Montag, 20. Juli 2009

Jugendanwältin will "Brüno" verbieten

Manchmal fragt man sich, ob es um Sittenpolizei à la Sepp Schluiferer oder um Jugendschutz geht. Zum Beispiel, wenn die Tiroler Kinder- und Jugendanwältin das Verbot von "Brüno" für Jugendliche fordert. Das Tiroler Jugendschutzgesetz glaubt, durch die Darstellung sexueller Handlungen allein würde die "körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung" von Kindern und Jugendlichen gefährdet. Das ist allerdings lächerlich und wissenschaftlich widerlegt. Dass diese Regelung aber dann in Erinnerung gerufen wird, wenn in einem Film schwule Charaktere vorkommen, ist zumindest auffällig.


Dabei kommt es ja nicht darauf an, ob Sexualität im Film dargestellt wird, sondern auf den Kontext. Also zum Beispiel darauf, ob Frauen in der Darstellung von Sexualität in Filmen abgewertet werden. Ein generelles Verbot von Sexualität in Filmen für Jugendliche ist aber nicht Jugendschutz, sondern Sittenpolizei.


Von mir aus soll man das Jugendschutzgesetz ruhig konsequent anwenden in jenen Bereichen, wo es angebracht ist: gegen Verherrlichung von Gewalt in Filmen, gegen rassistische Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, nationaler oder ethnischer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer religiösen Orientierung, wie es das Tiroler Jugendschutzgesetz formuliert Aber Filme, in denen Sexualität vorkommt - wie eben "Brüno" - für Jugendliche zu verbieten ist jenseitig.


Link zum Tiroler Jugendschutzgesetz


Übrigens hat die Ukraine Brüno auch verboten, da ist man aber viel ehrlicher, warum man den Film verbietet: ORF

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