Widerrufserklärung
Am 19.9.2010 hatte ich in einem Beitrag auf diesem Blog unter dem obenstehenden Foto die Frage gestellt, ob sich Heinz-Christian Straches Äußeres könnte sich aufgrund eines Koks-Entzugs so verändert haben könnte, wie es oben zu sehen ist.
Heinz-Christian Strache fühlte sich daraufhin in seiner Ehre verletzt und hat am 29.11.2010 durch die Rechtsanwälte Johannes Hübner und Gerhard Steiner beim Landesgericht Innsbruck zivilrechtlich eine Klage auf Unterlassung und Widerruf nach § 1330 ABGB gegen mich eingebracht.
Da sich Heinz-Christian Strache in seiner Ehre verletzt fühlt, erkläre ich ausdrücklich, den Verdacht des Kokainentzugs und damit natürlich auch des Kokainkonsums nich aufrecht zu erhalten. Ich werde diese Frage auch nicht mehr stellen. Für die Veränderung seines Aussehens muss es andere Gründe als einen Kokainentzug geben.
Gebi Mair
18 Kommentare:
Sg. Herr Mair
Offenbar dürften Sie Ihren Sinn für Humor verloren haben und finden Klagen doch nicht mehr so lustig. Aber lassen Sie sich keinesfalls in Ihrer Beitragserstattung beeinflussen, den Ihre Webseite ist wahrlich eine Fundgrube für ERSTAUNLICH-Beiträge.
In diesem Sinne ein erfolgreiches Jahr 2011
Erich Reder
Danke - bitte die Geschichte möglichst weit verbreiten!
Ich finde es schon etwas lächerlich, dass der Herr Strache da gleich klagen will. Verträgt er es nicht, wenn jemand sich kritisch über sein Äußeres zu Wort meldet? Austeilen kann er ja auch. In einer Pressestunde hat er mal behauptet, er würde den Kampfanzug gegen Ausländer anziehen wollen. Ein anderes Mal meinte er, Homosexuelle seien krank.
Wenn man in der Politik ist, muss man sowieso ein raues Fell haben - Da darf man nicht derartig zimperlich sein. Und schon gar nicht jemand, der andere Politiker derartig diffamiert wie HC das macht.
Das Delikt der Beleidigung sollte in der politischen Debatte sowieso nur sehr sehr eng interpretiert werden und unter Politikern generell nicht anerkannt sein. Die Meinungsfreiheit gilt es diesbezüglich besonders zu schützen - Beleidigung/Bloßstellung/Gerüchteverbreiten ist in unserer aufgeklärten Gesellschaft, in der sowieso dank Bildung/Erziehung nicht jeder alles glaubt bzw. glauben sollte, was im Internet/in der Zeitung steht zwar nicht wünschenswert, aber für mich kein Vergehen, in das sich der Staat mit seinem Imperium einmischen sollte. Anderes gilt natürlich für Mobbing, oder Meinungen, die den Bestand unserer demokratischen Rechtsordnung gefährden, oder wirklich sehr extreme Beleidigungen.
Wie stehst du zur Ehrenbeleidigung - Zeitgemäß oder Relikt aus der bäuerlich-dörflich dominierten Gesellschaft d. 19. JH? ;-)
lg aus NÖ
Ich persönlich finds lächerlich, deshalb hab ich mich ja auch nicht auf einen Prozess eingelassen.
An sich ist es schon in Ordnung, wenn es einen Persönlichkeitsschutz gibt. Die Sache ist halt schwer zu objektivieren, weil gefordert ist, dass jemand in seinem persönlichen oder beurflichen Fortkommen dadurch gehindert wird. Wie will man da von vornherein klare Maßstäbe anlegen?
Ich finde immer, dass Klagen bei PolitikerInnen hauptsächlich etwas über diejenigen aussagen, die klagen. Aber das muss jeder selbst beurteilen.
Nur so Nebenbei - ein Hinweis auf den Weisenbericht der den Abschluss der Sanktionen der EU-XIV gegen Österreich darstellte.
Darin wird, im Abschnitt zur politischen Natur der FPÖ, auf die Angriffe der FPÖ auf ihre KritikerInnen eingegangen. Typische Methoden waren (und sind) Kriminalisierung und der vielfache Gebrauch von Beleidigungsverfahren.
Hat sich nicht viel geändert :D
IHR ZITAT:
Ich persönlich finds lächerlich, deshalb hab ich mich ja auch nicht auf einen Prozess eingelassen.
An sich ist es schon in Ordnung, wenn es einen Persönlichkeitsschutz gibt.
ZITATENDE:
Das dürfte aber offensichtlich nur dann gelten, solange Ihre Person nicht diffamiert wird. Als Sie der FPÖ-Mann Königshofer als "Landtagsschwuchtel" bezeichnete, war bei Ihnen ganz schön viel Feuer am Dach. Wobei zwischen dieser Beleidigung und Ihres sexuellen Outings zumindest noch eine sachliche Beziehung hergestellt werden kann (auch wenn die Ausdruckweise nicht in Ordnung war), fehlt jeglicher Bezug zwischen Ihrer "Fehldiagnose" und einem eventuellen Kokainkonsum von Strache.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=994:schneegestoeber&catid=1:erstaunliches
Bitte nach Durchlesen dieses Links nicht übermütig werden, denn Sie haben ja ein Versprechen abgegeben.
MfG
Erich Reder
Da erinnert sich jemand ganz falsch: Ich habe Königshofer nicht geklagt, ich bin doch kein Weichei. Ich finde, Königshofers Tiraden richten sich von selbst. Genauso spannend find ich, dass Sie Herr Reder sich offensichtlich ausführlich mit meinem Sexualleben beschäftigen, das scheint Sie näher zu interessieren.
bitte, was außer klagen, blieb strache denn übrig? wenn jede veränderung des aussehens einen suchtgiftentzug bedeuten würde, wäre der gebi selbst wohl am allerärmsten dran.
"Da sich Heinz-Christian Strache in seiner Ehre verletzt fühlt" - schäbiger gehts nimmer: geehrt wird er sich fühlen!
Wie hast du ghiant wie dich einer Tunte genannt hat... Hat denn der gelogen?
Also liebe Landtagss...., du hast dich hier extrem über diese Bezeichnung aufgeregt und auch zugegeben, dass du über eine Klage nachgedacht hast.
Dabei war diese Aussage keine Unterstellung einer illegalen Handlung, wie du es Strache angehängt hast. Auch keine Lüge, denn du identifiziert dich immer als schwuler Politiker. Jemanden Drogenkonsum anzuhängen ist nicht nur Vernaderung, sondern üble Nachrede, Rufschädignung usw...
Wie würdest du reagieren, würde dir ein blauer Politiker eine illegale Handlung vorwerfen., wie z.B.: sex mit Minderjährigen?
Da würdest wohl auch (und auch zu Recht) klagen.
Aber wir kennen dich schon gut genug. Du strebst eine Klassen-Diktatur an. Die grün-hörigen, für denen keine Gesetze gültig sind und die restlichen als minderwertige Menschen.
Ja, kann mich auch erinnern dass du über eine Klage nachgedacht hast.
Finde es schwach gegen Strache derartig zu argumentieren. Das zeigt nur dass du ihm anders nicht gewachsen bist.
Mag den Strache nicht, wähle auch nicht blau, aber da wurde ganz klar eine Grenze überschritten.
Nachdenken ist nicht verboten, oder?
Nein, üble Nachrede und Rufschädigung ist das nicht. Das ist Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung, deshalb dieser Widerruf ;-)
:-)
http://1m1f.com/video/BBGmUI0u7Ic/Runder-Tisch-16-12-2009-Volksfront-von-Jud%C3%A4a.html
@anonym um 20:18
schnitt und humor auf volksschulniveau. mehr braucht man zu diesem link nicht sagen. wie es mit der geistigen reife vieler österreicher steht, zeigt dieser link bestens. für mehr taugt er aber nicht.
@gebi, schön dass du deine schandtaten (Kreditschädigung, Ehrenbeleidigung) zugibst. Aber wie nennt sich dass, wenn man jemanden öffentlich des Drogenkonsum bezichtigt?
Herr Mair,
ihre penetrante Heuchelei ist bald nicht mehr zu ertragen. Ihr Umkreis (KPÖ, Antifa Innsbruck , JUSOS usw.)betreibt ununterbrochen Kreditschädigung.
Insebsondere die Seite der "West.Antifa.Recherche" betreibt Aufhetzung, Aufruf zur Sachbeschädigung, Aufruf zur Gewalt gegen "Rechte" ,Verleudmung und Kreditschädigung. Aus Feigheit wird diese Seite im Mantel der Anonymität betrieben. Und dies wird noch als Zivilcourage bezeichnet.
In diesen Zusammenhang erlaube ich mich den deutsch-jüdischen Publizisten Horst Lummert zu zitieren:
"Viel ist die Rede von «Zivilcourage», gemeint ist die «gegen Rechts».
«Zivilcourage gegen Rechts» ist meist weniger «Courage gegen rechte Gewalt» als - mindest psychokriegerische - «Gewalt gegen Rechts», sie bedarf keiner besonderen Courage.
( Horst Lummert)
Und all jenen jungen Menschen, die in diesen Reihen mithetzen oder mitdenuzieren, möchte ich folgendes Zitat von Ignazio Silone, eines Sozialisten ans Herz legen :
„Der neue Faschismus wird nicht sagen :"Ich bin der Faschismus",
er wird sagen: "Ich bin der Antifaschismus"
Ihr selber seid die FASCHISTEN! Nicht die "bösen" Rechten.
Nur der Sachlichkeit halber: Der Vorwurf, Straftaten zu begehen (indem dazu aufgerufen wird, Sachbeschädigung zu begehen, Kreditschädigung, Aufruf zur Gewalt, Verleumdung etc.) wäre natürlich ein Grund für die West Antifa Recherche, den Kommentator zu klagen. Im Fall einer Klage müsste ich natürlich die IP-Adresse weitergeben, also bitte ich darum, anderen auch in Kommentaren hier keine Straftaten zu unterstellen, wenn man sie nicht beweisen kann.
Da ich vor KURZem zum amtsarzt geladen war (auf nettes pläuschchen) darf ich KURZ berichten: Ich: Vielleicht sollte unser VK weniger koksen... AA: Ja, das wissen wir eh alle ...
Hier verbreitet jemand offensichtlichen Blödsinn: Kein Amtsarzt darf derartige Äußerungen tätigen. Herr Mair, als Verantwortlicher für diesen Blog würde ich Ihnen empfehlen, den letzten Beitrag UMGEHEND zu entfernen!
Wenn man zu Verleumdungen und Lügen greifen muss, um die aktuelle Bundesregierung in den Dreck zu ziehen, kann ihre Politik nicht so schlecht sein.
Zeigt Größe, steht zu euren Fehlern und überlegt euch endlich, warum euch niemand mehr im Parlament haben wollte. Wenn ihr das gemacht habt, könnt ihr mit eurer Kritik wieder auf andere zeigen.
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