Donnerstag, 20. Dezember 2012

Wir werden keinen Richter brauchen

Die Privatuniversität des Landes Tirol UMIT hat sich bekanntlich unter Beteiligung ihres damaligen Rektors und jetzigen Wissenschaftslandesrates Bernhard Tilg (ÖVP) in ein Debakel geritten, das zur Aberkennung der Akkreditierung für ihr Doktoratsstudium Gesundheitswissenschaften führte. Ein Gutachten zum Nachlesen dazu gibt es hier. Das hat Studierende natürlich in große Schwierigkeiten geführt, weil sie ihr Studium verloren haben und es nicht immer fortsetzen konnten.

Seitens der UMIT wollte man sich nicht darauf einlassen, die Angelegenheit gerichtlich zu klären. Deshalb gab es Vergleichsangebote an Studierende, die Schäden geltend gemacht haben. 10.000 Euro am Anfang zum Beispiel. Auch 17.000 wurden von der UMIT geboten, damit Studierende nicht klagen - das berichtete die Tiroler Tageszeitung. Mich hätte das durchaus interessiert, was bei einem Prozess herausgekommen wäre, aber die UMIT will Prozesse um jeden Preis vermeiden - wird werden keinen Richter brauchen.

Und was war die erste Reaktion der UMIT auf die journalistische Recherche? Sie hat den betroffenen Studierenden eine Vergleichsklausel geschickt, wonach Stillschweigen über den Vergleich gewahrt werden muss. Wir werden also nie erfahren, ob und wie viel Geld von der UMIT für das von ihr verursachte wissenschaftliche Debakel an die Studierenden bezahlt werden musste.

Damit man sich das auf der Zunge zergehen lassen kann: Die UMIT, eine Einrichtung des Landes Tirol muss an BürgerInnen Schadenersatz bezahlen für einen Schaden, den sie verursacht haben. Seitens des Landes gab es in Folge des Debakels auch zusätzliche Gelder für die Universität in Hall. Und das Hauptanliegen der UMIT ist, dass die Öffentlichkeit nichts davon weiß. Deshalb gibt es Vergleichsangebote und keinen Prozess - und jetzt auch eine Geheimaltungsklausel für die Betroffenen. Ist das die Transparenz, die man sich von einer Landeseinrichtung erwartet?

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

das ist dann aber keine Privatuni, wenn der Großteil der Kosten vom Land getragen wird...

Anonym hat gesagt…

Die für den Akkreditierungsentzug zuständigen Behörden argumentierten durchaus mit "Privatuniversität". Das ist die Freiheit, die eine Privatuniversität derzeit in Österreich hat: fehlende gesetzliche Regelungen.

Anonym hat gesagt…

Wie viel war denn bei den Vergleichsangeboten der UMIT ganz einfach nur Rückerstattung der schon an die UMIT bezahlten Studiengebühren?

Anonym hat gesagt…

Wer, wie Gebi Mair, selbst schon mal wegen der Verbreitung von Falschaussagen vor Gericht gestanden ist, und durch einen Vergleich seinen Hals aus der Schlinge ziehen konnte, sollte den Mund nicht zu voll nehmen.

Anonym hat gesagt…

naja, i find das mit der umit auch nit in ordnung. aber ein vergleich heißt, dass umit und die-der betreffende studierende sich eins sind - das ist dann ganz normal, dass dann von der/mjenigen die goschn zu halten ist. schwule gehen ja auch nur zu einem escort, wenn sie für ihr geld eine gegenleistung erhalten...
was jetzt die jammerei anlangt - es betrifft nicht nur die umit-studenten, dass ein studium nicht anerkannt wird. das kommt zb bei ausländischen studienabschlüssen immer wieder vor.
ich finde das ganze kasperltheater auch grotesk - andrerseits zahlt das land eine entschädigung. wieviel entschädigung erhält man in der regel bei einem "kunst"fehler einer/s vertrottelten arztes/in? richtig: nullKommaJosef!!

Anonym hat gesagt…

http://derstandard.at/1356426442814/Bundespraesident-fordert-Transparenz-bei-oeffentlichen-Geldern