Ab 1. Juli gibt es ein neues Rettungswesen in Tirol. Das Land hat die Rettung, bisher von den Gemeinden organisiert, zentralisiert und monopolisiert, so wie vorher bereits die Leitstelle. Bei der Leitstelle ist dadurch nicht alles besser geworden, und auch bei der Rettung sieht es nicht so aus. Das ist auch kein Wunder, wird das Geld doch falsch investiert. Beispiel gefällig? Auf jedem Rettungswagen ist nun ein Intubator (Oxylog) installiert. Den Intubator darf nur ein Notarzt bedienen. Sinnvoll wäre es also gewesen, Intubatoren auf den Notarztwagen zu installieren, nicht auf den Rettungswagen. Geschätzte Kosten, die dadurch in den Wind geschossen werden: 2 Millionen Euro.
Geld wie dieses fehlt natürlich an anderen Ecken des Rettungswesens. Wie es mittelfristig um die Ortsstellen und die Freiwilligen aussieht kann derzeit niemand seriös beantworten. Wie viele Notarztdienste ab 1. Juli wirklich besetzt sein werden ist auch nicht klar. Das Land hat sich aber aufgrund des selbst auferlegten Zeitdrucks in eine sehr schlechte Verhandlungsposition gebracht - hier wie auch in anderen Bereichen des Rettungswesens hat sich die Landesregierung selbst überdribbelt und ist über die eigenen Beine gefallen. Wie es mit der Flugrettung weitergeht ist auch nöch absolut unklar: dass man auf einen Rechnungshofbericht warten will ist natürlich eine schlechte Ausrede. Kurzum: Der Wunsch der Landesregierung, endlich einmal Ruhe im Karton zu haben wird sich nicht erfüllen.
Standard: Tiroler Rettung ab 1. Juli als "Ambulance" im neuen Auto
Tiroler Tageszeitung: 24 Monate zum ersten Einsatz
8 Kommentare:
Hallo Gebi,
ich bin im medizinischen Bereich nicht mehr "up to date". Kannst du mir bitte mitteilen was ein "Intubator" ist?
Danke
was, wenn zwei personen beatmet werden müssen und nur ein notarzt anwesend ist? aber da hat gebi auch eine lösung, die da lautet:
in zukunkt ist es den tirolern verboten einen atemstillstand zu erleiden, wenn nicht zwei notarztwagen in der nähe sind.
das siech i leider auch so. wird wohl noch lange hin- und her gemetzelt werden.
Sehr geehrter Herr Mair,
ich bin zwar kein Tiroler, aber zumindest fachkundig genug, um Ihnen (nicht ohne Zucken der Mundwinkel) mitteilen zu können, dass ein "Intubator" allerhöchstens ein Anästhesist mit Schwarzenegger-Allüren ist, keinesweg aber eine Beatmungsmaschine.
Diese werden im Deutschen als Respiratoren (engl. "ventilator") bezeichnet.
Von dieser Kleinigkeit abgesehen darf ich aber darauf hinweisen, dass die Verwendung von Respiratoren freilich nicht ärztlichem Personal vorbehalten ist, sondern Sanitäter (insbesondere Notfallsanitäter mit besonderer Notfallkompetenz Intubation und Beatmung, die - internationalen Standards folgend - zumindest im ursprünglichen Entwurf der Novelle des Rettungsdienstgesetzes Ihres Bundeslands als Mindestbesatzung für nicht-ärztliche Rettungsmittel vorgesehen waren) sehr wohl davon Gebrauch machen können.
Insbesondere simplifizierte Beatmungsmaschinen, wie dem Medumat Easy CPR der Firma Weinmann, der meines Wissens nach - anders als von Ihnen behauptet - auf den Standard-RTW des Rettungsdiensts Tirol ab nun zum Einsatz kommt, können Sanitäter anwenden, um insbesondere im Rahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung die Beatmung des Patienten maschinell und damit kontrollierter durchführen zu können. Das kann entweder endotracheal intubierte Patienten (durch Notärzte, praktische Ärzte oder o.g. NFS/NKI) betreffen, mittels supraglottischer Atemwegshilfen (Larynxtubus/-maske) atemwegsgesicherte Patienten (laut Gesundheitsministerium durchführbar durch jeden geschulten Sanitäter) oder sogar nicht-intubierte Patienten, die mittels Maske beatmet werden können.
Es wäre der (womöglich nicht grundlos geführten) Diskussion zum Thema Rettungsdienst in Ihrem Bundesland aus meiner Sicht der Dinge sicherlich hilfreich, würden Fachspezifika entweder korrekt wiedergegeben oder die Diskussion entsprechend Ausgebildeten überlassen.
Mit freundlichen Grüßen,
PZ
vielen dank an pz, ich wollte gerade etwas ähnliches schreiben. ich muss ihnen aber leider mitteilen, dass fachkompetenz nicht grundvoraussetzung für "expertensein" in der tiroler landespolitik ist. wenn sie in diesem blog etwas schmökern, werden sie des öfteren texte finden, in denen echte experten hr. mair erklären, dass er wieder einmal dinge nicht richtig wiedergibt. in meinen augen ist das keine seriöse politik, für mich ist das reiner populismus. jedoch finde ich auch auffällig, dass hr. mair auf solch kritische kommentare wie ihren meist nicht mehr antwortet...
Keine Sorge, ich lese jeden Kommentar und bei so einigen lerne ich auch noch etwas dazu ;-)
Ich war bisher eigentlich der Meinung, es handelt sich um Oxylog 2000, Medumat CPR ist mir persönlich neu. Dafür braucht es aber meines Wissens nach NKI, und die Anzahl derer hält sich in Grenzen, oder?
Sehr geehrter Herr Mair,
meine Aussagen beruhen auf Angaben von tiroler Kollegen, die freilich mehr mit den nunmehrigen Standard-RTW zu tun habe als ich das tue. Es Fehler meinerseits wäre also möglich.
Er wäre, um das weiter auszuführen, sogar wünschenswert - Draeger Oxylog 2000 sind gute, wenn auch etwas überalterte Beatmungsmaschinen (vgl. verbessertes Bedienkonzept und erweiterten Funktionsumfang des Modells Oxylog 2000+), aber solide, volumskonstante Beatmungsmaschinen.
Der Medumat Easy CPR hingegen ist ein seltsames Gerät, das - wie aus Diskussionen anderer Kollegen, die bereits Einschulungen gemäß Medizinproduktegesetz erfahren haben - keine direkte Wahl des Atemzugsvolumens erlaubt und damit die Gefahr bringt, den Patienten zu hyperventilieren.
Es ergeben sich also, wie zuvor schon angemerkt, mehrere absolut legitime Diskussionspunkte: die Notwendigkeit von Respiratoren auf allen Fahrzeugen im Patiententransportbereich (zur Erinnerung: wären Rettungsdienst und Krankentransport getrennt, sodass Notfallpatienten ausschließlich von Rettungswägen und betreuungspflichtige Gehunfähige ausschließlich von Krankenwägen befördert würden, wäre die Situation eine völlig andere), die Ausbildung des nicht-ärztlichen Personals im Rettungsdienst (sollte sich die Anzahl der NFS/NKI in zu engen Grenzen halten, wäre es eventuell zielführend, diese Ausbildung zu forcieren?) und die Produktauswahl als solche (Respirator ist eben nicht gleich Respirator, und einfach den billigsten zu erwerben ist sicherlich eine diskutable Entscheidung).
Mit freundlichen Grüßen,
PZ
Die Verwendung des Medumat Easy CPR ist NICHT Notfallsanitätern mit der Kompetenz der endotrachealen Intubation (NKI) vorbehalten-das Gerät darf von jedem Rettungssanitäter zur kontrollierten Beatmung, zum Beispiel eines Patienten im Kreislaufstillstand, herangezogen werden. Die von PZ angeführten Kritikpunkte sind allerdings berechtigt.
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