Dienstag, 26. Mai 2009

Regierung gefährdet deine Sicherheit

Die Landesregierung will ein neues Rettungsgesetz, um die illegale Landesleitstelle zu legalisieren. In einem Aufwasch wird dabei der gesamte Rettungsdienst in Tirol neu organisiert, und zwar so, dass die Rettungs-Infrastruktur gefährdet wird: Wenn das neue Rettungsgesetz kommt, sind Ortsstellen gefährdet, Notarzteinsatzfahrzeuge, die Zeit bis zum Eintreffen am Einsatzort wird sich verzögern, Freiwillige werden ihren Dienst beenden, kurzum: Die Regierung gefährdet deine Sicherheit. Rettungsorganisationen laufen gegen den Entwurf Sturm, aber die Regierung ist bisher unbeeindruckt. Mehr Hintergründe hier.

3 Kommentare:

rettungsdienstgesetz hat gesagt…

na wenigstens kommentiert diese Panikmache hier keiner; das ist das Glück, wenn die Zugriffsraten auf eine Website niedrig sind;
;-)

David Hell hat gesagt…

Lieber Gebi,

weder als Mitglied der Grünen noch als Mitglied des Roten Kreuzes Innsbruck kann ich Deine Aufregung um das neue Rettungsdienstgesetz voll und ganz verstehen. Alle, die schon einmal beim Roten Kreuz in einem durch die Leitstelle Tirol administrierten Bezirk gearbeitet haben, werden wissen, dass die Leitstelle Tirol nicht immer optimal arbeitet. Die grundsätzliche Idee einer Landesleitstelle für die Disponierung der Einsätze und Aufträge halte ich für sehr sinnvoll und hat sich meiner Erfahrung nach bereits in vielen Fällen bewährt. Für bestmögliche Effizienz halte ich es für angebracht, ein System nach niederösterreichischem Vorbild - siehe www.144.at - zu errichten.
In diesem System gibt es zwar eine Zentrale, in der alles zusammenläuft, aber es gibt ebenfalls regionale Leitstellen, die ihre Region effizient bedienen können. Dadurch werden gleich zwei wichtige Merkmale eines Leitstellensystems erfüllt: Die regionale Disponierung der Einheiten wird mit höchster Effizienz betrieben und die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken (die im Übrigen viel öfter notwendig ist als viele glauben) wird optimiert. Im Moment erfüllt die Leitstelle Tirol dies für fünf Rettungsbezirke mit - meiner Meinung nach - ziemlich gutem Erfolg, nämlich für IBK-Stadt, IBK-Land, Hall/Wattens, Telfs und Kufstein. Allerdings zweifle ich daran, dass das derzeitige, vollständig zentralisierte System in dieser Form erhalten bleiben kann, wenn weitere Bezirke hinzukommen.

Zum Wettbewerb der Rettungsorganisationen möchte ich nur folgendes sagen: Monopole müssen nicht mit allen Mitteln erhalten bleiben. Eine EU-weite Ausschreibung des Rettungsdienstes entspricht auch genau meinem Verständnis von fairem Wettbewerb. Ich finde, dass der Wettbewerb niemandem schadet: Die Organisation, die sich letztlich bewährt, wird sowohl qualitativ (das sieht das Gesetz ja so vor) als auch preislich (wettbewerbsbedingt) vorteilhaft für die Patienten, die Kassen und somit das Gesundheitssystem in Tirol sein. Die Vormachtstellung des Roten Kreuzes sehe ich im Übrigen nicht gefährdet: Das Rote Kreuz ist in Tirol bereits bestens eingespielt - der Heimvorteil ist ein gewaltiger Vorteil gegenüber etwaigen Mitbewerbern. Die Arbeit der vielen freiwilligen HelferInnen ist unbezahlbar und verschafft der Organisation einen weiteren großen Vorteil, den andere Organisationen einfach nie besitzen werden. Siehe dazu auch den Artikel vom 12.05. auf www.roteskreuz-innsbruck.at

Liebe Grüße,
David

Gebi Mair hat gesagt…

Lieber David,

ich wäre bei dir, wenn das neue Rettungsdienstgesetz genau das zuließe: Eine Landesleitstelle und Kooperation mit regionalen Leitstellen, wo sie sinnvoll ist. Also Synergien dort herstellen, wo es funktioniert, und dort wo ein anderes System effizienter ist eben ein anderes System einsetzen. Das sollte mittels virtueller Vernetzung möglich sein. Nur genau das schließt das neue Rettungsdienstgesetz aus, indem es neben der Landesleitstelle (die nicht nur ein paar qualitative Mängel hat, sondern ganz gravierende - nicht umsonst ist in den von der Landesleitstelle servicierten Bezirken die Nachfrage nach Krankentransporten um bis zu einem Viertel eingebrochen, weil die Qualität der Disposition nicht mehr stimmt und dann auch das Vertrauen der PatientInnen verloren geht) nichts anderes mehr geben darf, das halte ich für ein großes Problem.

Ich wäre auch bei dir, dass eine Ausschreibung nicht schlecht wäre, wenn das Gesetz Qualitätsstandards definieren würde. Aber das tut es eben nicht. Die werden erst in der Ausschreibung selbst beziehungsweise anschließend vom ärztlichen Leiter Rettungsdienst festgelegt. So will ich das aber nicht. Es ist eine politische Entscheidung, ob innerhalb von 7, 15, 30 oder 60 Minuten ein Einsatzmittel an jedem Ort in Tirol sein soll. Und eine derart wichtige Entscheidung fehlt aber im Gesetz, obwohl sie dort hingehören würde. Deshalb ist meine Befürchtung, dass sich in der Ausschreibung die Organisationen inklusive Rotem Kreuz unterbieten werden und insgesamt die Qualität leidet. Ich weiß schon, dass das Rote Kreuz in Innsbruck da in einer anderen Situation ist, aber wir müssen die Situation im ganzen Land anschauen, und in den Tälern ist es eben noch einmal anders. Defizitäre Ortsstellen werden geschlossen werden. Dann gibt es halt weniger. Aber ist das genau das, was wir wollen? Oder wollen wir gute Qualität zu einem akzeptablen Preis?

Ich sehe das so, dass über die Rettungsorganisationen drübergefahren wird. Klar gibt es auch im derzeitigen System Verbesserungspotential und man kann auch ein neues Gesetz machen. Aber dafür muss man halt auch den ExpertInnen zuhören.

Ich hoffe sehr, dass bei der Landtags-Enquete, die wir Grüne dazu am 8.6. organisieren werden, auch VertreterInnen vom Roten Kreuz Innsbruck teilnehmen und ihre Positionen darlegen. Vielleicht kannst du auf den Vorstand einwirken, die Einladung haben sie von mir dazu jedenfalls schon erhalten.

Liebe Grüße
Gebi