tag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post215239724093197436..comments2024-03-09T09:16:46.128+01:00Comments on Gebi Mair: Für die ÖVP gelten die Gesetze nichtGebi Mairhttp://www.blogger.com/profile/08415636388173307309noreply@blogger.comBlogger74125tag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-38063112310330616432014-08-13T13:12:38.253+02:002014-08-13T13:12:38.253+02:00Es ist ja schön zu sehen, dass die ÖVP und der Her...Es ist ja schön zu sehen, dass die ÖVP und der Herr Bodenseer zumindest einen richtigen treuen wenn auch anonymen Fan hat - freut mich irgendwie für sie. <br /><br />Abgesehen davon macht die Argumentation natürlich keinen Sinn. Der Herr Jurist hat das ganze ja nett geklärt.<br /><br />Da der Beitrag ja schon älter ist, was ist denn nun herausgekommen?<br /><br />Interessanter als die Frage, wo man das Auto anmelden muss, sind doch die weiterführenden Fragen. Was macht die Firma denn überhaupt? Hat sie ein Büro, eine Sekretär(ien), Mitarbeiten in Lichtenstein? Einen Parkplatz wo das Firmenauto steht, wenn's nicht grad auf Dienstreise ist? Etc etc. Mir fallen da noch viele Fragen ein und wenn das nicht seriös ist, dann führt das alles zur Frage nach dem "Ort der eigentlichen Geschäftsführung". Und sollte eher Österreich als Lichtenstein da in Frage kommen - dann ist das Anmelden des Autos ziemlich wurscht weil dann das Finanzamt ..... zumindest bei OttoNormalbürger ... aber für ganz andere Turbulenzen sorgen kann. Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-47328922663123628692012-07-31T14:06:33.318+02:002012-07-31T14:06:33.318+02:00Ich bin heute zufällig per Google auf diesen Blog ...Ich bin heute zufällig per Google auf diesen Blog gestossen. Ich darf verraten, dass ich Jurist bin und derzeit die gesamte Judikatur zu § 82Abs. 8 KFG studiert habe. Es erscheint mir dringend notwendig, diesem uneinsichtigen anonymen Blogger, der wissen will, wo es steht, dass ein Firmenfahrzeug am Hauptwohnsitz des Geschäftsführers anzumelden sei, eine juristische Nachhilfe zu geben. So wie dieser Blogger es fordert, steht es in keinem Gesetz. Aber wenn ein Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender einer Firma mit Sitz im Ausland über ein Auto frei verfügen kann, so als wäre es sein Eigentum, dann gilt dieser Geschäftsführer als Verwender. Wenn dieser Geschäftsführer seinen Hauptwohnsitz im Inland hat, ist die Konsequenz daraus ist, dass die ausländische Zulassung nach einem Monat im Inland automatisch ungültig wird. Jürgen Bodenseer fährt daher diesen Ferrari derzeit im Inland ohne gültige Zulassung und jeder Polizist müsste ihm sofort gemäß § 102 Abs. 12 lit. a KFG die Autschlüssel oder die Kennzeichen abnehmen. Es ist nicht notwendig, dass er ununterbrochen länger als ein Monat damit im Inland fährt. Sobald das Auto das erste Mal nach Österreich kommt, beginnt diese Frist zu laufen und nach einem Monat ist die Verwendung des ausländischen Kennzeichens verboten und somit erlischt die ausländische Zulassung nach öst. Recht. Bodenseer müßte daher diesen Ferrari in Österreich zulassen. Da sein Unternehmen in Österreich keine Hauptniederlassung hat, gibt es für ihn nur die Möglichkeit, dass er diesen Ferrari von seiner Liechtensteiner Firma mietet. Als Mieter kann er mit Zustimmung des ausländischen Eigentümers diesen Ferrari an seinem Hauptwohnsitz in Österreich zulassen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-57281591339787845622011-12-05T08:37:30.431+01:002011-12-05T08:37:30.431+01:00@anonym um 13:29
oh gott, jetzt habe ich tatsächli...@anonym um 13:29<br />oh gott, jetzt habe ich tatsächlich di zeiten von vermutlich deinem beitrag (1.dez 8:46) mit der zeit von gebis beitrag verwechselt. echt schlimm. wenn du darauf auf probleme mit dem verständnis von zusammenhängen schließt, kann kann man dich absolut nicht ernst nehmen. inhaltlich hast jedenfalls nichts zusammengebracht. dein beutrag erfüllt in jeder hinsicht die kriterien einer forums-troll-aktivität.<br /><br />gebi hat im gegensatz dazu wirklich probleme den inhalt eines beitrages zu verstehen. denn er versteht die von ihm geposteten gesetzestexte nicht, und auch meine texte nicht, denn ich habe niergends geschrieben, dass die Qualibuyer AG ein österreichisches Unternehmen ist.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-28826917586748722332011-12-02T13:29:56.970+01:002011-12-02T13:29:56.970+01:00@anonym um 12:10: Leider finde ich keinen Kommenta...@anonym um 12:10: Leider finde ich keinen Kommentar von anonym um 8:58. Ich glaube du kannst Zusmmenhänge schwer erkennen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-18230690130684366342011-12-02T12:10:18.042+01:002011-12-02T12:10:18.042+01:00@anonym um 8:58: was du glaubst ist mir relativ eg...@anonym um 8:58: was du glaubst ist mir relativ egal. die fakten sprechen für sich....<br /><br />@Gebi, damit ueigst ein weiteres mal, dass du nicht in der Lage bist, einen Text zu verstehen. Denn NIRGENDSWO wird behauptet, dass die Qualibuyer AG ein österreichisches Unternehmen ist.<br /><br />es meinem Beitrag geht selbst für Volksschüler klar hervor, dass sich dieser Staz auf das anonyme Unternehmen bezieht, welches im Bericht des STeuerprüfers geführt wird.<br /><br />Und dann gibt es noch Leute, die nicht einsehen wollen, dass Gebi bereits bei einfachsten Texten überfordert ist.<br /><br />p.s. wo sind nun die Antworten?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-81207799618298851352011-12-02T11:44:11.818+01:002011-12-02T11:44:11.818+01:00Wenn man diese 68 Kommentare durchliest, fällt ein...Wenn man diese 68 Kommentare durchliest, fällt ein anonymer auf, der vielen Kommentarschreibern vorwirft, dass sie kein Textverständnis haben oder sowieso die Text nicht verstehen. Ich finde bei dir hängt die Platte bzw. bin ich der Meinung, dass du die Texte nicht verstehst.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-3322156122333174682011-12-02T08:58:25.760+01:002011-12-02T08:58:25.760+01:00Wie bitte? Die Qualibuyer AG soll ein österreichis...Wie bitte? Die Qualibuyer AG soll ein österreichisches Unternehmen sein als AG mit Sitz in Liechtenstein? Warum hat sie denn dann überhaupt ihren Sitz dort?Gebi Mairhttps://www.blogger.com/profile/08415636388173307309noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-29844260621816546482011-12-02T08:46:33.855+01:002011-12-02T08:46:33.855+01:001) und wo steht jetzt genau deine behauptung, das ...1) und wo steht jetzt genau deine behauptung, das der firmenwagen an der privatadresse der geschäftsführenden person anzumelden ist? somit ist wohl eindeutig belegt, dass dir jeglisches textverständnis fehlt. besonders lustig, dass es deine eigenen texte sind, die du nicht verstehst. <br /><br />2) auch hier wird konkret ein zeitrahmen genannt<br /><br />3) ist bodenseers auto kein "Kraftfahrzeug im österreichischen Betrieb"<br /><br />4) welcher steuerberater und für welchen betrib idt dieser Bericht. <br />und bitte auch den Link. <br /><br /><br />Kurz zusammengefasst:<br />.) Du bist mit einfachen Texten hoffnungslos überfordert.<br /><br />.) müsste deiner Logik nach der Bodenseer diesen Wagen für jede Dienstfahrt ins Ausland neu dort anmelden, was bei einem Unternehmen in Lichtenstein sehr lustig werden würde.<br /><br />.) ohne Angabe zur betreffenden Firma, für die diese Expertise gefertigt wurde, ist ein Umlegen auf eine andere Firma nicht nur dumm, sondern zeigt von fehlender Bildung. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dieser Firma um eine ÖSTERREICHISCHES Unternehmen handelt, dass seine Dienstwagen bei einer ausländischen Tochter angemeldet hat. In diesem Fall wären dein Vergleich mit Bodenseer nicht Äpfel mit Birnen, sondern Himbeeren mit Wassermelonen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-63151236533238157492011-12-02T08:19:23.299+01:002011-12-02T08:19:23.299+01:00wahrscheinlich von der gleichen kanzlei wie switak...wahrscheinlich von der gleichen kanzlei wie switaks bericht...<br /><br />fangt doch endlich einmal an, eure arbeit zu machen und lasst staatsanwälte ihre arbeit machen. pseudojuristen haben wir wirklich genug. entscheiden tun bei uns immernoch gerichte aufgrund ermittlungen der staatsanwaltschaften. wie gebi und sein steuerberater das sehen interessiert keine <b>juristisch relevanten</b> personen! also sparts, oder noch besser spendets das geld doch, anstatt es für sinnfreie steuerberatungen auszugeben!unwählbarnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-70845874586179246572011-12-01T22:55:08.984+01:002011-12-01T22:55:08.984+01:00ad c) Kraftfahrzeugsteuerpflicht in Österreich
Für...ad c) Kraftfahrzeugsteuerpflicht in Österreich<br />Für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge, die im Inland verwendet werden, besteht wie auch für Fahrzeuge mit inländischem Kennzeichen Kraftfahrzeugsteuerpflicht.<br /><br />ad d) Umsatzsteuerplicht in Österreich<br />Bei im Ausland geleasten Fahrzeugen ist in Höhe der Nettoleasingrate ein der 20 %igen Umsatzsteuer unterliegender Eigenverbrauch anzusetzen. Damit soll ein Ausgleich für den z.B. in Deutschland zulässigen Vorsteuerabzug aus Leasingraten von PKWs geschaffen werden.<br />Die deutsche Vorsteuer kann idR im Wege des Vorsteuerrückvergütungsverfahrens „zurückgeholt“ werden.<br />ad e) Höhere Sachbezugswerte im Rahmen der Lohnverrechnung<br />Die Normverbrauchsabgabe erhöht weiters auch die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Sachbezuges auch wenn sie tatsächlich nicht abgeführt wurde.<br /><br />Ad f) finanzstrafrechtliche Konsequenzen<br />Die schuldhafte Nichtentrichtung von NOVA, Kraftfahrzeugsteuer und Umsatzsteuer kann finanzstrafrechtliche Konsequenzen in der Höhe von Geldstrafen bis zum Zweifachen des verkürzten Betrages auslösen.<br /><br />Wir hoffen Ihnen hiermit einen kurzen Überblick zu diesem Themenbereich gegeben zu haben.<br />Wir ersuchen Sie um Überprüfung, ob der oben dargestellte Sachverhalt auf Sie zutrifft und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />Mit freundlichen Grüßen"Gebi Mairhttps://www.blogger.com/profile/08415636388173307309noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-60560972061789890042011-12-01T22:54:43.100+01:002011-12-01T22:54:43.100+01:00Ich unternehme noch einen Versuch, mit einem Gutac...Ich unternehme noch einen Versuch, mit einem Gutachten einer angesehenen Tiroler Steuerberatungskanzlei:<br /><br />"Sehr geehrte Damen und Herren,<br />aus unserer Aktenlage ersehen wir, dass in Ihrem Unternehmen ein Kraftfahrzeug im österreichischen Betrieb bzw. von Dienstnehmern oder inländischen Vertretern genutzt wird, das nicht mit einem österreichischen Kennzeichen ausgestattet ist.<br /><br />Dieser Umstand kann zu folgenden rechtlichen und steuerlichen Problemen führen:<br /><br />a) Verstoß gegen das österreichische Kraftfahrgesetz<br />b) Normverbrauchsabgabenpflicht in Österreich<br />c) Kraftfahrzeugsteuerpflicht in Österreich<br />d) Umsatzsteuerpflicht in Österreich<br />e) Höhere Sachbezugswerte im Rahmen der Lohnverrechnung<br />f) Finanzstrafrechtliche Konsequenzen<br /><br />ad a) Verstoß gegen das österreichische Kraftfahrgesetz<br />Gemäß Kraftfahrgesetz (KFG) ist die Verwendung eines KFZ mit EU Kennzeichen nur während eines Monates, mit Drittlandskennzeichen gar nicht, zulässig. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug im Inland anzumelden.<br />Das KFG sieht für den Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung Verwaltungsstrafen in Höhe von € 70 - € 2000 vor.<br /><br />ad b) Normverbrauchsabgabepflicht und Umsatzsteuer bei im Inland genutzten Kraftfahrzeugen<br />Die Normverbrauchsabgabe (NOVA) ist im Wesentlichen eine kraftstoffverbrauchsabhängige Abgabe auf Kraftfahrzeuge, die in Österreich in Betrieb gesetzt werden. Die NOVA beträgt bis zu 16 % der Bemessungsgrundlage der Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer.<br />Nach den NOVA Richtlinien gilt ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, das von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz in Österreich im Inland verwendet wird, bis zur Erbringung des Gegenbeweises als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland. Der Gegenbeweis kann nur dadurch erbracht werden, dass der Betrieb des Fahrzeuges dem ausländischen Unternehmen zuzurechnen ist was in der Regel gegeben ist, wenn der KFZ-Nutzer über das Fahrzeug tatsächlich nicht frei verfügen kann. Maßgebliche Beurteilungskriterien sind die Möglichkeit der Privatnutzung, Vorgabe von Dienstreisen sowie die tatsächliche Durchführung von Service, Garagierung und Reparaturen. Liegt eine inländische Betriebsstätte in Österreich vor, ist das Fahrzeug jedenfalls dieser zuzurechnen.<br /><br />Dauert der Betrieb des Fahrzeuges in Österreich länger als ein Monat, so wird die Normverbrauchsabgabe zur Gänze fällig. Dies betrifft daher auch alle jene Fälle, in denen Dienstnehmer oder inländische Vertreter in Österreich ein im Ausland geleastes Fahrzeug benutzen.<br />Wird das Fahrzeug nach der Nutzung in Österreich nachweislich wieder ins Ausland verbracht (z.B. am Ende der Leasingdauer) kann eine Rückerstattung der NOVA auf der Basis des konkreten Rückgabewertes, sofern dieser ermittelt wurde, ansonsten zum Eurotax-Mittelwert beantragt werden.Gebi Mairhttps://www.blogger.com/profile/08415636388173307309noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-43089900705672365212011-12-01T14:20:53.759+01:002011-12-01T14:20:53.759+01:00Lieber Gebi, stellst du dich so dumm, oder hast du...Lieber Gebi, stellst du dich so dumm, oder hast du wirklich größte Probleme Texte zu verstehen?<br /><br />wenn du help.gv.at unterstellen willst, dass sie die Gesetze falsch auslegen, dann hoffe ich, dass du dies mit einer Anzeige bekräftigst. Ansonsten würde ich dich um Zurückhaltug bitten. Also, entweder eine ANzeige, dass help.gv.at Gesetze falsch auslegt und somit falsche Rechtsauskunft gibt, oder auch du wirst dies akzeptieren müssen. <br />Wo ist denn eigentlich deine Quelle, die deine Behauptung untermauert, dass das Kraftfahrgesetz findet, dass auch Autos, die von Geschäftsführern genutzt werden an ihrem Hauptwohnsitz und nicht am Firmensitz angemeldet werden müssen,<br />Bitte kopiere endlich einmal die Zeilen rein, die genau das besagen: <br />Derzeit steht es bei den Quellen nämlich 1:0 für mich. Meine behauptung, dass deine Aussage eine Lüge ist, habe ich mit dem Link von einer seriösen Seite untermauert. <br /><br />Aus deinen geposteten Beiträgen. Dort steht, dass sie nicht über einen LÄNGEREN ZEITRAUM HINDURCH benützt werden können. Dieser Zeitraum wird in diesen Texten öfters genannt und beträgt laut diesen EINEN MONAT.<br /><br />Weiters hast DU SELBST geschrieben, dass DU diesen Wagen nur ÖFTERS und nicht seit einem LÄNGEREN ZEITRAUM (1 MONAT) HINDURCH siehst. Auch wurde von anderen Usern bestätigt, dass Bodenseer meist mit seinen Privatfahrzeugen zu sehen ist.<br /><br />Was verstehst du nun genau nicht? <br />.) wie lange ein Monat dauert?<br />.) was LÄNERER ZEITZRAUM bedeutet?<br />.) was HINDURCH bedeutet?<br />.) oder etwas anderes?<br /><br />Erschreckend ist, dass du nichts dazulernst und weiter mit primitiven Versuchen die Tatsachen verdrehen willst. <br /><br />Es wäre langsam an der Zeit, dass du dich wie ein zivilisierter und reifer Erwachsener benimmst.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-34518247005779948122011-12-01T09:10:54.940+01:002011-12-01T09:10:54.940+01:00Also dass Bodenseer ein Arsch mit Ohren sei, das w...Also dass Bodenseer ein Arsch mit Ohren sei, das weise ich natürlich zurück und bitte um entsprechende respektvolle Ausdrucksweise auch ihm gegenüber. Man kann ihn in der Sache hart kritisieren auch ohne ganz üble Kraftausdrücke.<br /><br />Help.gv.at nehmen wir aber nicht als Rechtsquelle oder? Das ist eine gut Infoseite, aber mehr halt auch nicht. Wenn du sagst, es sei eh nicht möglich, den Dienstwagen unbegrenzt in Österreich ohne Zulassung zu nutzen, woher nimmst du diese Bestimmung? Dann schau ma weiter.Gebi Mairhttps://www.blogger.com/profile/08415636388173307309noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-62950925795426938732011-12-01T08:45:34.569+01:002011-12-01T08:45:34.569+01:00@Gebi:
Halt! Es wäre angebracht, dass du jetzt zur...@Gebi:<br />Halt! Es wäre angebracht, dass du jetzt zurückruderst. Du forderst:"Aus welcher Regelung lässt sich ableiten, dass ein Dienstwagen eines Geschäftsführers in Liechtenstein von einem Geschäftsführer mit Hauptwohnsitz in Tirol hier ohne Zulassung unbegrenzt genutzt werden darf?"<br /><br />Kein MEnsch hat je behauptet, dass es erlaubt ist, den Firmenwagen UNBEGRENZT im in Österreich zu benützen. Also was soll diese Forderung bitte? Du bewegst dich ja prinzipiell nicht auf hohem Niveau, aber jetzt hast du auch den letzten Funken ANstand abgeworfen und versuchst mit dreckigen Methoden von deinem Fehler und deinen Lügen abzulenken. So nicht!<br /><br />Zur Klarstellung:<br />Du hast behauptet:"Und dass das Kraftfahrgesetz findet, dass auch Autos, die von Geschäftsführern genutzt werden an ihrem Hauptwohnsitz und nicht am Firmensitz angemeldet werden müssen,"<br /><br />Dises Aussage wurde mit dem von dir erwähnten Kraftfahrdesetz als lüge entlarvt: zu deinem genannten Gesetz steht auf help.gv.at:<br />"einige Punkte:<br />Erforderliche Unterlagen:<br />.) Amtlicher Lichtbildausweis<br />.) Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten)<br />=> hier steht expliziert erwähnt, dass es für private gilt!<br />Bei Firmenwagen: zusätzlich:<br />.)Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort<br />.) Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz<br />.)Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen"<br /><br />somit eindeutig belegt, dass deine Behauptung eine Lüge war.<br /><br />Weiters hast du dann versucht, auf eine Regelung einzugehen und zwar auf diese:"Auch Angestellte oder Vertreter, die im Inland Tätigkeiten verrichten, bei denen sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zur Verfügung gestellt erhalten, können legal nur ein Monat (in Ausnahmefällen zwei Monate) das ausländische Fahrzeug für ihre Arbeit verwenden.<br />Daher muss hier auf das Risiko aufmerksam gemacht werden, wenn ein Inländer längere Zeit hindurch mit einem ausländischen Fahrzeug fährt."<br /><br />Hier ignorierst du immer den Teil, dass dies für einen LÄNGEREN ZEITRAUM HINDURCH gilt. <br />Jedoch hast DU geschrieben, dass du diesen Wagen eigentlich nur öfters siehst und andere User haben dies bestätigt, dass bodenseer hauptsächlich mit seinen privatwagen zu sehen ist. somit trifft auch dieser Punkt nicht zu!<br /><br />Zusammengefasst hast du zweimal gelogen und versuchst mit schmutzigen und billigen tricks davon abzulenken.<br /><br />eigentlich nur traurig und peinlich.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-43173340160618412172011-12-01T08:29:17.438+01:002011-12-01T08:29:17.438+01:00@walli. wer lesen kann, ist klar im vorteil. oben ...@walli. wer lesen kann, ist klar im vorteil. oben steht:" lügen haben kurze beine" und nicht "lügNER haben kurze beine" dein vorposter hat somit nichts verwerfliches geschrieben, auch wenn du mit billigen versuchen dies darzustellen versuchst.<br /><br />dein restlicher beitrag ist aufgrund der kraftausdrücke nicht zu komentieren. wer sich auf solche beiträge einlässt, ist geistig selbst nicht ganz fit.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-70778911800815847602011-11-30T18:25:57.725+01:002011-11-30T18:25:57.725+01:00lIEBER VORPOSTER
ICH FINDE ES EINE SCHWEINEREI, D...lIEBER VORPOSTER<br /><br />ICH FINDE ES EINE SCHWEINEREI, DASS DU JEDEM DER KURZE BEINE HAT, VORWIRFST EIN LÜGNER ZU SEIN.<br /><br />BODENSEER ist ein Umweltdreckschwein, der tatkräftig dabei mithilft, das letzte uns noch verbleibende öffentliche Gut "LUFT", mit seinen CO2-<br />Dreckschleudern zu verpesten.<br /><br />BODENSEER ist ein<br />Arsch mit Ohren, der dem Land Tirol und Österreich sehr viel zu verdanken hat.<br /><br />So wurde z.b. das Kapital Bildung, das Know-How von öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.<br /><br />Anstatt diese Bildungseinrichtungen die dem Staat ja was kosten, tatkräftig durch seine Steuerleistungen zu unterstützen, veranlagt dieser OBERARSCH sein Geld steuerschonend im Ausland.<br /><br />Ein nur auf den eigenen Vorteil bedachter, skrupelloser Kapitalist, wie ich meine.WALLInoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-80341049045424337682011-11-30T15:25:56.529+01:002011-11-30T15:25:56.529+01:00Lieber Gebi, nun überspannst du den Bogen aber mit...Lieber Gebi, nun überspannst du den Bogen aber mit deinen kindlich dummen Verdrehungsversuchen! Es wurde hier mehr als nur einmal geschrieben, dass er den Wagen erst dann in Österreich melden muss, wenn er diesen für einen längeren Zeitraum hindurch (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) verwendet. Weder DU noch ein anderer konnte belegen, dass dies der Fall ist (und zwar laut gesetz für einen längeren Zeitraum, sprich ab einem Monat, HINDURCH)!!!!<br /><br />Also kein Wort von unbegrenzt und selbst du hast geschrieben, dass du ihm nur öfters mit diesem Wagen siehst. Und öfters ist nicht gleich für einen längeren Zeitraum hindurch!<br /><br />Also was du hier treibst ist unter aller Sau und zeigt nicht nur von deiner fehlenden Bildung sondern auch, dass du absolut keine soziale Intelligenz besitzt. Denn solche primitiven Verdrehungen von Beiträgen anderer, noch dazu wenn sie so oft gebracht wurden, zeugen von einem asozialen potential.<br /><br />fakt ist, auch wenn du weiter verdrehst und lügst:<br />es gibt kin Gesetz das DEINE behauptung deckt, dass ein Unternehmen den Firmenwagen auf die Privatadresse der geschäftsführenden Person anmelden muss. Dieses Gesetz gibt es nicht. Auch wenn du es nicht wahr haben willst und wie ein kleines trotziges Kind auf den Tisch haust und weinend brüllst, dass es doch so ist!<br />weiters gibt es KEINEN einzigen Beleg deinerseits, dass der Wagen für einen längeren Zeitraum HINDURCH von der geschäftsführenden Person in Österreich benutzt wurde. Nur wenn das der Fall wäre, müsste er (laut den von dir gebrachten, aber von dir nicht verstandenen Gesetz) hier gemeldet werden. SONST nicht! <br /><br />Lpgen haben kurze Beine, lieber Gebi.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-18550692240128765482011-11-30T14:30:49.002+01:002011-11-30T14:30:49.002+01:00So einfach isses auch wieder nicht. Also, auch wel...So einfach isses auch wieder nicht. Also, auch welche Rechtsquelle würdest du dich dabei berufen? Oder ist das Argument, Bodenseer habe geglaubt, es handle sich um eine Gesetzeslücke, die er ausnützen wollte. Erst jetzt ist er draufgekommen, dass es gar keine Gesetzeslücke ist, sondern Steuerflucht?Gebi Mairhttps://www.blogger.com/profile/08415636388173307309noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-45588007540079427262011-11-30T13:55:17.404+01:002011-11-30T13:55:17.404+01:00wenn etwas in einem rechtsstaat nicht verboten ist...wenn etwas in einem rechtsstaat nicht verboten ist, dann ist es erlaubt!unwählbarnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-49168024400676868572011-11-30T12:20:42.199+01:002011-11-30T12:20:42.199+01:00Ich merke schon, dass mein Argument nicht verstand...Ich merke schon, dass mein Argument nicht verstanden wird. Machen wir es umgekehrt: Aus welcher Regelung lässt sich ableiten, dass ein Dienstwagen eines Geschäftsführers in Liechtenstein von einem Geschäftsführer mit Hauptwohnsitz in Tirol hier ohne Zulassung unbegrenzt genutzt werden darf?Gebi Mairhttps://www.blogger.com/profile/08415636388173307309noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-40436902192021030062011-11-29T08:29:29.152+01:002011-11-29T08:29:29.152+01:00@anonym um 16:28
das ist keine provokation, sonder...@anonym um 16:28<br />das ist keine provokation, sondern eine feststellung. in den von gebi gebrachten gesetzen steht nirgends die von ihm getätigte behauptung.<br />das ist fakt. und wenn gebi trotz mehrfacher aufklärung immer noch diese gesetze als argumente bringt, darf man davon ausgehen, dass er den inhalt seiner eigenen texte nicht versteht. <br />oder warum sollte er sonst ständig mit dieser lüge kommen?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-52926514157903316122011-11-28T16:28:45.193+01:002011-11-28T16:28:45.193+01:00Anonym um 15:43 schrieb:
"wenn du deine eige...Anonym um 15:43 schrieb: <br />"wenn du deine eigenen beiträge nicht mehr verstehst, dann wird es schlimm."<br /><br />Diese und andere Provokationen sind schwach. Jemand mit etwas Bildung lässt sich dadurch nicht herausfordern.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-59608601324212938202011-11-28T15:43:44.092+01:002011-11-28T15:43:44.092+01:00aber in KEINEN (wenn dir dieses wort nicht bekannt...aber in KEINEN (wenn dir dieses wort nicht bekannt ist, darfst gernen ein lexikon befragen) wird deine behauptung untermauert, dass ein unternehmen den firmenwagen auf die privatadresse der geschäftsführenden person zulassen muss!!!!<br />auch bezüglich der längerfristigen durchgehenden nutzung im ausland kannst nicht argumentieren, denn du hast ja selbst beschrieben, dass du ihm nur des öfteren mit diesem wagen in österreich siehst, also keine spur von einer längeren dauer hindurch.<br /><br />wenn du deine eigenen beiträge nicht mehr verstehst, dann wird es schlimm.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-54964816200093747142011-11-28T13:43:59.542+01:002011-11-28T13:43:59.542+01:00Soll ich noch einmal das KFG und die Aussendung de...Soll ich noch einmal das KFG und die Aussendung der Wirtschaftskammer dazu posten? In den Kommentaren oben kannst du das schon nachlesen.Gebi Mairhttps://www.blogger.com/profile/08415636388173307309noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1871304425038871383.post-13045875076363601112011-11-28T08:41:44.604+01:002011-11-28T08:41:44.604+01:00@gebi, wenn du nur die grundlagen der wirtschaft k...@gebi, wenn du nur die grundlagen der wirtschaft kennen würdest, würde dich nicht wundern, dass zeil der unternehmer das steuersparen ist. was glaubst du wohl, warum nahezu alle größeren hotels jährlich zubauen und renovieren? <br /><br />solange das steuersparen auf legalen weg erfolgt, ist da nichts auszusetzen. <br /><br />was ist jetzt eigentlich mit deiner behauotung, dass ein unternehmen das firmenauto am hauptwohnsitz der geschäftsführenden person anmelden muss?<br />deine bisher genannten gesetze haben ja gegen diese behauptung gesprochen. gibt es nun solch ein gesetz oder hast du einfach nur gelogen?Anonymousnoreply@blogger.com