Donnerstag, 1. März 2012

Fragen kostet

Fragen kostet nichts, sagt man. Das stimmt aber nicht, zumindest nicht wenn es unangenehme Fragen für die Tiroler Landesregierung sind. Ich habe anlässlich der Jagd-Einladungen an Christian Switak (VP) die folgende Frage betreffend Jagd-Abschüsse an die Bezirkshauptmannschaft Kufstein gestellt:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gebi Mair [mailto:gebi.mair@gruene.at]
Gesendet: Donnerstag, 23. Februar 2012 10:30
Betreff: Abschusslisten Jagd


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für die Abschusslisten der Jagd in Ihrem Bezirk. Ist es möglich, eine Liste der Abschüsse, d.h. eine Liste der Erleger entsprechend der Abschussmeldungen für die vergangenen Jahre zu erhalten? Ich interessiere mich insbesondere für die Abschüsse durch Christian Switak und würde mich sehr freuen, wenn dies möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank im Voraus
Gebi Mair

Die Antwort der Bezirkshauptmannschaft dauerte einige Tage. Jetzt ist sie da, und ich weiß nun, wie es BürgerInnen geht, wenn sie sich mit Fragen an die Landesverwaltung wenden:


1h-41/363-2012
Sehr geehrter Herr Mair!
Bezüglich Ihrer Anfrage vom 23.02.2012 (eingelangt per E-Mail) um Überlassung der Abschusslisten der vergangenen Jahre müssen wir Ihnen mitteilen, dass diesem Ansuchen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden kann.


Für Ihre schriftliche Eingabe ist eine Stempelgebühr von € 14,30 gemäß § 14 TP 6 des Gebührengesetzes angefallen. Sie werden ersucht, diesen Betrag auf das Konto 11171 bei der Sparkasse Kufstein BLZ 20506 unter Angabe der Aktenzahl 1h-41/363-2012 und der Buchungskennung JA-6-2012 einzuzahlen.


Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann

Ich habe natürlich bezahlt, wie hier zu sehen ist. Und weiß nun: Unangenehme Fragen kosten bei der Tiroler Landesregierung. Hände falten, Goschn halten. Oder zahlen. Wem geht's noch so?

16 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

hahaha, mir.
Geh an die nächst höheren Instanzen!

EH SCHO WISSEN hat gesagt…

Lieber Gebi,
nix für ungut, aber die Behörde hat hier korrekt gehandelt.
Du fragst als Privatperson an, und solche Eingaben sind mit einer fixen Gebühr von € 14,30 zu vergebühren gemäß dem - korrekt zitierten - § 14 TP 6 GebührenG.
Bei Anfragen eines U-Ausschusses oder des Landtags schaut das anders aus, und dann werden auch die datenschutzrechtlichen Gründe sowie die Amtsverschwiegenheit kein Thema sein.
Aber in diesem Fall prangerst du zu Unrecht an.
Ich kann ja auch nicht zu irgendeiner BH gehen und Akteneinsicht in sämtliche Verfahren, die mich interessieren, nehmen, weil ich nicht Partei bin!
Der einfache Sachbearbeiter macht die Gesetze nicht, sondern hat sie nur anzuwenden.

Gebi Mair hat gesagt…

Das sieht das Tiroler Auskunftspflichtgesetz allerdings anders, das in § 7 die Abgabenfreiheit für BürgerInnen für Anfragen an Behörden vorsieht:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000111

Anonym hat gesagt…

Zuerst studieren, dann schreiben. Das Gebührengesetz ist ein Bundesgesetz. Das Auskunftsgesetz ein Landesgesetz. Sohin richtig zitiert aber falsch angewendet: "Amtshandlungen nach diesem Gesetz sind von den landesgesetzlich geregelten Verwaltungsabgaben befreit.
" Aber wie vor handelt es sich hierbei um eine Bundesabgabe und nicht um eine landesgesetzlich gereglet Abgabe. Aber der Versuch wars wert.

Anonym hat gesagt…

Lieber Eh schon wissen,

leider darf ich hier nur 4096 zeichen antworten, meine erstfassung betrug 3 seiten...
also die kurzform:

- eine antwortmail mit dem vermerk der datenschutzrichtlinien hätte gereicht
-arbeitslose als 1-euro jobber anstellen damit die stempelgebühr sinkt (stempelt man jetzt auch bildschirme? oder habt ihr noch nie was von einem digitalen stempel gehört, und fürs einfügen auf einem dokument 14,30... heftig)
-vermerk auf der homepage dass fragen kostet, oder gleich ein popup installieren das zuvor die kreditkarten infos abfragt...
- auch im bh gebäude eintrittskarten verteilen (händisch oder maschinell --> stundenabrechnung 24,50,- fürs betreten)
-dem einfachen sachbearbeiter einen computerkurs angedeihen lassen (ein pc kann mehr als solitaire) 10 finger system, ganz neu!!! Schön gehört?? Wohl nicht... --> würde das ganze beschleunigen...
ich brauche ja auch nicht 4 tage für eine mail... sonst wäre ich noch bei denen vom letzen sommer, aber jetzt wird mir klar wieso überhaupt so viele beschäftigt sind... den zettelverkehr abstellen und das postkutschenzeitalter verlassen... digitaler datentransfer hat viele vorteile (personalkosten zb, ein arbeitsloser kostet weniger als ein beamter)

Gebi Mair hat gesagt…

Das Jagdgesetz ist ein Landesgesetz. Können Anfragen zu einem Landesgesetz dann eine Bundesabgabe hervorrufen? Oder müsste das dann nicht allfällig eine Landesverwaltungsabgabe sein?

Anonym hat gesagt…

... und die bankbeamtin oder der bankbeamte hat wohl vergessen, dass wir schon März haben :-)

Anonym hat gesagt…

Kenn mich ja nicht aus, aber:
(5) Der Eingabengebühr unterliegen nicht

25. Anfragen über das Bestehen von Rechtsvorschriften oder deren Anwendung;

"Ist es möglich, eine Liste der Abschüsse, d.h. eine Liste der Erleger entsprechend der Abschussmeldungen für die vergangenen Jahre zu erhalten?"

Ist doch eine Anfrage über eine Rechtsvorschrift oder?

Anonym hat gesagt…

Und noch eine Frage: Ist eine Abschussliste ein Verfahren?

Anonym hat gesagt…

Gebi und Gesetzeskompetenz.... zwei Dinge, die sich nie treffen werden. Aber es ist immer lustig, wie unbeholfen Gebi jedes Fettnäpfchen nimmt. Besonders lustig ist der Hintergrund, dass sich die Grünen selbst als Partei der Gebildeten sehen. Da die Partei schon seit Jahren zusieht, wie Gebi eine Peinlichkeit nach der anderen loslässt, muss man schlimmes vermuten. entweder ist es mit der Bildung bei den Grünen doch nicht so gut bestellt, oder sie wollen sich selbst schädigen.

p.s. Heute stand in der TT, dass die Dissertation der UMIT-Rektorin ein weiteres mal überprüft wurde und als rechtmäßig anerkannt wurde. Welche Konsequenzen wirst du nun daraus ziehen? Hast du ja einiges an Vorverurteilungen hier abgelassen.

unwählbar hat gesagt…

dafür müsste der gebi ja einen fehler eingestehen und so weit kommts leider nie! das schreibe ich nicht, weil ich den gebi nicht mag, sondern das ist beim durchlesen verschiednener beiträge auf diesem blog für alle nachlesbar!

möglicherweise ging der gebi mit sehr guten vorsätzen in die politik, die heutige ist leider eine "aufdeckpolitik" die sehr oft auf unwahrheiten basiert. ich bin auch der meinung, dass den grünen so mehr geschadet als geholfen wird!

Leid tuts mir eigentlich um georg willi, denn sein lebenswerk mit den tiroler grünen wird knallhart und ohne rücksicht zerstört!

PS.: heute erwarte ich mir keine reaktion vom gebi, ich habe verstanden, dass kritikfähigkeit in seinem wortschatz nicht vorhanden ist!

Gebi Mair hat gesagt…

Heute stand allerdings auch in der TT, dass Rektorin Them in ihrer Arbeit wissenschaftlich unredlich gearbeitet hat. Das ist so ziemlich genau das, was ich gesagt habe, oder?

Anonym hat gesagt…

Ich sag nur: Gebührengesetz 1957 (übrigens ein Bundesgesetz) - bringt Klarheit, auch für Gebi. Die BH Kufstein hat korrekt gehandelt.

Anonym hat gesagt…

Richtig so! Ich möchte mit meinen Steuergeldern nicht die populistischen Aktionen eines Linksextremen finanzieren.

unwählbar hat gesagt…

und wenns in der tt steht, dann ists natürlich wahr, oder?

Anonym hat gesagt…

Lieber Gebi, würdest du deine Diplomarbeit nicht verstecken, so würden dort auch einige Bereiche als "gegen gutes wissenschaftliches vorgehen" erscheinen. Solche Kritikpunkte finden Experten wohl in jeder Diplomarbeit oder Dissertation. Entscheidend ist, dass sie nicht gravierend sind und deshalb auch der titel nicht aberkannt wird. und wenn solche gravierenden Fehler auftreten, ist der Betreuer zur Verantwortung zu ziehen, denn seine Aufgabe ist es, einen jungen Wissenschaftlerbei seiner ersten großen Arbeit zur Seite zu stehen und auf wissenschaftliche Fehler aufmerksam zu machen.
Deine Kritik geht ins leere und dafür solltest du ein einziges mal in deinem Leben die Konsequenzen ziehen. Es war ja schon eine Frechheit, dass du dich deswegen aufgespiet hast, da du deine Arbeit ja vor der Öffentlichkeit versteckst. Aber da deine Anschuldigungen ungerecht waren, bleibt eigetlich nur noch eine einzige Konsequenz über.