Es ist ein Paukenschlag rund um das Kaunertal-Kraftwerk, den der Verwaltungsgerichtshof hier getätigt hat. Es ist eine inhaltliche "Vorzugserklärung" zwischen dem Kraftwerksprojekt der Gemeinde Sölden und dem Kraftwerksprojekt Kaunertal der TIWAG, die der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht am 18. Jänner 2015 gefällt hat. Im Klartext bedeutet das: So lange Sölden nicht will kann die TIWAG das Kraftwerk Kaunertal nicht realisieren. Die TIWAG hat kein Recht, das Kraftwerk Kaunertal weiter zu verfolgen.
Dahinter steht die juristische Frage eines Widerstreitverfahrens, oder auf gut Deutsch: Das Wasserrecht für die Gurgler Ache liegt bei der Gemeinde Sölden, nicht bei der TIWAG. Und die TIWAG hat nun auch keine Chance mehr auf rechtlichem Weg das Wasserrecht zu erzwingen. Das hatten sie nämlich versucht indem sie argumentiert haben, dass ihr großes Kaunertal-Kraftwerk energiewirtschaftlich viel bedeutender wäre als ein kleines Sölder Kraftwerk.
Das bedeutet nun nicht, dass Sölden sein Kraftwerksprojekt realisieren kann. Es bedeutet aber, wie im VwGH-Erkenntnis ausgeführt ist, dass der Bewilligungsantrag des unterlegenen TIWAG-Projektes zurückzuweisen ist. Damit ist ein Ausbau des Kraftwerks Kaunertal auf viele Jahre jedenfalls nicht in Sicht, wahrscheinlich hat er sich sogar überhaupt erledigt.
Das VwGH-Erkenntnis zum Nachlesen im Original gibt es hier.
4 Kommentare:
Mair, Mair, Sie sollten etwas mehr Wert auf richtige Interpunktion legen. Diese Problem scheint bei Ihnen ein latentes zu sein. Nehmen Sie sich doch einfach einen Grundschüler als Berater.
Mal sehen, ob sich das schwarz-grüne Regime diesmal an höchstgerichtliche Entscheidungen hält. Beim Agrarbetrug ist das ja bis heute nicht der Fall.
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