Die entscheidende Passage stammt aus einer Empfehlung des Notärztevereins an die Landesregierung, das ist jetzt eine Passage für SpezialistInnen:
„Da derzeit eine gesetzeskonforme Anstellung von Notärzten aufgrund gesetzlicher Schranken (Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz, ASVG, dienstrechtliche Vorschriften etc.) praktisch nicht möglich ist, wird empfohlen, die Landesregierung möge an den Bund herantreten, um dringend eine österreichweite einheitliche Lösung in der Frage der Anstellung von Notärzten zu erwirken. (…) Bis zur Umsetzung einer österreichweit einheitlichen, gesetzlichen Regelung wird empfohlen, Notärzte als voll- oder teilzeitbeschäftigte Dienstnehmer zu beschäftigen und im Bedarfsfall, zur Abdeckung allfälliger Spitzen, Notärzte als fallweise beschäftigte Dienstnehmer anzustellen, um, in Kooperation mit der Rettungseinrichtung iS des § 2 Abs. 3 des Tiroler Rettungsdienstgesetzes 2009, LGBl. Nr. 69, die Notfallrettung im Bundesland Tirol sicherzustellen.“
Im Klartext heißt das: Eine Anstellung von NotärztInnen scheitert nicht nur an Finanzminister Pröll, sondern auch an einer Reihe weiterer Gesetze. Sehenden Auges verlangt also die Landesregierung von den Gemeinden und den Rettungsorganisationen, ab 1. Jänner gesetzwidrig zu handeln. Sogar die SPÖ fragt inzwischen, ob die Landesregierung auch weiteren Dienstgebern, die die Abgaben für ihre MitarbeiterInnen nicht bezahlen wollen, beim Gesetzesbruch helfen wird. Nachzulesen hier.
Also, damit es keine Missverständnisse gibt: Es gibt natürlich keine Notarzt-Lösung ab 1. Jänner, auch wenn Tilg das verkündet. In einer aktuellen Anfragebeantwortung an mich von gestern schreibt Tilg auch, dass er weder weiß wie viele NotärztInnen derzeit in Tirol arbeiten, noch wie viele zukünftig tätig sein werden. Im Original nachzulesen hier.
Wer sich für eine Überblicksdarstellung der gesamten Malaise interessiert, dem sei jedenfalls dieser Artikel im Echo unter dem Titel "Katastrophenalarm" sehr empfohlen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen