Freitag, 22. Januar 2010

Unvereinbare Posten auch bei der ÖVP

Darüber, dass die FPÖ Posten ihres Klubobmanns Hauser entgegen den Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes verschwieg, konnte an dieser Stelle bereits berichtet werden. Doch nicht nur die FPÖ hat Probleme mit dem Unvereinbarkeitsgesetz, auch die ÖVP.

Dieses Mal: Hans Lintner (ÖVP), seit 15.1.2010 amtsführender Präsident des Landesschulrates für Tirol und Bürgermeister der Stadt Schwaz.

Dabei ist die Sache sonnenklar: Das Unvereinbarkeitsgesetz legt in § 2 fest: "(1) (...) die amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates (Stadtschulrates für Wien) dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben. (...) (3) Eine im Abs. 1 bezeichnete Person darf während ihrer Amtstätigkeit eine Brufstätigkeit (Abs. 1) nur mit Genehmigung des Ausschusses beginnen."

Mit "Ausschuss" ist der Unvereinbarkeitsausschuss des Landtages gemeint. Dieser hat am 20.1.2010 getagt und dabei nicht beschlossen, dass Hans Lintner (ÖVP) neben seinem Amt als amtsführender Landesschulratspräsident auch das Amt als Bürgermeister ausüben darf. Damit sind die beiden Ämter unvereinbar, und Lintner muss sein Bürgermeisteramt unverzüglich zurücklegen.

Die ÖVP glaubt offenbar, sich über den Rechtsstaat hinwegsetzen zu können. Aufs Nichtwissen kann sie sich nämlich nicht hinausreden. 2003 musste Sebastian Mitterer sein Amt als amtsführender Landesschulratspräsident zurücklegen, weil der Unvereinbarkeitsausschuss noch nicht darüber befunden hatte. Die ÖVP weiß also von dieser Bestimmung des Unvereinbarkeitsgesetzes. Man darf gespannt sein, wie viel Anstand sie hat. Wenn sie Anstand hat, dann ist jetzt nämlich ein Rücktritt vom Bürgermeisteramt in Schwaz fällig.

Tiroler Tageszeitung: Gebi Mair: Stadtchef Lintner soll Sessel räumen

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9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

zu "(1) (...) die amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates (Stadtschulrates für Wien) dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben. (...)"
so etwas gab es in meiner heimatgemeinde auch. das problem wurde einfach gelöst, indem der bürgermeister auf sein bürgermeistergehalt verzichtet hat. somit keine erwerbsabsicht mehr.

zu "(3) Eine im Abs. 1 bezeichnete Person darf während ihrer Amtstätigkeit eine Brufstätigkeit (Abs. 1) nur mit Genehmigung des Ausschusses beginnen."
er beginnt in seiner amtstätigkeit keine berufstätigkeit, sondern die bestand bereits VOR dem beginn seiner AMtstätigkeit....

p.s. auch in schwaz sind bald wahlen. wozu für diese kurze zeit einen wechsel, der mit steuergelder verbunden ist? auch grüne politiker sollten ein wenig hausverstand besitzen.

Gebi Mair hat gesagt…

Auf das Gehalt als Bürgermeister darf er nicht verzichten, weil das Landesgesetz ein Verzichtsverbot vorsieht. Dies ist eine Vorkehrung gegen Populismus ("ich mach's euch gratis"). Verzichten kann er also nicht.

Im Absatz 1 heißt es, er darf das Amt nicht ausüben. Mit Zustimmung des Ausschusses dürfte er das Amt beginnen. Es gibt keine Zustimmung des Ausschusses, also darf er es weder ausüben noch beginnen.

Ein Rücktritt ist nicht mit Kosten verbunden, schließlich gibt es Vizebürgermeister in Schwaz, die bis zur Wahl am 14.3. nachrücken können, und dann wird sowieso neu gewählt.

Anonym hat gesagt…

1. nicht mit kosten verbunden? sag mal, machst du auch reale politik? das meinst jetzt wohl nicht ernsthaft.
2. er kann darauf verzichten, wenn er sein gehalt einer organisation spendet. somit besteht keine erwerbsabsicht. mit juristischen tricks scheinst dich nicht auszukennen.
3. was nun? er darf das amt nicht ausüben oder wie in deiner ersten version: amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates dürfen keine erwerbstätigkeit beginnen.
darin besteht ein unterschied. also, welche deiner beiden aussagen stimmt und welche ist eine lüge?

Manfred Kimmel hat gesagt…

hr. lintner ist ja nicht nur bürgermeister, sondern geht auch seinen beruf neben seinem bürgermeisteramt nach. dieses hat er auch letztens im orf bestätigt.

http://www.hakschwaz.at/index.php?option=com_content&task=view&id=133&Itemid=153

er müsste also auch den job in der hak aufgeben!

Anonym hat gesagt…

frag mal in der hak nach, wieviele stunden er tatsächlich unterrichet. das ist eine andere baustelle, dass lehrer solche sonderregelungen haben. dadurch kann er, falls er nicht mehr bürgermeister wird, seinen posten als lehrer an der hak wieder aufnehmen. das hat aber nichts mit partei zu tun, sondern ist ein vorteil den lehrer haben. also andere baustelle.

Gebi Mair hat gesagt…

Mit der Übernahme des Postens als amtsführender Landesschulratspräsident ist er als Lehrer automatisch ohne Bezüge karenziert. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass er sich daran hält.

Das Gehalt als Bürgermeister muss er annehmen, genau das sagt ja "Verzichtsverbot". Dafür ist nicht ausschlaggebend, ob er er später spendet, sondern ob er es annimmt. Und das muss er.

Welche Kosten sollen entstehen, wenn er zurücktritt und ein Vizebürgermeister seine Arbeit übernimmt?

Anonym hat gesagt…

stellst dich so dumm, oder stehst wirklich etwas neben dir?
wird der gehalt gespendet, so besteht KEINE erwerbsabsicht. somit ist dein erster punkt dahin. verzichtsverbot hin oder her.
na welche kosten entstehen wohl. unglaublich, wie ahnungslos politiker sind, selbst wenn es um politik geht.

Anonym hat gesagt…

auch wenn er es weiterspendet, besteht erwerbabsicht, weil ohne erwerb kann er es nicht spenden.

Anonym hat gesagt…

ich glaube, du kannst mit "erwerbsabsicht" nicht viel anfangen.
ein entwicklungshelfer hat auch keine erwerbsabsicht, bekommt aber trotzdem etwas.