Bis heute sollten an allen Gemeindeämtern die Unterschriftenlisten für das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien aufliegen. Bis 14.10. läuft nämlich die Eintragungsfrist, bei der österreichweit mindestens 7.000 Unterschriften gesammelt werden müssen, damit es dann zu einem Volksbegehren kommt, wo 100.000 Unterschriften für die Behandlung im Nationalrat gesammelt werden müssen.
In Innsbruck tut man sich schwer: "Die Listen haben wir schon weggeschickt" erhielt ein Innsbrucker in dieser Woche als Auskunft im Bürgerservice des Rathauses. Die Listen würden eh schon so lange aufliegen. Das ist natürlich ungesetzlich. Die Unterstützung eines Volksbegehren ist ein demokratisches Recht. Selbstverständlich gilt auch heute noch die Eintragungsfrist im Rathaus, und zwar im Meldeamt. Wer das Volksbegehren heute noch unterstützen will, sollte noch schnell ins Rathaus und sich nicht abschütteln lassen. Ich freue mich über Berichte, wie es dabei ergangen ist, entweder hier oder direkt an gebi.mair@gruene.at
4 Kommentare:
ähnliche Auskunft bei mir: Die Dame am Info-Schalter sagte, dass laut Ministerium die erforderliche Anzahl schon erreicht sei.
Aber wenn man mit dem Formular ins zuständige Amtszimmer geht, nehmen sie's trotzdem ohne Kommentar und Probleme.
Aufliegen hab ich die Zettel aber nirgends gesehen...
ein wahnsinn. widerwärtigst die kirchenpolitik der gelb-schwarzen. wenn sie schon soo fromm sind, dann frag ich mich warum manche seit jahr und tag in männerscheißheisln laffn sich einen runterzuholen.
aber offiziell natürlich streng hetero und statt einen schwanz vermutlich ein gebetsbüchl zwischen den haxen, dieses widerwärtige dumme pack.
stehen die etwa wie die perversen in der kirche mittlerweile auch auf ministranten??
das volksbegehren hat aufzuliegen - hat das der steinbauer, der schwarz-gelbe wahlmanager frühzeitige beseite räumen lassen? weiß das wer?
wie van staa bürgermeister war soll es unbestätigten gerüchten zufolge die androhung von konsequenzen gegeben haben, wenn ein städtischer bediensteter sich erfreche von der kirche auszutreten...
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