Montag, 24. Oktober 2011

Wie ist es und wie könnte es sein?

Die Offenlegungspflichten für die Parteifinanzen müssen auf neue Füße gestellt werden, davon bin ich überzeugt.  Das ist nämlich alles, was im Tiroler Parteienförderungsgesetz derzeit an Offenlegungspflichten vorgesehen ist:


(1) Die politischen Parteien haben genaue Aufzeichnungen über die widmungsgemäße Verwendung der ihnen nach § 2 gewährten Förderungsmittel zu führen. Sie haben diese Aufzeichnungen samt den dazugehörenden Unterlagen durch einen von ihnen zu bestellenden beeideten Wirtschaftsprüfer jährlich überprüfen zu lassen. Der Überprüfungsbericht ist bis spätestens 31. Mai des folgenden Jahres im Boten für Tirol zu verlautbaren.



Auf gut Deutsch: Die Parteien bestellen und bezahlen selbst einen Prüfer. Sie müssen nur dessen Prüfbericht veröffentlichen und sonst gar nichts. So schaut die gesamte Veröffentlichung der Tiroler ÖVP für 2010 nämlich aus:


Landesorganisation Tirol der Österreichischen Volkspartei, Innsbruck
ÜBERPRÜFUNGSBERICHT
gemäß § 5 des Landesgesetzes vom 24. November 1994 über die Förderung der politischen Parteien in Tirol (Tiroler Parteien- förderungsgesetz) der Landesorganisation Tirol der Österrei- chischen Volkspartei, Innsbruck, für das Jahr 2010.
Bestätigungsvermerk: Bei der am 26. April 2011 durchgeführten Prüfung der Aufzeichnungen samt den dazu- gehörigen Unterlagen gemäß § 5 des Tiroler Parteienförde- rungsgesetzes ergaben sich keinerlei Feststellungen, die zu einer Einschränkung oder Verweigerung unseres Bestäti- gungsvermerkes hätten führen müssen.
Wir bestätigen daher der Landesorganisation Tirol der Öster- reichischen Volkspartei, Innsbruck, für das Jahr 2010 die rech- nerische und inhaltliche Richtigkeit aller Aufzeichnungen samt den dazugehörigen Unterlagen über die widmungsgemäße Verwendung der ihr gemäß § 2 Abs. 1 des Tiroler Parteien- förderungsgesetzes gewährten Förderungsmittel.
Linz, 26. April 2011
KPMG Alpen-Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Verena Trenkwalder
Wirtschaftsprüfer
Mag. Gerald Punzhuber
Wirtschaftsprüfer 


Wie könnte man es auch noch machen? Ich habe einen Antrag im Landtag für ein neues Parteiengesetz gestellt, wo ich mir zumindest diese Offenlegungspflichten vorstelle:


3. Abschnitt Offenlegungsbestimmungen
§ 9 Rechenschaftsbericht der Parteien
(1) Parteien, die Mittel nach dem 1. Abschnitt dieses Landesgesetzes beziehen, haben über ihre
Einnahmen und Ausgaben genaue Aufzeichnungen zu führen. Diese Aufzeichnungen sind von einem beeideten Wirtschaftsprüfer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und bestätigen. Darüber hinaus haben die Parteien ihre Einnahmen und Ausgaben bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres in einem Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen, der ebenfalls von einem beeideten Wirtschaftsprüfer geprüft und unterfertigt wird. Die Rechenschaftsberichte werden im Boten für Tirol sowie an leicht auffindbarer Stelle auf der Internet-Website des Landes veröffentlicht.
(2) Die Rechenschaftsberichte der Parteien haben zumindest folgende Einnahmen auszuweisen:
  1. Beiträge der Mitglieder
  2. Zuwendungen von Mandatsträgem und Funktionären
  3. staatliche Zuwendungen nach diesem Landesgesetz
  4. sonstige staatliche Zuwendungen
  5. Bruttoeinnahmen für parteieigene Publikationen, differenziert nach Einnahmen aus dem
    Verkauf, Einnahmen aus Inseraten sowie sonstigen Einnahmen
  6. Sonstige Einnahmen parteieigener wirtschaftlicher Tätigkeit sowie von Unternehmen, an
    denen die Partei beteiligt ist (differenziert für jedes Unternehmen)
  7. Bruttoeinnahmen aus Veranstaltungen
  8. Zuwendungen in Form kostenlos oder ohne entsprechende Vergütung zur Verfügung
    gestellten Personals (lebende Subventionen)
  9. Gesamtsumme von Spenden unter 1000.-€
  10. Gesamtsumme von Spenden über 1000.-€
Für die Z. 9 und 10 sind Zuwendungen jedes Spenders im gesamten Kalenderjahr an unterschiedliche Parteieinheiten zu addieren. (3) Die Rechenschaftsberichte der Parteien haben zumindest folgende Ausgaben zu enthalten:
1. Personalaufwand
  1. Büroaufwand und Anschaffungen
  2. sonstiger Sachaufwand für Administration
  3. Ausgaben für Werbemittel (im Sinne des § 14)
  4. Gesamtausgaben parteieigener Unternehmen (getrennt für jedes Unternehmen)
  5. Bruttoaufwand für Veranstaltungen
  6. Zinszahlungen für Kredite
  7. Kreditrückzahlungen
  8. sonstige Aufwandsarten, wobei solche über 5.000 Euro gesondert auszuweisen sind.
(4) Der Rechenschaftspflicht unterliegen neben den Landesparteiorganisationen auch Bezirks- und Gemeindeorganisationen sowie Teilorganisationen oder Bünde, auch wenn diese über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Die regionalen Unterorganisationen sind bei der Landesorganisation mit zu berücksichtigen, die Angaben zu Teilorganisationen oder Bünden sind gegebenenfalls gesondert anzuführen.


Ich finde, dass das eigentlich ein recht konkreter Vorschlag ist, wie man es besser machen könnte. Ich habe aber von den anderen Parteien bisher noch keinen Beitrag dazu gehört, welche Offenlegung sie hier eigentlich nicht wollen. Spenden sind offensichtlich ein Problem bei anderen Parteien. Aber sonst? Wovor haben die anderen Parteien eigentlich Angst? Und wann finden sich in Tirol Journalistinnen, die die anderen Parteien dazu zwingen, Position zu beziehen?

8 Kommentare:

Christian Warum hat gesagt…

Es ist schon klar, dass die Grünen für eine Offenlegung der Spendengelder sind, da sie ja selbst keine Spenden bekommen.
Von wem auch?!

Anonym hat gesagt…

Welcher unabhängiger Steuerprüfer kontrolliert die Gebarung der Tiroler Grünen?

Anonym hat gesagt…

also ehrlich - es gibt wichtigere themen als die parteienfinanzen. gefördert werden immer die, von die sich leute was erhoffen...
außerdem bringt das nix, weil das lässt sich perfekt tarnen. man muss ja nicht an die partei direkt spenden.
hast wieder einmal futterneid?

Anonym hat gesagt…

... warum glaubst du wohl hat die bankrotte spö innerhalb kürzester zeit ihre finanzen saniert? und der ögb die bawag besessen?

unwählbar hat gesagt…

ich finde die Offenlegung der Parteienfinanzierung auch wichtig, finde aber keinen sinn darin, dass du hier deien gesetzesentwürfe postest...

Anonym hat gesagt…

die offenlegung der parteienfinanzierung gehörte aber von einem waisenrat überwacht. und auch von diesem die regeln aufgestellt.
aber noch wichtiger wären uno-beobachter bei der nächsten nationalratswahl - weil österreichs politik ist derzeit korrupter wie länder die unter uno-beobachtung stehen. das ist fakt.

und das parteienübergreifend!!

Anonym hat gesagt…

du hast wohl ein kontra schwarzes machwerk da aufgsetzt - du vergisst dabei aber völlig an den gewerkschaftsbund, der allein schon aus guten gründen keine einnahmen nennen wird (weil dann könnte sich jeder genau ausrechnen wie lange zb ein streik dauern kann)oder an die ak mit ihren zwangsbeiträgen.
und der ak und die spö waren zb über jahrzehnte so gut wie eins.

man muss alles sehen - nicht nur wie schade ich der övp!!

Anonym hat gesagt…

und der ögb und die spö sollte es natürlich heißen...