Du bist davon überzeugt, dass Landwirtschaft in Tirol auch nachhaltig sein kann? Du bist davon überzeugt dass Landwirtschaft in Tirol auch konsumentInnenorientiert sein kann? Du bist davon überzeugt dass Landwirtschaft und Grüne gemeinsame Interessen haben sollten? Und du bist wahlberechtigt zur Landwirtschaftskammerwahl? Dann bist du hier richtig.
Wir suchen: KandidatInnen für die Landwirtschaftskammerwahl in Tirol. Das braucht eine schnelle Entscheidung von dir und einen festen Willen. Das wird nämlich nicht einfach - Gegenwind ist zu erwarten. Es macht aber Sinn für eine nachhaltige Landwirtschaft zu kämpfen und gleichzeitig Demokratie in die Kammer zu bringen. Das passiert nicht von selbst.
Demokratie ist nicht geschenkt. Sie braucht Menschen, die sich dafür einsetzen. Und die Tiroler Bäurinnen und Bauern können stolz auf eine demokratische Tradition sein. Aber Tradition ist bekanntlich nicht die Anbetung der Asche sondern die Weitergabe des Feuers.
Du möchtest das Feuer der Demokratie weitergeben, ja gar selbst zum Fackelträger oder zur Fackelträgerin der Demokratie werden? Dann melde dich bei mir. Alle Angaben werden vertraulich behandelt, keine Frage.
Du traust dich nicht selbst zu kandidieren? Du bist aber wahlberechtigt zur Landwirtschaftskammerwahl und möchtest dass eine Alternative zum Bauernbund kandidiert? Dann melde dich ebenfalls bei mir. Die Demokratie braucht auch Zustimmungserklärungen für die Wahl. Auch vertraulich.
Ich freue mich auf dein Mail oder deine Information an andere Interessierte. Bis zum 11. Februar ist Zeit. Sei rechtzeitig dran.
Donnerstag, 29. Januar 2015
Dienstag, 27. Januar 2015
Ich Straftäter
Ich bin ein Straftäter. Das wusste ich bis vor Kurzem gar nicht. Da kannte ich nämlich dieses Tiroler Landesgesetz noch nicht, das Sammelbestellungen auf Amazon und Co verbietet:
Gesetz über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten StF: LGBl. Nr. 48/1982
§ 1 Der Einkauf von Waren auf Grund von Sammelbestellungen und der Weiterverkauf dieser Waren an die Besteller ist verboten, soweit im § 2 nicht anderes bestimmt ist und soweit nicht eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegt.
§ 2 Das Verbot nach § 1 gilt nicht für Waren, die a) vom Dienstgeber oder von Betriebsangehörigen an Dienstnehmer des eigenen Betriebes an entlegenen Arbeitsstellen mangels anderer Versorgungsmöglichkeiten oder b) für die Bevorratung mit inländischen Bodenerzeugnissen oder mit Brennstoffen abgegeben werden.
§ 3 Wer dem Verbot nach § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Schilling zu bestrafen.
§ 4 Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1982 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 28. September 1956, LGBl. Nr. 41, über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten außer Kraft.
In Tirol ist es also verboten, als Privatperson Sammelbestellungen vorzunehmen und die Ware weiterzugeben. Wer also für Nachbarn, Freunde oder Verwandte schon einmal auf Amazon oder einer sonstigen Internetplattform etwas mitbestellt hat um Portogebühren zu sparen hat sich strafbar gemacht. Das habe ich schon gemacht, ich Straftäter.
Davon wusste ich allerdings gar nichts. Und unsere Bezirkshauptmannschaften wussten davon auch nichts. Nicht nur waren sie von meiner Straftat in Unkenntnis sondern vom Gesetz. Eine Rundfrage hat ergeben, dass in den vergangenen 20 Jahren zumindest keine Strafen nach diesem Gesetz ausgesprochen wurden.
Nun, ein unsinniges Gesetz das niemand kennt und an das sich niemand hält: Da ist nur aufzuheben. Das wird der Tiroler Landtag auch machen. Die schwarzgrüne Landesregierung beschließt heute eine Empfehlung an den Landtag, dieses Gesetz ersatzlos abzuschaffen. Das ist auch richtig so, und ich bin schon gespannt wann das nächste Gesetz auftaucht das keiner kennt und keiner braucht.
Gesetz über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten StF: LGBl. Nr. 48/1982
§ 1 Der Einkauf von Waren auf Grund von Sammelbestellungen und der Weiterverkauf dieser Waren an die Besteller ist verboten, soweit im § 2 nicht anderes bestimmt ist und soweit nicht eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegt.
§ 2 Das Verbot nach § 1 gilt nicht für Waren, die a) vom Dienstgeber oder von Betriebsangehörigen an Dienstnehmer des eigenen Betriebes an entlegenen Arbeitsstellen mangels anderer Versorgungsmöglichkeiten oder b) für die Bevorratung mit inländischen Bodenerzeugnissen oder mit Brennstoffen abgegeben werden.
§ 3 Wer dem Verbot nach § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Schilling zu bestrafen.
§ 4 Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1982 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 28. September 1956, LGBl. Nr. 41, über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten außer Kraft.
In Tirol ist es also verboten, als Privatperson Sammelbestellungen vorzunehmen und die Ware weiterzugeben. Wer also für Nachbarn, Freunde oder Verwandte schon einmal auf Amazon oder einer sonstigen Internetplattform etwas mitbestellt hat um Portogebühren zu sparen hat sich strafbar gemacht. Das habe ich schon gemacht, ich Straftäter.
Davon wusste ich allerdings gar nichts. Und unsere Bezirkshauptmannschaften wussten davon auch nichts. Nicht nur waren sie von meiner Straftat in Unkenntnis sondern vom Gesetz. Eine Rundfrage hat ergeben, dass in den vergangenen 20 Jahren zumindest keine Strafen nach diesem Gesetz ausgesprochen wurden.
Nun, ein unsinniges Gesetz das niemand kennt und an das sich niemand hält: Da ist nur aufzuheben. Das wird der Tiroler Landtag auch machen. Die schwarzgrüne Landesregierung beschließt heute eine Empfehlung an den Landtag, dieses Gesetz ersatzlos abzuschaffen. Das ist auch richtig so, und ich bin schon gespannt wann das nächste Gesetz auftaucht das keiner kennt und keiner braucht.
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Fundstücke
Mittwoch, 21. Januar 2015
Spaß und Wissen statt Zufall und Sucht
Braucht man Sportwetten? Ich meine: Braucht man Sportwetten überhaupt? Wofür dienen sie eigentlich? Tun sie dem Sport in irgend einer Form etwas Gutes? Haben sie irgend einen gesellschaftlichen Nutzen?
Ich habe persönlich noch nie eine Sportwette abgeschlossen. Das liegt vielleicht auch daran dass ich irgendwie kein begnadeter Passivsportler bin. Ich bilde mir nämlich ein, dass man für Sportwetten Wissen mitbringen sollte. Wie hat sich ein Team vorbereitet? Wie waren die Ergebnisse der vergangenen Zeit? Wie ist der Gegner drauf? Wer ist verletzt? Lauter Fragen, bei denen ich mich üblicherweise nicht auskenne. Deshalb gehe ich davon aus, dass ich bei Sportwetten verlieren würde und schließe lieber keine derartigen Geschäfte ab.
In vielen Wettlokalen könnte aber auch ich ganz gut am Geschehen teilnehmen. Da wird nämlich auf alles Mögliche gewettet: Wer bekommt die nächste gelbe Karte? Von welcher Seite wird der nächste Eckball gespielt? Wer schießt das nächste Tor? Das sind alles keine Fragen für die man besonderes Wissen haben muss. Das sind eigentlich Fragen, über die der Zufall entscheidet. Damit fehlt ihnen aber das Kriterium, das die Wette vom Glücksspiel unterscheidet.
Sportwetten haben in den vergangenen Jahren vor allem durch aufgetauchte Betrugsfälle von sich reden gemacht, wenn aus Hongkong große Summen auf österreichische Drittligaspiele gesetzt wurden etwa. Besonders betrugsanfällig auch hier: Livewetten - weil der Betrug hier noch schwieriger nachzuweisen ist als bei Wettbetrug auf das Endergebnis. Sie sollten aber auch damit von sich reden machen, was sie mit dem Spielerinnen und Spielern anstellen. Und zwar nicht mit jenen, die heute darauf setzen wie am Dienstag Barcelona spielt. Sondern diejenigen, die vor dem Automaten sitzen und im Sekundentakt Wetten abschließen. Sogenannte Livewetten sind die Art von Wetten, die nicht mehr mit Wissen sondern nur mehr mit Zufall zu tun haben. Und durch die hohe Schlagzahl steigt auch der Suchtfaktor. De facto machen sie genauso süchtig und genauso abhängig und sind genauso teuer wie das Automatenglückspiel.
Das kleine Glückspiel ist in Tirol verboten, auch wenn es bei der Exekution des Verbots zugegebenermaßen hapert. Nun werden wir auch Livewetten verbieten weil sie mit Sportwetten und den dafür notwendigen Fähigkeiten nichts zu tun haben. Über 4.000 Spielsüchtige gibt es nach Erhebungen in Tirol, darunter nicht wenige die den Livewetten verfallen sind. An dieser Sucht verzweifeln jedoch nicht nur die Süchtigen selbst, sondern auch ihre Angehörigen.
In diesem Sinne: Für die Süchtigen, für ihr Angehörigen und für einen betrugsfreien Sport eine tolle Sache: Wir schicken demnächst eine Novelle des Tiroler Buchmacher- und Totalisateursgesetzes in Begutachtung, und das Verbot von Livewetten wird darin ein zentraler Bestandteil sein.
Ich habe persönlich noch nie eine Sportwette abgeschlossen. Das liegt vielleicht auch daran dass ich irgendwie kein begnadeter Passivsportler bin. Ich bilde mir nämlich ein, dass man für Sportwetten Wissen mitbringen sollte. Wie hat sich ein Team vorbereitet? Wie waren die Ergebnisse der vergangenen Zeit? Wie ist der Gegner drauf? Wer ist verletzt? Lauter Fragen, bei denen ich mich üblicherweise nicht auskenne. Deshalb gehe ich davon aus, dass ich bei Sportwetten verlieren würde und schließe lieber keine derartigen Geschäfte ab.
In vielen Wettlokalen könnte aber auch ich ganz gut am Geschehen teilnehmen. Da wird nämlich auf alles Mögliche gewettet: Wer bekommt die nächste gelbe Karte? Von welcher Seite wird der nächste Eckball gespielt? Wer schießt das nächste Tor? Das sind alles keine Fragen für die man besonderes Wissen haben muss. Das sind eigentlich Fragen, über die der Zufall entscheidet. Damit fehlt ihnen aber das Kriterium, das die Wette vom Glücksspiel unterscheidet.
Sportwetten haben in den vergangenen Jahren vor allem durch aufgetauchte Betrugsfälle von sich reden gemacht, wenn aus Hongkong große Summen auf österreichische Drittligaspiele gesetzt wurden etwa. Besonders betrugsanfällig auch hier: Livewetten - weil der Betrug hier noch schwieriger nachzuweisen ist als bei Wettbetrug auf das Endergebnis. Sie sollten aber auch damit von sich reden machen, was sie mit dem Spielerinnen und Spielern anstellen. Und zwar nicht mit jenen, die heute darauf setzen wie am Dienstag Barcelona spielt. Sondern diejenigen, die vor dem Automaten sitzen und im Sekundentakt Wetten abschließen. Sogenannte Livewetten sind die Art von Wetten, die nicht mehr mit Wissen sondern nur mehr mit Zufall zu tun haben. Und durch die hohe Schlagzahl steigt auch der Suchtfaktor. De facto machen sie genauso süchtig und genauso abhängig und sind genauso teuer wie das Automatenglückspiel.
Das kleine Glückspiel ist in Tirol verboten, auch wenn es bei der Exekution des Verbots zugegebenermaßen hapert. Nun werden wir auch Livewetten verbieten weil sie mit Sportwetten und den dafür notwendigen Fähigkeiten nichts zu tun haben. Über 4.000 Spielsüchtige gibt es nach Erhebungen in Tirol, darunter nicht wenige die den Livewetten verfallen sind. An dieser Sucht verzweifeln jedoch nicht nur die Süchtigen selbst, sondern auch ihre Angehörigen.
In diesem Sinne: Für die Süchtigen, für ihr Angehörigen und für einen betrugsfreien Sport eine tolle Sache: Wir schicken demnächst eine Novelle des Tiroler Buchmacher- und Totalisateursgesetzes in Begutachtung, und das Verbot von Livewetten wird darin ein zentraler Bestandteil sein.
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Glücksspiel,
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Dienstag, 20. Januar 2015
"Im Namen der Republik" zum Kaunertal-Kraftwerk
Es ist ein Paukenschlag rund um das Kaunertal-Kraftwerk, den der Verwaltungsgerichtshof hier getätigt hat. Es ist eine inhaltliche "Vorzugserklärung" zwischen dem Kraftwerksprojekt der Gemeinde Sölden und dem Kraftwerksprojekt Kaunertal der TIWAG, die der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht am 18. Jänner 2015 gefällt hat. Im Klartext bedeutet das: So lange Sölden nicht will kann die TIWAG das Kraftwerk Kaunertal nicht realisieren. Die TIWAG hat kein Recht, das Kraftwerk Kaunertal weiter zu verfolgen.
Dahinter steht die juristische Frage eines Widerstreitverfahrens, oder auf gut Deutsch: Das Wasserrecht für die Gurgler Ache liegt bei der Gemeinde Sölden, nicht bei der TIWAG. Und die TIWAG hat nun auch keine Chance mehr auf rechtlichem Weg das Wasserrecht zu erzwingen. Das hatten sie nämlich versucht indem sie argumentiert haben, dass ihr großes Kaunertal-Kraftwerk energiewirtschaftlich viel bedeutender wäre als ein kleines Sölder Kraftwerk.
Das bedeutet nun nicht, dass Sölden sein Kraftwerksprojekt realisieren kann. Es bedeutet aber, wie im VwGH-Erkenntnis ausgeführt ist, dass der Bewilligungsantrag des unterlegenen TIWAG-Projektes zurückzuweisen ist. Damit ist ein Ausbau des Kraftwerks Kaunertal auf viele Jahre jedenfalls nicht in Sicht, wahrscheinlich hat er sich sogar überhaupt erledigt.
Das VwGH-Erkenntnis zum Nachlesen im Original gibt es hier.
Dahinter steht die juristische Frage eines Widerstreitverfahrens, oder auf gut Deutsch: Das Wasserrecht für die Gurgler Ache liegt bei der Gemeinde Sölden, nicht bei der TIWAG. Und die TIWAG hat nun auch keine Chance mehr auf rechtlichem Weg das Wasserrecht zu erzwingen. Das hatten sie nämlich versucht indem sie argumentiert haben, dass ihr großes Kaunertal-Kraftwerk energiewirtschaftlich viel bedeutender wäre als ein kleines Sölder Kraftwerk.
Das bedeutet nun nicht, dass Sölden sein Kraftwerksprojekt realisieren kann. Es bedeutet aber, wie im VwGH-Erkenntnis ausgeführt ist, dass der Bewilligungsantrag des unterlegenen TIWAG-Projektes zurückzuweisen ist. Damit ist ein Ausbau des Kraftwerks Kaunertal auf viele Jahre jedenfalls nicht in Sicht, wahrscheinlich hat er sich sogar überhaupt erledigt.
Das VwGH-Erkenntnis zum Nachlesen im Original gibt es hier.
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Umwelt
Donnerstag, 15. Januar 2015
Diskriminierung ist unsachlich
Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Paare in der Frage der Zulässigkeit von Kindesadoptionen unterschiedlich zu behandeln. Damit ist das Verbot der Fremdkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare verfassungswidrig.
Was der Verfassungsgerichtshof gestern bekannt gegeben hat ist ein Meilenstein in der österreichischen Rechtsgeschichte. Damit werden Jahrzehnte fehlgeleiteter österreichischer Diskussion über den Haufen geworfen. Die Prägungstheorie, die hinter dieser Ungleichbehandlung steht ist nämlich ein spezifisch deutschsprachiges und insbesondere österreichisches Phänomen. Sie besagt, dass Kinder in einem lesbischen oder schwulen Umfeld vermutlich auch lesbisch oder schwul werden. Dabei übersieht die Theorie dass die meisten lesbischen oder schwulen Kinder eigentlich aus Hetero-Beziehungen entstehen, aber das macht ja nichts. Dazu vermischt sich häufig - das passiert allerdings auch in anderen Ländern - eine Diskussion über Pädosexualität, die besonders bei schwulen Männern vermutet wird.
Kurzum: Der Verfassungsgerichtshof hat unter Anwesenheit von 9 männlichen Richtern und 4 weiblichen Richterinnen die bisherige Ungleichbehandlung verworfen.
Ich war selbst in den Arbeitsgruppen im Familienministerium dabei, als diese diskriminierende Regelung gegen den Protest von lesbisch-schwulen AktivistInnengruppen gezimmert wurde. Der Widerstand damals kam übrigens weniger aus der katholischen Kirche sondern interessanterweise vor allem aus dem ÖAAB. Das Ergebnis damals war das schlechteste Partnerschaftsgesetz der Welt in Form einer Sondergesetzgebung. Nun steht bei der Adoptionsfrage ausschließlich das Kindeswohl im Mittelpunkt, und so soll es auch sein.
In den USA gibt es eine lange Diskussion darüber, wie aktiv Höchstgerichte eine gesellschaftliche und politische Entwicklung vorwärts treiben sollen. In Österreich gibt der Verfassungsgerichtshof mit diesem Erkenntnis auch eine inhaltliche Vorgabe: Wenn die Politik nicht in der Lage ist, sachgerechte Lösungen zu finden dann müssen die Gerichte diese Aufgabe übernehmen. "Im Namen der Republik", wie es in Österreich heißt. Diese Entscheidung nähert sich schon eher dem Prinzip der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit an, "im Namen des Volkes."
Danke an diejenigen die sich in dieser Frage nicht abspeisen lassen wollten und sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt haben. Danke an die VerfassungsrichterInnen dafür, dass sie die Unfähigkeit der Politik zu sachlichen Regelungen nicht einfach akzeptiert haben. Und ein Aufruf an politisch Verantwortliche, nun endlich zu sachlichen Regelungen zu finden und der Diskriminierung ein Ende zu bereiten. Ich werde das für den Landesrechtsbereich in Tirol anstoßen und hoffe dass dies auch in anderen politischen Bereichen von Menschen versucht wird.
Was der Verfassungsgerichtshof gestern bekannt gegeben hat ist ein Meilenstein in der österreichischen Rechtsgeschichte. Damit werden Jahrzehnte fehlgeleiteter österreichischer Diskussion über den Haufen geworfen. Die Prägungstheorie, die hinter dieser Ungleichbehandlung steht ist nämlich ein spezifisch deutschsprachiges und insbesondere österreichisches Phänomen. Sie besagt, dass Kinder in einem lesbischen oder schwulen Umfeld vermutlich auch lesbisch oder schwul werden. Dabei übersieht die Theorie dass die meisten lesbischen oder schwulen Kinder eigentlich aus Hetero-Beziehungen entstehen, aber das macht ja nichts. Dazu vermischt sich häufig - das passiert allerdings auch in anderen Ländern - eine Diskussion über Pädosexualität, die besonders bei schwulen Männern vermutet wird.
Kurzum: Der Verfassungsgerichtshof hat unter Anwesenheit von 9 männlichen Richtern und 4 weiblichen Richterinnen die bisherige Ungleichbehandlung verworfen.
Ich war selbst in den Arbeitsgruppen im Familienministerium dabei, als diese diskriminierende Regelung gegen den Protest von lesbisch-schwulen AktivistInnengruppen gezimmert wurde. Der Widerstand damals kam übrigens weniger aus der katholischen Kirche sondern interessanterweise vor allem aus dem ÖAAB. Das Ergebnis damals war das schlechteste Partnerschaftsgesetz der Welt in Form einer Sondergesetzgebung. Nun steht bei der Adoptionsfrage ausschließlich das Kindeswohl im Mittelpunkt, und so soll es auch sein.
In den USA gibt es eine lange Diskussion darüber, wie aktiv Höchstgerichte eine gesellschaftliche und politische Entwicklung vorwärts treiben sollen. In Österreich gibt der Verfassungsgerichtshof mit diesem Erkenntnis auch eine inhaltliche Vorgabe: Wenn die Politik nicht in der Lage ist, sachgerechte Lösungen zu finden dann müssen die Gerichte diese Aufgabe übernehmen. "Im Namen der Republik", wie es in Österreich heißt. Diese Entscheidung nähert sich schon eher dem Prinzip der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit an, "im Namen des Volkes."
Danke an diejenigen die sich in dieser Frage nicht abspeisen lassen wollten und sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt haben. Danke an die VerfassungsrichterInnen dafür, dass sie die Unfähigkeit der Politik zu sachlichen Regelungen nicht einfach akzeptiert haben. Und ein Aufruf an politisch Verantwortliche, nun endlich zu sachlichen Regelungen zu finden und der Diskriminierung ein Ende zu bereiten. Ich werde das für den Landesrechtsbereich in Tirol anstoßen und hoffe dass dies auch in anderen politischen Bereichen von Menschen versucht wird.
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Sex + Politik
Mittwoch, 14. Januar 2015
Vorrang für den Wald
Das Verhältnis zwischen Wald und Wild in Tirol war in den vergangenen Jahrzehnten nicht besonders ausgewogen. Die Bedürfnisse der Jagd haben kontinuierlich überhand genommen, und wer mit offenen Augen durch den Wald geht sie vielerorts die Schäden, die der übertrieben hohe Wildstand dort anrichtet. Früher war es so, dass das Wild uns Menschen ernährt hat - inzwischen ist es leider so, dass der Mensch das Wild ernährt um mehr Abschüsse gewinnen zu können.
Wir haben im vergangenen halben Jahr in der schwarzgrünen Koalition intensiv über ein neues Jagdgesetz diskutiert. An so einem Gesetz ist in der vergangenen Legislaturperiode der damalige Landeshauptmannstellvertreter Anton Steixner bekanntlich gescheitert. Wir haben nun eine Lösung, die ökologischen Gesichtspunkten Rechnung trägt:
In Zukunft wird es so sein, dass die "Verjüngungsdynamik" des Waldes ausschlaggebend für die Abschusszahlen ist. Das bedeutet: Wenn Verbiss- oder Schälschäden im Wald auftreten, dann muss der Wildstand reduziert werden. Damit sind wir endlich weg von Schätzungen über den Wildstand hin zu einer objektiven Kennzahl. Was mir darüber hinaus besonders wichtig war: Es ist in Zukunft möglich, Fütterungsanlagen aus Schutzwaldsanierungsgebieten zu entfernen. Wenn wir also öffentliches Geld in die Hand nehmen, um Schutzwälder zu erhalten dann kann es nicht sein, dass Jäger das Wild dann genau in diese Gebiete locken. Außerdem wird es Verordnungen darüber geben, welche Futtermittel dem Wild vorgelegt werden dürfen - so mancher Unsinn der hier bisher gefüttert wurde soll dann der Vergangenheit angehören. Außerdem gibt es klare Verantwortlichkeiten für Jagdgäste, und der Jägerverband bekommt ein neues Organisationsrecht: So wird in Zukunft etwa nicht mehr der Landesjägermeister die Bezirksjägermeister bestimmen sondern das Präsidium und damit eine demokratische Öffnung realisiert.
Derzeit wird die Endversion des Gesetzestextes ausgearbeitet. Ende Jänner wird sie dann in Begutachtung gehen und ich bin schon auf die lebhaften Diskussionen darüber gespannt, die uns erwarten.
Wir haben im vergangenen halben Jahr in der schwarzgrünen Koalition intensiv über ein neues Jagdgesetz diskutiert. An so einem Gesetz ist in der vergangenen Legislaturperiode der damalige Landeshauptmannstellvertreter Anton Steixner bekanntlich gescheitert. Wir haben nun eine Lösung, die ökologischen Gesichtspunkten Rechnung trägt:
In Zukunft wird es so sein, dass die "Verjüngungsdynamik" des Waldes ausschlaggebend für die Abschusszahlen ist. Das bedeutet: Wenn Verbiss- oder Schälschäden im Wald auftreten, dann muss der Wildstand reduziert werden. Damit sind wir endlich weg von Schätzungen über den Wildstand hin zu einer objektiven Kennzahl. Was mir darüber hinaus besonders wichtig war: Es ist in Zukunft möglich, Fütterungsanlagen aus Schutzwaldsanierungsgebieten zu entfernen. Wenn wir also öffentliches Geld in die Hand nehmen, um Schutzwälder zu erhalten dann kann es nicht sein, dass Jäger das Wild dann genau in diese Gebiete locken. Außerdem wird es Verordnungen darüber geben, welche Futtermittel dem Wild vorgelegt werden dürfen - so mancher Unsinn der hier bisher gefüttert wurde soll dann der Vergangenheit angehören. Außerdem gibt es klare Verantwortlichkeiten für Jagdgäste, und der Jägerverband bekommt ein neues Organisationsrecht: So wird in Zukunft etwa nicht mehr der Landesjägermeister die Bezirksjägermeister bestimmen sondern das Präsidium und damit eine demokratische Öffnung realisiert.
Derzeit wird die Endversion des Gesetzestextes ausgearbeitet. Ende Jänner wird sie dann in Begutachtung gehen und ich bin schon auf die lebhaften Diskussionen darüber gespannt, die uns erwarten.
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Umwelt
Montag, 12. Januar 2015
Unterstützung für mehr Bildung
Die schwarzgrüne Landesregierung hat ihre Neujahrsklausur heuer im Stubai abgehalten, und zwar bewusst in einem Produktionsbetrieb. Wir waren in der Stubai Werkgenossenschaft zu Gast. Nicht nur wegen der tollen Produkte, die dort hergestellt werden oder wegen der genossenschaftlichen Organisationsform oder um zu zeigen, dass die Wertschöpfung im Stubai nicht aus Brückenschlägen kommt. Nein, vor allem auch um zu betonen, wie wichtig der Wert von Bildung und Ausbildung ist. Fulpmes kann ja mit der HTL und dem zugehörigen Internat eine tolle Ausbildungsstätte vorweisen. Aber auch das Land kann etwas Konkretes tun, und darüber haben wir diskutiert.
Beim Betriebsbesuch in der Stubai KSHB war ein Raunen unter den Regierungsmitgliedern und mitgereisten MitarbeiterInnen zu hören. So mancher hat wohl überlegt, ob er/sie einen Tag am Fallhammer überstehen würde. Bewunderung und Respekt für die harte Arbeit war zu spüren und auch die Freude darüber, dass in diesem Betrieb körperliche Arbeit und Produktionsinnovation Hand in Hand gehen. So konnten auch hochmoderne und vollautomatische Maschinen, etwa zur Härtung besichtigt werden.
Aber zurück zum Thema was die Landesregierung tun kann. Wir haben diskutiert wo wir besondere Problembereiche im Ausbildungsbereich in Tirol sehen. Und das Ergebnis ist eine besondere Unterstützung für mehr Bildung für Menschen mit niedrigen formellen Qualifikationen. Wir werden eine Ausbildungsbeihilfe von 200 Euro pro Monat schaffen, die man für eineinhalb Jahre bar auf die Hand bekommen kann, wenn man eine Ausbildung beginnt. Die Zielgruppe sind Jugendliche, die ein derartiges individuelles Programm für einen Fachabschluss gemeinsam mit dem AMS entwickeln, etwa eine Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg. Wir gehen davon aus, dass ca. 500 junge TirolerInnen jährlich diese Art von Unterstützung erhalten können. Damit soll es eine Unterstützung zu den hohen Lebenshaltungskosten und den niedrigeren Verdiensten während einer Ausbildung geben. 1,6 Millionen Euro wird das Land Tirol dafür im Jahr an frischem Geld in die Hand nehmen.
Darüber hinaus werden wir zwei Lehren nach Tirol holen, die es bisher hier nicht gab: Tiefbauer / Tiefbauerin und Speditionskauffrau / Speditionskaufmann. Dadurch soll es auch leichter werden, diese Ausbildungen zu absolvieren.
Ich halte das für wichtige Impulse um Bildungsbeteiligung in allen Sektoren zu fördern und hoffe auf breite Anerkennung dieses Versuchs.
Ingrid Felipe vor dem Fallhammer in der Stubai KSHB |
Aber zurück zum Thema was die Landesregierung tun kann. Wir haben diskutiert wo wir besondere Problembereiche im Ausbildungsbereich in Tirol sehen. Und das Ergebnis ist eine besondere Unterstützung für mehr Bildung für Menschen mit niedrigen formellen Qualifikationen. Wir werden eine Ausbildungsbeihilfe von 200 Euro pro Monat schaffen, die man für eineinhalb Jahre bar auf die Hand bekommen kann, wenn man eine Ausbildung beginnt. Die Zielgruppe sind Jugendliche, die ein derartiges individuelles Programm für einen Fachabschluss gemeinsam mit dem AMS entwickeln, etwa eine Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg. Wir gehen davon aus, dass ca. 500 junge TirolerInnen jährlich diese Art von Unterstützung erhalten können. Damit soll es eine Unterstützung zu den hohen Lebenshaltungskosten und den niedrigeren Verdiensten während einer Ausbildung geben. 1,6 Millionen Euro wird das Land Tirol dafür im Jahr an frischem Geld in die Hand nehmen.
Darüber hinaus werden wir zwei Lehren nach Tirol holen, die es bisher hier nicht gab: Tiefbauer / Tiefbauerin und Speditionskauffrau / Speditionskaufmann. Dadurch soll es auch leichter werden, diese Ausbildungen zu absolvieren.
Ich halte das für wichtige Impulse um Bildungsbeteiligung in allen Sektoren zu fördern und hoffe auf breite Anerkennung dieses Versuchs.
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Bildung
Mittwoch, 7. Januar 2015
Die Richtung stimmt für 2015
Auf meinem Blog war's in den vergangenen zwei Wochen sehr still. Und das hat einen ganz einfachen Grund, ich habe nämlich einmal ordentlich Kraft im Freien getankt und hoffe, dass möglichst viele Menschen diese Chance hatten.
Über die Feiertage sind einige Umfragen ins Land gezogen, die zeigen dass die Richtung stimmt. In allen Umfragen liegen die Tiroler Grünen im Aufwärtstrend (+2,5 bei der Tiroler Tageszeitung, +3,5% bei den Bezirksblättern, +3 in der Umfrage der Tiroler Volkspartei). Und auch die thematischen Umfragen waren durchwegs erfreulich: Die Akzeptanz des Lufthunderters auf der Autobahn ist gegeben. Die Zerstörung der Kalkkögel wird von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, und der Kraftwerksbau wird durchaus kritisch begleitet.
Die schwarzgrüne Koalition startet jedenfalls morgen und übermorgen mit einer Regierungsklausur im Stubai ins neue Jahr. Wir haben uns schon einige spannende Dinge ausgedacht und werden zwei Tage intensiv diskutieren, wie wir weiterhin konstruktive Politik in Tirol in den Mittelpunkt stellen können. Dabei wird es auch Zeit werden, das gesellschaftspolitische Profil der schwarzgrünen Koalition zu schärfen und auch Investitionen in die Bildung werden notwendig sein. Mehr dazu aber dann in den kommenden Tagen. Wir sind jedenfalls voller Tatendrang und ich freue mich schon auf kritisch-konstruktive Begleitung und Unterstützung.
Über die Feiertage sind einige Umfragen ins Land gezogen, die zeigen dass die Richtung stimmt. In allen Umfragen liegen die Tiroler Grünen im Aufwärtstrend (+2,5 bei der Tiroler Tageszeitung, +3,5% bei den Bezirksblättern, +3 in der Umfrage der Tiroler Volkspartei). Und auch die thematischen Umfragen waren durchwegs erfreulich: Die Akzeptanz des Lufthunderters auf der Autobahn ist gegeben. Die Zerstörung der Kalkkögel wird von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, und der Kraftwerksbau wird durchaus kritisch begleitet.
Die schwarzgrüne Koalition startet jedenfalls morgen und übermorgen mit einer Regierungsklausur im Stubai ins neue Jahr. Wir haben uns schon einige spannende Dinge ausgedacht und werden zwei Tage intensiv diskutieren, wie wir weiterhin konstruktive Politik in Tirol in den Mittelpunkt stellen können. Dabei wird es auch Zeit werden, das gesellschaftspolitische Profil der schwarzgrünen Koalition zu schärfen und auch Investitionen in die Bildung werden notwendig sein. Mehr dazu aber dann in den kommenden Tagen. Wir sind jedenfalls voller Tatendrang und ich freue mich schon auf kritisch-konstruktive Begleitung und Unterstützung.
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