Dienstag, 9. Dezember 2014

Und die Aufsichtsräte?

Nach dem Aktiengesetz ist in einem Unternehmen die Überwachung des Vorstandes die Aufgabe des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat kann eine Hauptversammlung einberufen wenn er das für notwendig hält, er ist zuständig für den Lagebericht des Unternehmens und den Jahresabschluss. Kurzum: Ein Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass ein wildgewordener Vorstand ein Unternehmen nicht in den Abgrund führt.

Wie war das bei der Hypo Tirol Bank? Nach dem Vorliegen des Rechnungshofberichtes zur Landesbank über die dortigen Millionenverluste, die einen 220-Millionen-Euro-Zuschuss nötig gemacht haben ist das für mich die zentrale Frage:

Wie konnte ein Aufsichtsrat über die vielen dargestellten Fehler hinwegsehen? Dass er sie nicht sehen konnte scheint mir aus heutiger Sicht unglaubwürdig. Wollte er sie nicht sehen? Hat man bewusst weggesehen? War man mit anderen Dingen beschäftigt? Oder war man gar einverstanden damit, wie der Vorstand gehandelt hat?

Mich interessieren die Beantwortung dieser Fragen insbesondere durch:

Jürgen Bodenseer, ÖVP
Siegfried Dillersberger, FPÖ
Bernd Guggenberger, SPÖ

Und ich bin davon überzeugt, dass eine Neubestellung des Hypo-Aufsichtsrates nicht nach parteipolitischen Kriterien erfolgen darf sondern nach fachlichen Kriterien.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Mair, Mair, wieder katastrophale Bestrich-Fehler.

Unknown hat gesagt…

Dank dir, habe ich viele interessante Dinge gelernt. Ich hoffe, mehr zu lernen. Ich gratuliere Ihnen für diese wunderbare Sharing. Setzen Sie diese!

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