Ich darf unten einige Auszüge aus dem Schreiben der EU-Kommission veröffentlichen. Darin verweist die Kommission ganz explizit auf die Bedrohung von Isel und Piz Val Gronda, die als einzige schon im Begleitschreiben herausgehoben werden, woraus ihre besondere europaweite Bedeutung sichtbar wird:
"Hintergrund dieser Forderungen ist die
offenbar verbreitete Annahme, dass der österreichische Teil des
Natura 2000 Netzwerks im Sinne der Richtlinie 92/43/EG zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und
Pflanzen (FFH-Richtlinie) noch unvollständig sei. Diese Annahme
deckt sich im Übrigen weitestgehend mit den eigenen Befunden der
Kommission, welche alljährlich auf Basis der von den Mitgliedstaaten
übermittelten Datenbanken zum Natura 2000 Netzwerk aktualisiert und,
nach Konsultation der Mitgliedsstaaten, veröffentlicht werden. (...)
Die
Kommission hat Österreich in der Vergangenheit regelmäßig darauf
hingewiesen, dass es seinen Verpflichtungen aus Artikel 4 Absatz 1
zur Vorlage eines vollständigen Verzeichnisses von Gebieten noch
nicht nachgekommen ist. (...)
Insgesamt zeigen die nun vorliegenden
Informationen eindeutig, dass das österreichische Natura 2000
Netzwerk weitaus unvollständiger ist, als von der Kommission bislang
angenommen. (...)
Der EuGH hat in mehreren Entscheidungen
festgestellt, dass die Kommission über ein umfassendes
Verzeichnis jener Gebiete verfügen muss, denen auf nationaler Ebene
erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
im Sinne der FFH-Richtlinie zukommt, um einen Entwurf einer Liste der
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung zu erstellen, der zur
Errichtung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes
besonderer Schutzgebiete führen kann. (z.B.
Urteil v. 7. November 2000 Rs C-371/98 – 'First Coperate Shipping',
Rn.22).
Auf Grundlage der ihr vorliegenden
Informationen, einschließlich jener aus den oben genannten
Beschwerden, stellen die Kommissionsdienststellen fest, dass die
Republik Österreich ihren Verpflichtungen aus Artikel 4 Absatz 1 der
FFH-Richtlinie bisher nur teilweise nachgekommen ist. Die
vorliegenden Informationen bestätigen, dass das Natura 2000 Netzwerk
in Österreich noch immer unvollständig ist. Sie belegen auch
eindrucksvoll, dass die Tragweite der Unvollständigkeit der
FHH-Gebietsmeldung durch die Republik Österreich offenbar viel
gravierender ist als der Kommission bisher bekannt war. (...)
Vor dem oben genannten Hintergrund
ist auch festzuhalten, dass vermutlich eine erhebliche Anzahl von
Gebieten in Österreich derzeit nicht unter dem rechtlichen Schutz
stehen, der ihnen nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie im Falle einer
korrekten Anwendung der Vorgaben des Artikels 4 Absatz 1 dieser
Richtlinie durch die Republik Österreich bereits seit Jahren hätte
zuteilkommen sollen. Darunter befinden sich offenbar auch Gebiete,
für die derzeit Projekte in Vorbereitung sind, die den
Erhaltungszustand dieser Gebiete dauerhaft und signifikant
beeinträchtigen können. Beispielhaft seien hier nur die Osttiroler
Vorkommensgebiete des natürlichen Lebensraumtyps „3230 - Alpine
Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica“ genannt, welche
nach Erkenntnissen der Kommission aktuell durch die Planung von
Wasserkraftprojekten gefährdet sind. Ein weiteres Beispiel betrifft
das Vorkommen des prioritären Lebensraumtypus "7240 - Alpine
Pionierformationen des Caricion bicoloris-atrofuscae" der an den
Hängen des Piz Val Gronda (Nordtirol) vorkommt und dessen Erhalt
unmittelbar von einem geplanten Skigebietsprojekt gefährdet zu sein
scheint.
Die Kommission bittet die
österreichischen Stellen nun um Mitteilung, wie sie beabsichtigen
sicherzustellen, dass die für eine Vervollständigung des Natura
2000 Netzwerks in Österreich geeignetsten Gebiete trotz ihres
aktuell unzureichenden gesetzlichen Schutzes vor einer
Verschlechterung (im Sinne einer Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und/oder Arten, für die
diese Gebiete als FFH-Gebiete hätten gemeldet werden sollen) bewahrt
werden sollen. (...)"
Hier darf ich noch drei Dokumente zur Verfügung stellen, die dafür besonders interessant sind, und zu denen die EU-Kommission eine Stellungnahme Tirols erwartet - eine umfassende Liste darüber, was an Tirol schützenswert ist:
2 Kommentare:
tirol muss eigenständiger und selbstbewusster werden, was die eu sagt, ist ohnehin schwachsinn.
bei der 650 jahrfeier tirol an österreich redete einzig und allein der kluge durnwalder klartext. mit diesem anschluss an österreich ging unsere eigenständigkeit verloren.
so ists.
sonst hast recht - wird wohl zu machen sein, diese gebiete endlich zu benennen.
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