Sonntag, 16. Mai 2010

Nicht einmal Erwin Pröll versteht die Tiroler ÖVP

Nicht einmal der niederösterreichische ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll versteht, was die Tiroler Landesregierung mit der Rettungs-Ausschreibung bezweckt. Hier zum Nachsehen. Morgen Montag sind jedenfalls die Letztangebote abzugeben. Man darf gespannt sein, was die Landesregierung nun tut und ob sie schon ein bisschen mehr weiß als bei der chaotischen Ausschreibung selbst.


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14 Kommentare:

ein grüner hat gesagt…

wer glaubt, eine eu-weite ausschreibung sei nicht notwendig, der versteckt sich vor der eu. ein herr pröll, ein rotes kreuz und auch die grünen begeben sich damit in ein reaktionäres lager am rechten rand, welches die gemeinschaft verleugnen zu versucht und in populistischer weise ihre vetternwirtschaft verteidigen will!

unabhängig von der angst des verlustängste bestimmter stakeholder (paul florineth [1], christina winklehner [1] und bernhard huber, der pensionist vom baggersee [2] fürchten ums blaulichtfahren und die epinephrinausschüttung ihres nebennierenmarkes; thomas wegmayr [1] fürchtet um seinen job und seinen einfluß; peter bußjäger [1] fürchtet um seine heiratsvermittlung und hat angst er sei bisher zu schlecht gewesen)gibt es innerhalb der europäischen union richtlinien wie gewisse dinge, zb die vergabe öffentlicher leistungen [3], ab zu laufen haben.

die (zukünftige wie auch schon geschehene )vergabe rettungsdienstlicher leistungen ist definitiv ein öffentlicher dienstleistungsuftrag [4] und somit nach den vergaberichtlinien der eu zu vergebn.

insofern ist die ausschreibung nur die einhaltung bestehender gesetzlicher bestimmungen. wieso eigentlich der wind?

dass qualität von medizinischen dienstleistungen nicht nur vom engagement (für heiraten, macht, epinephrin, blaulicht...) sondern auch von der quantität der erbrachten dienstleistung (im sinne von lerneffekt) abhängt besagen einschlägige gesetzgebungen[5]. setzt man nun die inzidenz bestimmter notfallsituationen ins verhältnis zu deren komplexität und verlangt bei niedriger inzidenz hohe trainingszahlen, bei hoher komplexität hohe fallzahlen & trainingszahlen, so wird klar dass in der notfallrettung hauptberuflich angestellte notwendig sind. zumindest einer auf jedem fahrzeug. und wer dies anzweifelt, der sollte sich mal gedanken drüber machen, weshalb es heute schon rezertifizierungen, fortbildungen und sef-schulungen gibt. denn lieber herr bußjäger, nicht alles was ist schlecht!

aber die welt hat sich weitergedreht, ist komplexer, fordert höhere standards.
und diese möchte ich (als notfallsani wie als ehemaliger patient eines rotkreuz rtw) auch haben!

quellen
[1] http://tvthek.orf.at/programs/1310-Report/episodes/1391879-Report/1393973-Rettung-im-Wettbewerb
[2] http://www.zeit.de/2010/11/A-Tirol
[3] richtlinie 2004/18/eg zb unter : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2004L0018:20051021:DE:PDF
[4] richtlinie 2004/18/eg: artikel 1, absatz 2d sowie annex II B 25
[5] zB Deutschland: SGB V §137, Abs 3
( SGB V zB unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html)

Gebi Mair hat gesagt…

Wir wenden aber österreichische Gesetze an und nicht das deutsche Sozialgesetzbuch, oder?

ein grüner hat gesagt…

wenn man will, ersetzt man "besagen einschlägige gesetzgebungen[5]" einfach durch "besagt beispielsweise das fünfte deutsche sozialgesetzbuch [5] oder der österreichische strukturplan gesundheit 2008 [6]".

ansonsten ist an zu merken, dass nicht die rede von der anwendung des sgb V war, sondern der verweis der festhaltung des gedankens einer mindestquantität um eine mindestqualität zu sichern.

um aber nicht über den tellerrand hinausblicken zu müssen kann man, wie eingangs erwähnt, alle heimatverbundenen zu beruhigen: der selbe gedanke ist zb im österreichischen strukturplan gesundheit 2008 [6] ebenfalls in form von mfl/mindestfrequenz (leistungen / leistungserbringer)enthalten.

und wenns uns wirklich um evidence based medcine zum wohle der patienten geht, ist es bei guten ideen doch eigentlich egal woher sie kommen? denn der physiologie des menschlichen körpers sind ideologische und politische grenzen glücklicherweise egal, oder?



quellen:

[5] SGB V §137, Abs 3
( SGB V zB unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html)
[6] http://www.bmg.gv.at/cms/site/attachments/1/0/1/CH0716/CMS1136983382893/oesg_2008_-_gesamt.pdf

ein grüner hat gesagt…

und wenn einer glaubt, private rettungsdienste könnten sich nicht im katastrophenschutz engagiert dem sei ein weiterer blick über den tellerrand empfohlen:

http://www.mhw-deutschland.de/

Gebi Mair hat gesagt…

Und wo steht im ÖSG etwas zur Rettung? Ich find da nix...

Anonym hat gesagt…

haben die beamten in der landesregierung nix besseres zu tun, als hier mit fehlern gespickte überzeugungsarbeit zu leisten? kein parfüm herum, das ihr schnüffeln könnt?

MKogler hat gesagt…

Ich find nur genial, das immer von der "Privatisierung des Rettungsdienstes" gesprochen wird. Der ist ja jetzt auch schon "Privat", der einzige "verstaatlichte" Rettungsdienst in Österreich ist die Berufsrettung Wien und die FF Admont, die auch Rettungsdienst macht...

ein grüner hat gesagt…

es steht auch im §137 sgb V nix zur rettung und trotzdem find ich den gedanke einer mindestfallzahl für aufgreifenswert, wenn man sich wirk,lich mit dem rettungswesen beschäftigt.

gegenfrage an herrn mair:
1)wo steht dass ihre freunde vom rk und deren ex-blutsfeinde vom örd, asb, juh & malteser unbedingt mit dem rettunsgdienst beauftragt werden müssen?
2) wo ist definitiv belegt, dass regel-rettungsdienst (kein katschutz/kambulanzen/guf/etc) nur mit freiwilligen geht?

und bevor herr/frau anonym weiter stänkert stänkert und und die landesbeamten/ regierungsmitglieder über einen kamm schert, könnte er/sie mich über die inhaltlichen fehler gerne aufklären und diskutieren. oder fehlts hierzu wie auch den andren rk-nachbrabblern an substanz und tiefenkenntnis im rettungswesen? ach ja, ich komme leider nicht in den genuß, beamten bezüge zu erhalten oder in der regierung mit gestalten zu dürfen.

abschließend noch vielen dank an mkogler für seine gedanken zur privatisierung. endlich jemand, der/die es schafft, sich nüchtern mit der materie zu beschäftigen. und die ma 70 hat sicherlich in einigen bereichen vorbildcharakter...

Anonym hat gesagt…

der dumpfbackige doofe und ausgfressene pröll, der sich von der eu bei jeder gelegenheit über den tisch ziehen lässt, soll sich um seinen ureigenen scheiß kümmern. seine ratschläge nach tirol sind mehr als entbehrlich. wie immer man zur ausschreibung auch steht - es betrifft tirol und nicht den ausgefressenen pröll. als tiroler politiker würde dir zumindest ein hauch patriotismus nit schaden.

Anonym hat gesagt…

ah, war sein onkel, der erwin. naja. der hat zletzt wie wild gegen schwarz-blau gwettert - wie sich der wind gedreht hat. und dabei galt er 1999 als architekt von blau-schwarz. a populist eben.
hat er denn in niederösterreich keine eigenen sorgen?

vielleicht dopnau-verbauung etc. dass ihm die leut nit alle 2 jahr osaufen? aber sowas wär ja realpolitik...

Gebi Mair hat gesagt…

Nirgends steht, dass die Tiroler Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten muss. Die Frage ist aber, ob wir regionale Strukturen wollen oder nicht. Ich finde die Einbindungen von Freiwilligen ins Rettungswesen wichtig - sowohl für das Rettungswesen selbst wie auch für das soziale Leben vor Ort. Das muss man nicht wollen, man kann die Freiwilligen ganz problemlos rauswerfen. Dann wird die Sache halt teurer und die Entsolidarisierung der Gesellschaft geht weiter. Verboten ist es nicht, nur politisch brandgefährlich.

ein grüner hat gesagt…

Solidarität innerhalb einer Gesellschaft ist ebenso wichtig wie deren Gesundheitswesen. Und man kann durchaus auch Randbereiche (!) dieses Gesundheitswesen nutzen, um die Solidarität untereinander zu fördern: Besuchsdienst im Krankenhaus, Pflege im Rahmen der Haus- & Nachbarschaftshilfe oder Assistenz/Unterstützung bei rettungsdienstlichen Großeinsätzen. Dass diese Tätigkeiten eine entsprechende Qualifizierung erfordern steht außer Frage.

Um aber für eine hochkomplexe und spezialisierte medizinische Dienstleistung wie die Notfallrettung ausreichend qualifiziert zu sein, bedarf es mehr als einiger Feierabend, Wochenend- oder Urlaubskurse. Dafür gibt es Ausbildungen wie den Notfallsanitäter-NKI(at), den diplomierten Rettungssanitäter(ch) oder den Rettunsgassistenten(de). Ob diese Ausbildungen + entsprechende Fortbildungen + entsprechende Berufspraxis, welche allesamt nottwendig sind, dann haupt-, neben-, freiberuflich oder ehrenamtlich erbracht werden ist eigentlich egal. Solange Sie erbacht werden.
Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gibts nötigenfalls immer noch genügend Möglichkeiten wie Sportverein oder Kirche.

Notfallmedizinische Versorgung, die über den heutigen Status Quo hinausgeht, sollte uns auch in Tirol etwas wert sein. Die Deutschen schaffens (2006) mit 1,1% ihrer (10,6% des BIP entsprechenden) Gesundheitsausgaben [1].

Denn für politische Liebäugeleien und oppositionelle Haltungen ein paar quality adjusted life years bedenkenlos aufs Spiel zu setzen ist politisch ebenfalls brandgefährlich. Und sollte als umfassender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Individuums eigentlich auch mindestens nach einem der §§ 84-88 des ÖSTERREICHISCHEN StGB geahndet werden (§83 StGB ist hier zu wenig).

Doch zum Glück haben wir ja ein recht auf Meinungsfreiheit [2]. Also eh alles easy...

quellen:
[1] http://www.bpb.de/files/YPGDKZ.pdf
[2] Art 13 StGG

Berufsretter hat gesagt…

@ein grüner hat gesagt...

Endlich findet jemand mal passende Worte zu dem "Diskussionswahnsinn".
Ich hätte da ein chinesisches Sprichwort:

"Besser auf neuen Wegen etwas stolpern als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

Vielleicht sollten wir alle darüber einmal nachdenken und nicht alles Neue "in den Dreck ziehen"

ein grüner hat gesagt…

Alle sagten es geht nicht.
Bis einer kam, der wusste das nicht.
Der hats dann einfach getan.