er will.

unwählbar hat gesagt…

coole reaktion vom gebi. aber zumindest schreibst du jetzt die wahrheit! dass du dazu stehen würdest, falsche dinge zu behaupten erwartet eh niemand mehr von dir!

kraftwerksdialog hat gesagt…

Ich nehme an, der van staa wird nach der wahl nicht mehr landtagspräsident sondern bestenfalls einfacher vp-abgeordneter. Ich nehme weiters an, da wird er kein diesntfahrzeug erhalten.
und die frage, dass er in mieming wohnt und in innsbruck kandidiert, war ja schon zu zeiten seiner bürgermeisterei in innsbruck ein thema. und wurde damals nachweislich gelöst.

politisch und biologisch wird dieses problem wahrlich von tag zu tag kleiner. und man soll den van staa nicht wichtiger nehmen als er sich sieht.

Anonym hat gesagt…

@ unwählbar: ich finde gebis reaktion absolut nicht cool, eher feige und peinlich. aber fehler gesteht der gebi eh nie ein und weil wahlkampf ist, kann er ja eh behaupten, was er will, egal ob wahr oder nicht. die grünen werden zur falschesten partei. absolut unwählbar ;-)