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Donnerstag, 10. Dezember 2015

Partei weg, Geld weg

Vorwärts Tirol hat seit seiner Gründung, Spaltung und Auflösung die TirolerInnen nicht nur viele Nerven gekostet sondern auch viel Geld. Jährlich flossen etwa 700.000 Euro an Parteienförderung an Vorwärts Tirol. Wir wollten wissen, ob das eigentlich rechtens ist. Deshalb hat der Tiroler Landtag - gegen die Stimmen von FPÖ und SPÖ - den Auftrag erteilt, zu prüfen ob Vorwärts Tirol das Geld noch zusteht, nachdem sich alle Landtagsabgeordneten von der Partei losgesagt haben. Die Partei selbst hat ihre Tätigkeit de facto eingestellt, wie man ihrer Homepage entnehmen kann:



Dafür haben wir zwei unabhängige Gutachter beauftragt, und deren Ergebnisse liegen nun vor.

Die Botschaft ist eindeutig: Gibt es keine Partei mehr, dann gibt es auch kein Geld mehr. Die verbliebenen Abgeordneten (früher Vorwärts Tirol, nunmehr Impuls Tirol) können auch nicht gezwungen werden, einen Antrag auf Parteienförderung zu stellen. Zum Abwehrrecht gegen den Staat gehört nämlich auch, dass niemand gezwungen werden kann, einer Partei anzugehören oder Handlungen zu setzen, die einer Partei nützen der er/sie nicht angehört.

Warum Vorwärts Tirol keine Parteienförderung mehr zusteht argumentieren ausführlich und nachvollziehbar DDr. Hubert Sickinger von der Universität Wien und Dr. Norbert Wimmer von der Universität Innsbruck.

Gutachten Parteienförderung vorwärts Tirol - Hubert Sickinger
Gutachten Parteienförderung vorwärts Tirol - Norbert Wimmer

Mittwoch, 24. Juni 2015

Der Eintopf und Hans L.

Was macht einen Eintopf besser? Aufwärmen, Aufwärmen und noch einmal Aufwärmen. Nach diesem Motto arbeitet auch Hans Lindenberger (Ex-SPÖ Tirol, Ex-Vorwärts Tirol, dzt. Impuls Tirol). Tirol brauche eine "Generelle Verfahrenstauglichkeits-Prüfung" fordert er und meint damit eine Vorprüfung bei Großprojekten ob diese überhaupt genehmigungsfähig wären. Das soll den Investoren Geld sparen, damit sie nicht unnötig in Verfahren einsteigen. Diese Idee wärmt Hans L. immer wieder und wieder und wieder auf.

Was Hans L. auch beim Aufwärmen nicht lernt: Das gibt es schon längst.

Die Regelung nennt sich "Vorverfahren und Investorenservice" und steht im § 4 des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes. Die Behörde hat dabei nicht nur innerhalb von 3 Monaten zu beurteilen ob ein Projekt grundsätzlich genehmigungsfähig wäre. Sie hat dem Investor auch Informationen zur Verfügung zu stellen wie sein Projekt genehmigungsfähig gemacht werden könnte. Die Behörde muss also sogar im Interesse des Investors arbeiten.

Beim Beispiel Kalkkögel, das Hans L. anführt wäre die Antwort in einem Vorverfahren übrigens schnell und einfach gewesen: nicht genehmigungsfähig aufgrund des Ruhegebietes Kalkkögel. Aber das wollten die Investoren nicht hören, deshalb haben sie auch gar nicht erst gefragt.

Hier noch der Paragraph aus dem Gesetz im Original, damit Hans L. nicht so oft aufwärmen muss:

Vorverfahren und Investorenservice 

 § 4. (1) Auf Antrag des Projektwerbers/der Projektwerberin ist ein Vorverfahren durchzuführen. Dem Antrag sind eine Darlegung der Grundzüge des Vorhabens und ein Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen. 
 (2) Die Behörde hat gegenüber dem Projektwerber/der Projektwerberin zu den Unterlagen gemäß Abs. 1 ehestmöglich, spätestens aber drei Monate nach deren Einlangen, nach Beiziehung der mitwirkenden Behörden und allenfalls auch Dritter Stellung zu nehmen. Dabei sind insbesondere offensichtliche Mängel des Vorhabens oder des Konzeptes für die Umweltverträglichkeitserklärung (§ 6) aufzuzeigen und voraussichtlich zusätzlich erforderliche Angaben in der Umweltverträglichkeitserklärung anzuführen. 
 (3) Die Behörde kann die Projektwerber/innen auf deren Anfrage durch die Übermittlung von Informationen, über die die Behörde verfügt und die der Projektwerber/die Projektwerberin für die Vorbereitung der Unterlagen gemäß § 5 Abs. 1 benötigt, unterstützen. Auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist Bedacht zu nehmen. Im Falle der kostenlosen Bereitstellung dürfen die Informationen nur für die Realisierung des Projektes verwendet werden. Die für das Genehmigungsverfahren voraussichtlich wesentlichen Themen und Fragestellungen können im Rahmen dieses Investorenservice zur Projektvorbereitung von der Behörde bekannt gegeben werden.

Mittwoch, 2. Juli 2014

Der Luft-Hunderter im Landtag

Da waren's nur noch drei: Vorwärts-Klubobmann Hans Lindenberger hat ernst gemacht und sich eines kritischen Geistes entledigt - gestern hat er mit Andrea Krumschnabel eine der vier Vorwärts-Abgeordneten aus dem Klub geworfen. Bedingungslose Gefolgschaft scheint ihm wichtiger zu sein als konstruktive politische Arbeit. Für seine Führungsqualität spricht das nicht wirklich und lähmt seine politische Gruppierung. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation weiter entwickeln wird. Irgendwann bleibt nur noch Lindenberger allein übrig, nach dem Prinzip: "Ich bin Kaiser über mich." Dass die politische Sacharbeit irgendwo schon länger auf der Strecke geblieben ist scheint ihn nur bedingt zu stören.

Über diese Entwicklung wird es im heute und morgen stattfindenden Landtag sicher spannende Diskussionen geben. Eigentlich aber möchten wir Grüne den Luft-Hunderter auf der Autobahn ins Zentrum der Debatte rücken. Wir glauben nämlich, dass es hier noch viel Informations- und Diskussionsbedarf mit der Bevölkerung gibt. Dafür erhoffen wir uns auch Unterstützung von jenen Parteien, die für die Gesundheit und gegen die Gasfüße eintreten. Wer das sein wird, das werden wir heute im Landtag hoffentlich sehen. Hier gibt's den Livestream zum Zuschauen:

 

Wenn der Live-Stream oben nicht geht gibt es hier und hier noch zwei weitere Möglichkeiten.

Mittwoch, 20. März 2013

Anna Hosp macht einen Witz

Das ist Anna Hosp, und daneben stehen ihre Jagdeinladungen bei Seilbahnkaiser Heinz Schultz, schön zusammengestellt von dietiwag.at


Folgende Geschichte trug sich 2003 zu: Seilbahnkaiser Schultz wollte eine neue Gondelbahn im Zillertal bauen. Die Umweltabteilung des Landes hat sich die Sache angeschaut und festgestellt, dass durch den neuen Lift samt Parkplatz ein Verkehrsproblem entstehen wird. Ohne Verkehrskonzept sollte die Gondel also nicht genehmigt werden fand die Umweltabteilung.

In dieser Situation haben sich Anna Hosp und Heinz Schultz zusammengesetzt. Und ÖVP-Landesrätin Hosp hat ihm zugesagt, die Ansicht der Umweltabeilung per Weisung ins Gegenteil zu verdrehen. Um nach außen den Schein zu wahren, hat sie Heinz Schultz aber eine strenge Auflage erteilt: "Du darfst den Lift bauen. Aber du musst danach ein Verkehrskonzept erstellen, damit das Verkehrsproblem im Zillertal nicht noch größer wird." Über diesen Witz haben Anna Hosp und Heinz Schultz noch sehr lange gelacht.