Montag, 4. Februar 2013

Schützenswertes Tirol

Die Europäische Kommission hat dem Land Tirol geschrieben. Und zwar deshalb, weil sie findet, dass in unserem Land vieles schützenswert ist, das derzeit leider bedroht ist. Am besten wäre das im Natura 2000-Netzwerk möglich, das ein Netzwerk von Schutzgebieten über Europa zieht. Das Land Tirol hat nun erst einmal um Aufschub gebeten und will erst später antworten. Und dann scheint der Plan zu sein, zu argumentieren warum Tirol besonders hässlich und überhaupt nichts schützenswert ist.

Ich darf unten einige Auszüge aus dem Schreiben der EU-Kommission veröffentlichen. Darin verweist die Kommission ganz explizit auf die Bedrohung von Isel und Piz Val Gronda, die als einzige schon im Begleitschreiben herausgehoben werden, woraus ihre besondere europaweite Bedeutung sichtbar wird:

"Hintergrund dieser Forderungen ist die offenbar verbreitete Annahme, dass der österreichische Teil des Natura 2000 Netzwerks im Sinne der Richtlinie 92/43/EG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) noch unvollständig sei. Diese Annahme deckt sich im Übrigen weitestgehend mit den eigenen Befunden der Kommission, welche alljährlich auf Basis der von den Mitgliedstaaten übermittelten Datenbanken zum Natura 2000 Netzwerk aktualisiert und, nach Konsultation der Mitgliedsstaaten, veröffentlicht werden. (...)

Die Kommission hat Österreich in der Vergangenheit regelmäßig darauf hingewiesen, dass es seinen Verpflichtungen aus Artikel 4 Absatz 1 zur Vorlage eines vollständigen Verzeichnisses von Gebieten noch nicht nachgekommen ist. (...)

Insgesamt zeigen die nun vorliegenden Informationen eindeutig, dass das österreichische Natura 2000 Netzwerk weitaus unvollständiger ist, als von der Kommission bislang angenommen. (...)

Der EuGH hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Kommission über ein umfassendes Verzeichnis jener Gebiete verfügen muss, denen auf nationaler Ebene erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Sinne der FFH-Richtlinie zukommt, um einen Entwurf einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung zu erstellen, der zur Errichtung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete führen kann. (z.B. Urteil v. 7. November 2000 Rs C-371/98 – 'First Coperate Shipping', Rn.22).

Auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen, einschließlich jener aus den oben genannten Beschwerden, stellen die Kommissionsdienststellen fest, dass die Republik Österreich ihren Verpflichtungen aus Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie bisher nur teilweise nachgekommen ist. Die vorliegenden Informationen bestätigen, dass das Natura 2000 Netzwerk in Österreich noch immer unvollständig ist. Sie belegen auch eindrucksvoll, dass die Tragweite der Unvollständigkeit der FHH-Gebietsmeldung durch die Republik Österreich offenbar viel gravierender ist als der Kommission bisher bekannt war. (...)

Vor dem oben genannten Hintergrund ist auch festzuhalten, dass vermutlich eine erhebliche Anzahl von Gebieten in Österreich derzeit nicht unter dem rechtlichen Schutz stehen, der ihnen nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie im Falle einer korrekten Anwendung der Vorgaben des Artikels 4 Absatz 1 dieser Richtlinie durch die Republik Österreich bereits seit Jahren hätte zuteilkommen sollen. Darunter befinden sich offenbar auch Gebiete, für die derzeit Projekte in Vorbereitung sind, die den Erhaltungszustand dieser Gebiete dauerhaft und signifikant beeinträchtigen können. Beispielhaft seien hier nur die Osttiroler Vorkommensgebiete des natürlichen Lebensraumtyps „3230 - Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica“ genannt, welche nach Erkenntnissen der Kommission aktuell durch die Planung von Wasserkraftprojekten gefährdet sind. Ein weiteres Beispiel betrifft das Vorkommen des prioritären Lebensraumtypus "7240 - Alpine Pionierformationen des Caricion bicoloris-atrofuscae" der an den Hängen des Piz Val Gronda (Nordtirol) vorkommt und dessen Erhalt unmittelbar von einem geplanten Skigebietsprojekt gefährdet zu sein scheint.

Die Kommission bittet die österreichischen Stellen nun um Mitteilung, wie sie beabsichtigen sicherzustellen, dass die für eine Vervollständigung des Natura 2000 Netzwerks in Österreich geeignetsten Gebiete trotz ihres aktuell unzureichenden gesetzlichen Schutzes vor einer Verschlechterung (im Sinne einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und/oder Arten, für die diese Gebiete als FFH-Gebiete hätten gemeldet werden sollen) bewahrt werden sollen. (...)"

Hier darf ich noch drei Dokumente zur Verfügung stellen, die dafür besonders interessant sind, und zu denen die EU-Kommission eine Stellungnahme Tirols erwartet - eine umfassende Liste darüber, was an Tirol schützenswert ist:

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

tirol muss eigenständiger und selbstbewusster werden, was die eu sagt, ist ohnehin schwachsinn.

bei der 650 jahrfeier tirol an österreich redete einzig und allein der kluge durnwalder klartext. mit diesem anschluss an österreich ging unsere eigenständigkeit verloren.

so ists.

Anonym hat gesagt…

sonst hast recht - wird wohl zu machen sein, diese gebiete endlich zu benennen.