Der Landesumweltanwalt für Tirol fristete in rechtlicher Hinsicht bis heuer ein eher klägliches Dasein. Er war nämlich weisungsgebunden gegenüber der Landesregierung. Das hat in der Vergangenheit beispielsweise dazu geführt, dass die damalige Landesrätin Anna Hosp dem Landesumweltanwalt verboten hat, Beschwerde gegen die Errichtung der Talabfahrt am Pitztaler Gletscher zu erheben.
Die Stimmen für einen weisungsfreien Landesumweltanwalt wurden aber immer stärker. Es gab Petitionen an den Tiroler Landtag, mediale Diskussionen und auch wir Grüne haben uns dafür stark gemacht. Nun kann die Weisungsfreiheit endlich im Naturschutzgesetz verankert werden.
Das für sich genommen wäre schon ein wichtiger Erfolg. Im gestrigen Rechts- und Gemeindeausschuss des Tiroler Landtages ist es aber gelungen, eine weitere Verbesserung für den Landesumweltanwalt und damit für die Tiroler Natur zu erreichen: Mit einem gemeinsamen Antrag des SP-Abgeordneten Thomas Pupp und von mir konnte die Weisungsfreiheit des Landesumweltanwaltes im Verfassungsrang abgesichert werden, die Tiroler Volkspartei hat dieser Absicherung zugestimmt.
Damit ist der Landesumweltanwalt nicht nur einfach per Gesetz weisungsfrei, er ist es auch in der Tiroler Verfassung, der Tiroler Landesordnung. Damit wird er im täglichen Handeln gestärkt und es wird schwieriger, ihm diese Rechte wieder zu nehmen falls es einmal eine andere politische Mehrheit in diesem Land geben sollte. Außerdem werden im vorliegenden Gesetz die Aufgaben des Umweltanwaltes erweitert; so ist er etwa dazu aufgerufen, auch selbständig Informationsarbeit für die Anliegen der Tiroler Natur zu betreiben.
Dass die FPÖ im Ausschuss gegen die Absicherung des Umweltanwaltes im Verfassungsrang ist hat mich nicht gewundert. Was mich allerdings sehr wohl verwundert hat: Auch Vorwärts Tirol und die Liste Fritz traten gegen die Absicherung der Weisungsfreiheit des Landesumweltanwaltes auf. Die SPÖ hingegen trat in der weiteren Abstimmung dann gegen Tabustrecken für Kraftwerke an Tiroler Bächen auf und sprach sich unter anderem für die Errichtung eines Laufkraftwerks am Inn unterhalb von Telfs aus.
Aber ich will mich nicht zu sehr wundern - ich freue mich einfach einmal darüber, dass der Landesumweltanwalt nun in der Verfassung abgesichert ist.
4 Kommentare:
Er scheint es nie zu lernen. Mair, auf Beistriche achten!
Vielleicht schreibt uns Mair etwas, ob mit oder ohne Beistriche, über die Landesversammlung. Fragen mussten, so hört man, vorher schriftlich eingereicht werden. Das lässt darauf schliessen, geistige Spontanität und Flexibilität ist nicht mehr das Ding grüner Eiertänzer.
Was nützt dem Landesumweltanwalt seine Absicherung wenn er kein Beschwerderecht hat. Will man wieder die Bevölkerung verarschen?
Bitte um eine Antwort.
Virkelig, denne artikel er meget relevant som nogensinde.
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