Mittwoch, 29. Juni 2016

Tiroler Landtag live

Heute und morgen findet eine Sitzung des Tiroler Landtags statt. Der Landtag hat die umfangreichste Tagesordnung, an die ich mich in acht Jahren Landtag erinnern kann: 71 Tagesordnungspunkte werden behandelt, darunter so wichtige wie das neue Kinderbetreuungsgesetz und das erstmalig geschaffene Dienstrecht für MusikschullehrerInnen in Tirol, außerdem das neue Tiroler Raumordnungsgesetz für günstigeres Wohnen und die Tiroler Bauordnung. Ich freue mich über Kommentare!

 

Wenn der Live-Stream oben nicht geht gibt es hier und hier noch zwei weitere Möglichkeiten.

Dienstag, 28. Juni 2016

Ein Kajak für den guten Zweck

Steigere mit für den guten Zweck!






Das Exo Kayak Six wurde nur einmal benutzt und ist Ruetz und Sill von Fulpmes nach Innsbruck gefahren.

Es handelt sich um ein Unikat, welches mit über 300 Unterschriften von PaddlerInnen verziert ist, die sich für den Erhalt von Tirols Wildwasserstrecken einsetzen. Länge: 262 cm, Breite 65 cm, Gewicht 20 kg, Volumen 340 Liter. Vielfältig, steif, leicht, schnell.

 Das Kajak ist unbeschädigt und weist nur leichte Benutzungsspuren vom einmaligen Einsatz auf. Logos wurden entfernt. Die Unterschriften stammen von PadlerInnen aus ganz Europa und wurden beim Kajakfestival Tirol 2016 im Stubai gesammelt.

 Der Versteigerungserlös kommt einem guten Zweck zu Gute, nämlich Wildwasser erhalten Tirol (WET), die sich für den Erhalt freier Fließstrecken einsetzen.

 Das Ergebnis der Versteigerung wird am Grünen Sommerball im Haus der Begegnung in Innsbruck bekannt gegeben: 2. Juli 2016, voraussichtlich 23 Uhr.

Hier findet sich das Versteigerungsangebot auf Ebay: http://www.ebay.at/itm/-/252441526590?

Dienstag, 14. Juni 2016

Bessere Kontrolle für öffentliche Manager-Gagen

Über die Gehälter mancher Manager öffentlicher Unternehmen herrscht zu Recht in der Öffentlichkeit Unmut. Tirol hat deshalb schon vor einigen Jahren den Weg beschritten, mittels einer Richtlinie für Managerinnen und Manager Obergrenzen für die Gehälter einzuziehen. Der Landesrechnungshof hat die Regelungen überprüft und einige Mängel festgestellt. Nun haben wir die Überarbeitung und Verschärfung abgeschlossen:

- In Zukunft sind alle Einrichtungen von der Managerrichtlinie umfasst die zu mehr als 50% vom Land Tirol finanziert werden, auch wenn das Land Tirol selbst nicht an ihnen beteiligt ist. Das trifft also beispielsweise Einrichtungen wie die Lebenshilfe Tirol, die mit Geldern des Landes finanziert wird obwohl sie unabhängig ist.

- Einrichtungen bei denen der Landesrechnungshof nicht prüfen kann müssen zukünftig selbst einen Prüfvermerk ihrer Organe vorlegen, dass sie die Managerrichtlinie einhalten.

- Die Bestimmungen über Kündigungsmöglichkeiten und vorzeitige Auflösung von Managerverträgen wurden verschärft. Außerdem wurde festgelegt dass Boni bei nichtmarktgängigen Unternehmen nur dann zulässig sind, wenn sie allen MitarbeiterInnen gleichermaßen zustehen.

- Und schließlich wurden einige Unternehmen neu unter die Obergrenze gefasst. Die TIGEWOSI hatte bisher etwa keine Obergrenze für Managergehälter. Nun legen wir fest, dass alle gemeinnützigen Wohnbauträger Einkommensgrenzen für ihre Unternehmen haben. Damit gemeinnützig auch wirklich gemeinnützig heißt.

Donnerstag, 9. Juni 2016

Mehr Betreuung, mehr Kinder

Vorausgeschickt: Auch das neue Kinderbetreuungsgesetz wird noch nicht alle Probleme lösen, die es in der Kinderbetreuung gibt. Aber es ist doch ein wesentlicher Schritt nach vorne in Richtung mehr, bessere und bedarfsgerechtere Betreuung.

Im Juli-Landtag wird der Gesetzentwurf für eine Novelle zum Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz diskutiert werden. Er bringt eine Reihe wesentlicher Verbesserungen. Die Wichtigste voraus: 11 Millionen Euro mehr im Jahr für den Ausbau der Kinderbetreuung in Tirol. Damit fehlende Betreuung keinen Hindernisgrund für die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf darstellt.

Die Inklusion im Kindergarten wird verstärkt. Die bisherigen heilpädagogischen Gruppen, das Pendant zur Sonderschule im Kindergarten wird abgeschafft. Inklusionsgruppen erhalten darüber hinaus Doppelbesetzung, das heißt dass die Betreuung dort besser wird. Das ist im Sinne der Kinder und der Betreuungspersonen.

Für die Gemeinden gibt es zukünftig Daumenschrauben, wenn diese keine ausreichende Kinderbetreuung anbieten. Es bleibt zwar weiterhin Aufgabe der Gemeinde, eine Bedarfserhebung durchzuführen. Wenn mehr Bedarf als Angebot festgestellt wird, ist dies jedoch dem Land zu übermitteln und gleichzeitig ein Entwicklungskonzept für die Kinderbetreuung vorzulegen. Das Land hat hier eine Einspruchsmöglichkeit wenn der Ausbau der Kinderbetreuung zu wenig ambitioniert vorwärts getrieben wird.

In Unternehmen ermöglichen wir in Zukunft sogenannte Betriebstageseltern. Das bedeutet, dass sich mehrere selbständige Tageseltern die Betreuungsräume in einem Betrieb teilen können und damit in Unternehmen erstmals bei Bedarf auch 24-Stunden-Kinderbetreuung möglich wird. Das heißt natürlich nicht, dass Kinder 24 Stunden am Tag dort sein sollen, sondern dass beispielsweise auch für die Nachtschicht eine Kinderbetreuung angeboten werden kann. Vor allem für große Betriebe kann das ein spannendes Modell sein, wie sie für ArbeitnehmerInnen attraktiver werden können. Für mich ist das eine der wichtigsten Innovationen im neuen Gesetz und ich hoffe, dass sie von Betrieben auch genutzt werden wird.

Für Stützkräfte aus Ländern wie beispielsweise Syrien, in denen Bürgerkrieg herrscht und deshalb Zeugnisse und sonstige Unterlagen nicht besorgt werden können gibt es Erleichterung. Das ist auch ein wichtiger Schritt für die Integration von Flüchtlingskindern in das Tiroler Bildungswesen.

Darüber hinaus gibt es auch eine bessere Förderung für Fort- und Weiterbildung, außerdem bessere Förderung für Ferienöffnung, verlängerte Öffnungszeiten, Organisation des Mittagstisches und die Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden als der Standortgemeinde.

Bei Antritt der schwarzgrünen Landesregierung haben wir versprochen, Tirol kinderfreundlicher zu machen - hier ist ein wichtiger Schritt dazu und ich freue mich schon auf die Diskussion im Landtag.

Dienstag, 7. Juni 2016

Ein Zeichen der Öffnung

Das Befreiungsdenkmal am Innsbrucker Landhausplatz steht seit seiner Errichtung nach dem Zweiten Weltkrieg immer wieder im Fokus der öffentlichen Debatte. "Pro Libertate Austriae Mortuis" erinnert es an die Kämpferinnen und Kämpfer gegen den Nationalsozialismus.


In den Torbögen befindet sich ein Wappengitter, auf dem die Wappen der österreichischen Bundesländer abgebildet sind. Ironischerweise nimmt das Denkmal in dieser Form die Gestaltung des NS-Gauhauses auf der Kopfseite des Platzes wieder auf. Immer wieder wurden Umgestaltungsversuche gemacht, in den vergangenen Jahren etwa durch die Ergänzung von Namen von NS-Opfern an den Seiten des Denkmals. Mit der Neugestaltung des Landhausplatzes erfuhr auch das Denkmal eine neue Nutzung, insbesondere durch viele Skaterinnen und Skater. Der Landhausplatz ist seither lebendig geworden.

Nun wird es ein neues Zeichen geben: Die Wappengitter werden in Zukunft geöffnet werden. Das soll ein Zeichen der Öffnung des Denkmals ebenso wie der Öffnung des Landes und des Gedenkens in Tirol werden. Das mag nur ein kleines Symbol der Öffnung sein, aber für mich ist es ein wichtiges Symbol am zentralen Platz des Landes. Außerdem werden noch erklärende Inschriften und weitere Namen von NS-Opfern am Denkmal hinzugefügt, damit das unerklärliche Symbol für mehr Menschen lesbar wird. Ich finde das ein schönes Zeichen der Gedenk- und Erinnerungskultur.