Freitag, 25. Juni 2010

Das doppelzüngige Spiel der Landesregierung

Die Landesregierung spielt bei der Rettungs-Ausschreibung derzeit ein doppelzüngiges Spiel. Ihre Botschaften an die Tiroler Bietergemeinschaft sind: Diese soll billiger anbieten, als es kaufmännisch verantwortlich ist. Damit würde natürlich die Versorgung in Tirol nicht mehr gesichert sein. Deshalb sichert die Landesregierung der Tiroler Bietergemeinschaft zu, das fehlende Geld für die kaufmännische Berechnung später über andere Kanäle der Bietergemeinschaft zukommen zu lassen. Einzige Garantie dafür ist ein Dokument, das im Büro des Landeshauptmannes aufbewahrt wird. Das Risiko von Millionenklagen durch den Rettungskonzern Falck bei diesem klaren Verstoß gegen das Vergaberecht übernimmt die Landesregierung.

Das nenne ich einmal unverantwortlich! Die Landesregierung hatte überhaupt keinen Zwang, die Rettung überhaupt auszuschreiben. Das Rettungswesen hätte, so wie die Feuerwehr, als Behördenaufgabe durchgeführt von Dritten definiert werden können, und eine Ausschreibung wäre nicht nötig gewesen. Aber die Landesregierung wollte unbedingt ausschreiben. Als es dann ernst wurde, ist sie aber doch ein bisschen erschrocken und wollte lieber nur halb schwanger sein. Heraus kam das Gemurks, das wir jetzt sehen.

Es bleibt einfach übrig: Es gibt nur einen Weg, wie Tirol nicht ins Millionengrab von Falck-Klagen stürzt: Die Ausschreibung widerrufen. Das geht immer noch, und wir beantragen das kommende Woche im Landtag per Dringlichkeitsantrag.

Tiroler Tageszeitung zur Rettung 25.6.2010
Krone: Grüne orten Absprachen bei Rettungs-Ausschreibung
ORF Tirol: Rotes Kreuz Schwaz ist nicht mehr an Bord
ORF Tirol: Absprachen bei Rettungs-Ausschreibung?


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1 Kommentar:

ein grüner hat gesagt…

mit ner inhouse-vergabe die eu-ausschreibung zu umgehen is möglich. der auftrag muss dann aber uach von dem öffentlichen auftragnehmer, dem er zugewiesen wurde ausgeführt werden. würde dieser wiederum ein nicht-öffentliches unternehmen einsachalten müsste dennoch ein vergabeverfahren eingeleitet werden sofern der auftragswert dens chwellenwert übherschreitet und eine delegation der inhouse-vergabe überhaupt möglich wäre.

zum nachlesen: richtlinie 2004/18/eg [1]

WARUM aber macht manns nicht einfach wie Wien mit der MA 70?
selbst die notfallrettung durchführen und spitzenabdeckung sowie krankentransporte vergeben! wobei einfach konzessionen für jeden der die auflagen einhält erteilt werden. [2]

[1]: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:134:0114:0240:de:PDF
[2]: http://ris.bka.gv.at/Dokumente/LrW/LRWI_S800_000/LRWI_S800_000.pdf