Dienstag, 22. November 2011

Für die ÖVP gelten die Gesetze nicht

Das ist ein Auto. Ein schönes, rotes Auto. Ein Ferrari Italien 458 mit 570 PS zum Kostenpunkt von etwa 200.000 Euro.


Interessant ist dabei aber nicht, dass es eine überteuerte CO2-Schleuder ist. Interessant ist das Kennzeichen. Das Kennzeichen verrät nämlich, dass das Auto nicht in Innsbruck gemeldet ist, wo es immer wieder gesichtet wird, sondern in Liechtenstein.

Das Kennzeichen FL 33580 ist zugelassen auf die Qualibuyer Group Aktiengesellschaft, Sägastraße 32, 9485 Nendeln, Liechtenstein. Und wem gehört diese Firma, die steuerschonend im Nachbarland gemeldet ist?


Richtig, dem Rechten von den beiden: Jürgen Bodenseer, Obmann des ÖVP-Wirtschaftsbundes in Tirol und Präsident der Wirtschaftskammer Tirol. Ob es einem Wirtschaftskammerpräsidenten gut ansteht, die Steuern für seine Nobelkarosse im Ausland zu bezahlen? Die Qualibuyer AG ist übrigens nicht die einzige Gesellschaft von Bodensee, die an der liechtensteinischen Adresse gemeldet ist.

Alles in Ordnung, findet natürlich Jürgen Bodenseer. Für ihn gelte nämlich die zeitlich begrenzte Nutzungsregelung für im Ausland gemeldete Autos in Österreich nicht. Alle anderen Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen ihr Auto nach einen Monat in Österreich melden, nur die ÖVP offensichtlich nicht. Wir lernen: Das Kraftfahrgesetz gilt für ÖVP-Politiker nicht, findet Jürgen Bodenseer. ÖVP-Landesrat Christian Switak findet, das Meldegesetz gilt für ÖVP-Politiker nicht. Kann sich eigentlich jeder ÖVP-Politiker ein oder mehr Gesetze aussuchen, die für ihn nicht gelten?

Im kleinen Kreis soll Jürgen Bodenseer übrigens auch die Frage gestellt haben, wer denn immer noch in Österreich versteuere. Nun, er seinen Ferrari jedenfalls offenbar nicht.

P.S.: Martin Malaun, Geschäftsführer der Tiroler ÖVP hat mir gestern ausgerichtet, ich solle aufhören, die ÖVP anzupatzen. Ich würde vorschlagen, er sagt das seinen Spitzenpolitikern. Wenn jemand die ÖVP anpatzt, dann nämlich nicht ich sondern: siehe oben.


Update Penthouse-Switak:
Tiroler Tageszeitung: Verdacht auf Korruption, Switak sucht neue Bleibe
Tiroler Tageszeitung: Opposition verhandelt über U-Ausschuss

74 Kommentare:

unwählbar hat gesagt…

dass der bodenseer ein autonarr ist, sollte nicht neu sein. dass er seine autos in liechtenstein anmeldet, ists mir aber schon. ich weiss nämlich, das einige seiner fahrzeuge mit dem "I" unterwegs sind. er hat z.b. seinen aston martin mit I-OO7, ider seinen bentley mit I-OO2. natürlich kann man gleich wieder schimpfen, oder sich vorher informieren und draufkommen, dass es nicht ganz so schlimm ist, wie man es hoffen würde!

und dass du weisst, was der bodenseer im kleinen kreis von sich gibt, das erinnert mich schon ein wenig an eher nicht ganz politisch korrekte regime dieser erde. Gebi weiss alles, Gebi sieht alles... oder behauptet er enfach nur?

Anonym hat gesagt…

bravo gebi, weiter so,
man muss diese dinge immer wieder aufzeigen, diese rattengesellschaft ist jetzt schon eine zu grosse plage für unser schönes land.

Anonym hat gesagt…

Gestern begann in Phnom Penh der Hauptstadt Kambodschas der Prozess gegen Nuon Chea, Khien Samphan und Ieng Sary, denen alle nur möglichen Verbrechen gegen das eigene Volk vorgeworfen wird.
Gebi wird auf einen Freispruch hoffen.

Anonym hat gesagt…

ich sehe ihn beinahe täglich, wenn er in der früh in die arbeit fährt. meistens im bentley (mit innsbrucker kennzeichen) oder im range rover (auch mit einem "I"). früher war er auch häufig im aston martin unterwegs, das I-007 hat man sich da auch leicht merken können.
ich denke, dass mir der ferrari auch aufgefallen wäre, aber da kennt man noch eher den, den der benko fährt!
dass der bodenseer kein freund, oder mir auch nur ansatzweise sympatisch wäre, will ich an dieser stelle im übrigen auch festhalten.

Anonym hat gesagt…

Einerseits schreibst du: "Das Kennzeichen FL 33580 ist zugelassen auf die Qualibuyer Group Aktiengesellschaft, Sägastraße 32, 9485 Nendeln, Liechtenstein."

ANdererseits:"und wem gehört diese Firma, die steuerschonend im Nachbarland gemeldet ist?
Richtig, dem Rechten von den beiden: Jürgen Bodenseer, Obmann des ÖVP-Wirtschaftsbundes in Tirol und Präsident der Wirtschaftskammer Tirol."

Wenn der Wagen auf ein Unternehmen zugelassen ist, dann ist es in dessen Eigentum.

der anonyme hat gesagt…

ist ja wieder einmal weltklasse recherchiert. eine kleine Richtigstellung meinerseits:

1. heisst das auto Ferrari 458 ItaliA (denn das ist ein Eigenname)
2. beträgt der Listenpreis in Österreich derzeit ca € 240000,- (aber vielleicht spielen € 40000,- bei einem grünen LTAbg. keine Rolle)
3. ist das ein Dienstwagen, der ihm als Geschäftsführer zusteht, wenn die Firma das glaubt
4. schreibst du, dass das eine AG ist, also könnte man ja schauen, ob man da nicht an Aktien kommt?
5. ist der Neid bekanntlich ein Luder

Anonym hat gesagt…

"für die övp gelten die gesetze nicht"

nennst du solch eine überschrift seriös? du, der sich über die verrottung der politik beschwert! und wenns rechtlich in ordnung ist, dann hat der bodenseer recht. bei einer ag entscheidet nämlich nicht einer allein, was der chef für einen dienstwagen fährt! aber der große wirtschafter warst du ja noch nie!

ausserdem bitte ich dich, deine quelle für die aussage bodenseers "im kleinen kreis" bitten, oder einen beleg, denn ansonsten ist das nicht mehr als schlechte propaganda im stile der kronenzeitung.

Anonym hat gesagt…

"für die övp gelten die gesetze nicht"

nennst du solch eine überschrift seriös? du, der sich über die verrottung der politik beschwert! und wenns rechtlich in ordnung ist, dann hat der bodenseer recht. bei einer ag entscheidet nämlich nicht einer allein, was der chef für einen dienstwagen fährt! aber der große wirtschafter warst du ja noch nie!

ausserdem bitte ich dich, deine quelle für die aussage bodenseers "im kleinen kreis" bitten, oder einen beleg, denn ansonsten ist das nicht mehr als schlechte propaganda im stile der kronenzeitung.

Gebi Mair hat gesagt…

Alle Aktien der Qualibuyer AG gehören Jürgen Bodenseer, der bei seiner eigenen AG als Geschäftsführer angestellt ist und dort sein Dienstauto, besagten Ferrari um 200.000 Euro (oder 240.000 oder was auch immer - ich mach mir ziemlich wenig aus Autos) steuerschonend anmeldet. Ich glaube, diese Tatsache bestreitet niemand, oder?

Anonym hat gesagt…

was der bodenseer aufführt, der ja in seiner funktion als wirtschaftskammerpräsident tirols (nicht liechtensteins!) ständig opfer einfordert - besonders wenns etwa um die kollektivverhandlungen der ohnehin karg bezahlten handelsangestellten geht - ist eine riesensauerei.
aber geschehen wird gar nix. platter geiselt ja im fall switak die aufklärer. wenn jemand falsche tatsachen vorgaukelt - sozialwohnung statt luxuswohnung - so ist das für mich ein schäbiger lügner bzw. schwindler, sonst gar nichts.

aber natürlich nur allgemein gesprochen (und auf niemanden gemünzt): manche schauen eben nicht nur aus wie eine sau - sie sind auch solche!!

dir gratuliere ich im übrigen zur övp-schwuchtel, die dir offenbar diese informationen steckt. wie ich weiß muss man nicht lange suchen um getarnte prominente
övp-schwuletten zu finden. oder jemand will die ehemals wiener-övp-crew loswerden - was ich irgendwie sogar verstehen könnte.

Anonym hat gesagt…

so etwas aber auch. da meldet eine firma ihr firmenauto am firmenstandort an.

wenn das eine straftat ist, dann haben sich wohl 100% der unternehmen mit firmenauto strafbar gemacht.

komisch wäre es, wenn das firmenauto nicht bei auf die laut im firmenbuch eingetragene adresse angemeldet wäre.

stört es dich nun, dass dieses firmenauto ordentlich am firmensitz angemeldet wurde?

p.s. hast du schon eine klage eingereicht und wie lautet diese?

Gebi Mair hat gesagt…

Dass eine Firma ihr Firmenauto am Firmenstandort anmeldet passt schon. Dass der Wirtschaftskammerpräsident seine Firma ins Ausland verlegt ist eine andere Sache.

Und dass das Kraftfahrgesetz findet, dass auch Autos, die von Geschäftsführern genutzt werden an ihrem Hauptwohnsitz und nicht am Firmensitz angemeldet werden müssen, das seh ich auch so. Ich denke mal, dass das Finanzamt auch selbst die Tiroler Tageszeitung liest und hier aktiv werden wird.

Anonym hat gesagt…

wenn du behauptest, dass dieses firmenauto hauptsächlich privat genützt wird, dann musst du es schon belegen. sonst könnte ich ja auch kommen und behaupten, du fährst täglich schwarz in innsbruck.
also, wo sind deine beweise!

und, das finanza,t kennt den unterschied zwischen firmenauto und privatwagen. (du offenbar nicht, was aber kaum verwunderlich ist)

p.s., bitte zeig uns das gesetzt, welches besagt, dass firmenautos auf die privatadresse der geschäftsführer angemeldet werden müssen, wenn sie dieses auto benützen.

wenn du dieses gesetz nicht zeigst, bist ein lügner und rücktrittsreif!

Anonym hat gesagt…

das firmenauto in liechtenstein vom TIROLER wirtschaftskanmmerpräsident: sehen eigentlich die letzten, vermutlich kohlrabenschwarzen idioten eigentlich nicht, dass es perverser eigentlich gar nicht mehr geht??
der für die tiroler zuständige wirtschaftskammerpräsident flüchtet nach liechtenstein. das ist ein filz ohne ende. hätte der mann auch nur einen funken charakter, wäre er schon zurück getreten.
wie will einer der sich in liechtenstein absichert hier den selbständigen einreden wie toll tirol ist? wie denn? solch sich vertschüssen. der ist nötig wie ein kropf und so beliebt wie fußpilz.
und die dumme fotografin, die mutter der nation, die nie ein kind gebar!,kann er gleich mitnehmen.
ihr gekreische wegen adoption wird mir unvergesslich bleiben - damit hatsche sie ja seinerzeit sogar zum fernsehen...


und wann ist der fettsack switak endlich weg?


aber von fairness kann auch in innsbruck keine rede sein. da wird der beamtenaparat von einem ehepaar geleitet, das ausschließlich persönliche günstlinge bevorzugt. und das in einem derart unverschämten ausmaß, dass man von vorneherein weiß wer was wo wird.
die bgm. ist für das personal und damit auch für diesen politfilz verantwortlich.

Anonym hat gesagt…

und die recherchen sind super - ansonsten würden wir blöd sterben.
nur weiter so - wer fast 100 jahre an der macht ist, kann ja gar nicht mehr seriös sein. das sagt einem allein der hausverstand.

Anonym hat gesagt…

Gebi Du unsäglicher Trottel!

Vielleicht kann man das Pferd mal von hinten aufzäumen!

Genau solche linken Ratten wie Du, die Leistung mit hohen Steuern bestrafen wollen sind doch an der Firmenabwanderung Schuld!
So by the way: Swarovski macht das gleiche.. sind die Swarovskis jetzt auch Gesetzesbrecher?
Nein natürlich nicht!!! Weil die anzuprangern lohnt sich für Dich nicht! Sind ja keine politischen Gegner...

Aber dein Traum wäre wahrscheinlich ein Spitzensteuersatz von 90% damit man die ganzen Assozialen und Ausländer durchfuttern kann...

Der Bodenseer ist sicher jemand der weiss was harte Arbeit ist.
Und wenn das System in dem Land derart mies ist, dass man im Ausland fakturiert um Steuern zu sparen, dann brauchts nicht mehr lange und wir sind das neue Griechenland!

Aber hauptsache Du bist wieder beim Anprangern!

DU bist doch derjenige der in seinem Leben noch NIE wirklich für sein Geld arbeiten musste...

Anonym hat gesagt…

hysterie lass nach. die swarovskis sind private unternehmer - herr bodenseer ein mann der die t i r o l e r wirtschaft vertritt.
wenn den unterschied nicht checkst, bist schon du der unsägliche trottel.
die angelegenheit bodenseer ist in etwa so als würde der sohn vom enzo ferrari mercedes fahren...
was würdest dir dann denken???

Anonym hat gesagt…

Also mache haben einen Wortschatz da fragt man sich aus welcher Kinderstube diese kommen, siehe "Gebi Du unsäglicher Trottel!"

Der Spitzenvertreter der Tiroler Wirtschaft mit Unternehmen im Ausland zur Steuerschonung ist wohl der Gipfel, da gibts auch nichts schön zu reden. Die Moral in der Politik läßt sehr zu wünschen übrig.

Anonym hat gesagt…

@anonym vom 23.11; 18:12:
wer keinen beitrag ohne mehrfacher anwendung der wörter: idiot, fettsack, usw... verfassen kann, ist in meinen augen einfach nur ein ungebildeter versager. wer keine argumente hat, der muss zu solchen worten greifen.

fakt ist, das firmenauto wird am firmensitz angemeldet. und gebi schuldet immer noch die antwort, welches gesetz besagt, dass firmenautos auf die privatadresse der geschäftsführer angemeldet werden müssen, wenn sie dieses auto benützen.

p.s. wenn du das eine gute recherche nennst, sind deine ansprüche sehr niedrig.
1. falsche bezeichnung des autos
2. falscher preis
3. ist es ein firmenwagen und kein privatwagen
4. gibt es bei einer ag keinen geschäftsführer, also kann er auch nicht so wie gebi behauptete ("alle Aktien der Qualibuyer AG gehören Jürgen Bodenseer, der bei seiner eigenen AG als Geschäftsführer angestellt ist") als geschäftsführer angestellt sein

eigentlich traurig, dassein landtagsabgeordneter nicht mal die wirtschaftlichen grundbegriffe kennt, aber beim gebi nicht verwunderlich....

irgendwie lustig, was von der selbsternannten intellektuellen-partei und deren angeblich so überdurchschnittlich gebildeten anhängern für ein blödsinn kommt.

Gebi Mair hat gesagt…

Moment: Die Erklärung, dass er Geschäftsführer der Qualibuyer AG sei, kommt nicht von mir, sie kommt von Jürgen Bodenseer. Stimmt das also doch nicht, was ihm sein Steuerberater gesagt hat?

Und für die Anmeldung gilt das Kraftfahrgesetz, auch für liechtensteinische Geschäftsführer (oder Nicht-Geschäftsführer).

Anonym hat gesagt…

@ anonym vom 24.11 8:46:

dich stört es aber scheinbar nicht, :
.) dass der langjährige chef der selbsternennten umweltpartei einen alfa fährt
.) das ein landtagsabgeordneter der selbsternannten intellektuellen-partei nicht einmal die grundlegenden begriffe der wirtschaft kennt
usw...

die frage ist, gibt es eine straftat bzw. etwas illegales, oder nicht.
wenn nicht,soll der verbreiter dieser unwahrheiten die konsequenzen tragen und zurücktreten. wenn es etwas illegales gab, dann der beschuldigte.
oder siehst du das anders? etwa so: "die grünen entscheiden, was erlaubt und was verboten ist, der rechtsstaat ist uns egal"

Anonym hat gesagt…

Zitat Gebi: "Alle Aktien der Qualibuyer AG gehören Jürgen Bodenseer, der bei seiner eigenen AG als Geschäftsführer angestellt ist.." 22.11.2011 um 22:28

dein beitrag!

warum drückst du dich, das gesetz und den wortlaut hier zu veröffentlichen, das besagt, dass ein firmenwagen nicht auf die firmenadresse angemeldet werden darf, sondern auf die privatadresse der geschäftsführenden person!

warum stellst du dies nicht hier rein?
entweder du schreibst dies, oder du bist ein weiteres mal des lügens überführt.

Gebi Mair hat gesagt…

Ja eh hab ich geschrieben, dass der dort Geschäftsführer ist, aber nur deshalb, weil Jürgen Bodensee das vorher gesagt hatte. Was ist das Problem dabei?

Anonym hat gesagt…

das deine recherche schlecht ist, und du bereits bei wirtschaftlichen grundlagen keinen tau hast.

das größere problem ist aber, dass du den gesetzestext nicht bringst, der besagt, dass ein firmenwagen nicht auf die firmenadresse angemeldet werden darf, sondern auf die privatadresse der geschäftsführenden person!

unwählbar hat gesagt…

sehr geil, irgendwer behauptet einen blödsinn und dann ists auch in ordnung, wenn der gebi den gleichen blödsinn weitergibt, weil der andere hats ja auch getan... ich hab auch mal nach dem prinzip gelebt, aber dann kam ich in die volksschule!
ich muss meinem vorposter recht geben, du bezeichnest dich immer als sehr genau und deine beiträge als gut recherchiert. diesmal hast du aber klar versagt!

Anonym hat gesagt…

wenn du nun anfängst, grünen politikern - eh nicht gebi - den alfa vorzuwerfen, was empfindest dann bei den so heiligen
GESCHIEDENEN SCHWARZEN?
schwarzen, die Gerüchten zufolge ins
PUFF gehen und dann in der stadt irgendwo stolpern
SCHWARZEN die ledige Kinder ärger als Karnickel haben usw.usf...

bafh hat gesagt…

Ach lassts den Gebi halt stänkern.
Viel mehr wird er scho nit können!!

Wenn du mal was sinnvolles tun willst, Kümmer dich mal um die GIS Abzock Mafia

Gebi Mair hat gesagt…

KFG §§ 37 ff war gefragt

Anonym hat gesagt…

komisch, unter besagtem gesetz finde ich keinen absatz der besagt, dass FIRMENAUTOS bei der PRIVATADRESSE der geschäftsführenden person gemeldet sen muss.
bitte kopier diesen absatz rein.

unwählbar hat gesagt…

komisch, i finds auch nicht. vielleicht ist der nur im grünen gesetzbuch?

Gebi Mair hat gesagt…

Nein das machen wir lustiger: Ich kopiere die Erklärung der Wirtschaftskammer (!) zum Kraftfahrgesetz hier rein:

"Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug länger als einen Monat in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass so ein Fahrzeug auch in Österreich zum Verkehr zugelassen werden muss (österreichisches Kennzeichen) und alle nötigen Steuern (Nova, Kfz-Steuer etc.) bezahlt werden müssen. Diese Vermutung gilt bis zum Gegenbeweis, den der von der Behörde beschuldigte Lenker dann führen muss. Oft kann man aber einen solchen Gegenbeweis nicht führen.
(...)

Sobald mit einem solchen Fahrzeug aber Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein „typischer Inländer“ vornimmt (in die Arbeit fahren, Einkaufen fahren etc.), wird die Behörde auf einen dauernden Standort im Inland schließen. Die Verwendung eines derartigen Fahrzeuges länger als einen Monat bewirkt, dass die ausländische Zulassung als aufgehoben gilt (auch wenn nach wie vor ausländische Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind). Dieses Fahrzeug ist dann nicht mehr zum Verkehr zugelassen, die Pflicht zur Steuerzahlung entsteht.
(...)
Folgen einer illegalen Verwendung ausländischer Fahrzeuge in Österreich

Wenn sich im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens herausstellt, dass ein Inländer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug länger als einen Monat in Österreich betreibt (ohne dass die Voraussetzungen Testfahrt, Journalist vorliegen), hat dies schwerwiegende Folgen.
Das Fahren eines Fahrzeuges ohne Zulassung ist eines der schwersten Delikte, die das Kraftfahrgesetz kennt (vergleichbar mit dem Lenken eines Fahrzeuges ohne entsprechenden Führerschein).

Neben einem Verwaltungsstrafverfahren für den Lenker, der gegen die Frist von einem Monat verstößt, hat auch der Lenker und/oder der Halter des Fahrzeuges mit einem Finanzstrafverfahren zu rechnen, da er Kfz-Steuer und Normverbrauchsabgabe (Nova) durch die Nichtzulassung des Fahrzeuges im Inland hinterzogen hat. Auch eine Hinterziehung der Umsatzsteuer ist denkbar. Die Polizei ist verpflichtet, der Finanzbehörde solche Fälle zu melden.

Die früher bestehende Doppelwohnsitzbescheinigung (für Personen, die sowohl in Österreich als auch im Ausland einen ordentlichen Wohnsitz haben) wurde bereits vor Jahren ersatzlos gestrichen. Damit ist es für Inländer nicht mehr möglich, aus Steuerersparnis¬gründen über längere Zeit ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu lenken.

Auch Angestellte oder Vertreter, die im Inland Tätigkeiten verrichten, bei denen sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zur Verfügung gestellt erhalten, können legal nur ein Monat (in Ausnahmefällen zwei Monate) das ausländische Fahrzeug für ihre Arbeit verwenden.
Daher muss hier auf das Risiko aufmerksam gemacht werden, wenn ein Inländer längere Zeit hindurch mit einem ausländischen Fahrzeug fährt.

Wenn es deshalb ein Straf- und Abgabeverfahren gibt und man die Bescheide bis zum Verwaltungsgerichtshof bekämpft, und wenn das Gericht dann zum Ergebnis kommt, dass durch die Wiedereinbringung die Monatsfrist nicht immer wieder neu zu laufen beginnt, sind neben den hinterzogenen Steuern, den Finanz- und Verwaltungsstrafen auch noch Anwaltskosten zu begleichen."

Anonym hat gesagt…

Gebi, du bist ja nur noch peinlich.
da du offenbar den inhalt des von dir gebrachten gesetzes nicht verstanden hast, gebe ich dir den rat, such deine informationen dort, wo sie für jedermann verständlich aufbereitet wurden.
z.B.: unter https://www.help.gv.at

dort findet man die zulassungsbedingungen einfachst erklärt.

einige Punkte:
Erforderliche Unterlagen:
.) Amtlicher Lichtbildausweis
.) Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten)
=> hier steht expliziert erwähnt, dass es für private gilt!
Bei Firmenwagen: zusätzlich:
.)Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
.) Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
.)Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen

Also nichts mit der verpflichtenden Anmeldung eines Firmenwagens auf die Privatadresse der Hauptaktionärs und vermutlich Vorstandsvorsitzenden.

Anonym hat gesagt…

schon blöd, wenn man seine eigenen texte nicht versteht, gell gebi.

die zeitangabe von einem monat.

einmal sehen und fotografieren, bzw alle paar wochen einmal sehen ist nicht wie oben erwähnt:" längere Zeit hindurch mit einem ausländischen Fahrzeug fährt."

du bist wirklich nur eine lachnummer. aber traurig, dass du als landtagsabgeordneter den inhalt einfachster texte nicht verstehst.

Anonym hat gesagt…

Ich frage mich wer da peinlich ist. Eher wohl du anonym. Die www.help.gv.at hilft einem wenn man ein KFZ anmelden will, jedoch finden man dort keine Gesetzt, die beschreiben wenn ein KFZ in Ö angemeldet werden muss. Das ist ein großer Unterschied.

unwählbar hat gesagt…

dass auf help.gv.at nicht das gesetz steht, stimmt! dass der bodenseer mit dem auto vielleicht aber auch nur einmal pro monat in österreich ist, stimmt aber vielleicht auch. ebenso stimmt es vielleicht auch, dass der gebi ein gesetz angiebt, in dem nichts von seinen anschuldigungen bestätigt wird!
wenns wirklich gesetzeswidrig ist, dann bitte ich darum, den herrn bodenseer anzuzeigen und den staatsanwalt die beweissicherung anzutreten und nicht einen grünen ltabg dessen arbeit auf politisch-mediengeilem niveau machen zu lassen!

Gebi Mair hat gesagt…

Ich finde den Text der Wirtschaftskammer lustiger, aber ich kann es auch aus dem Kraftfahrzeuggesetz zitieren, wenn gewünscht:

"(8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden. Danach sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung."

Also: wenn derjenige, der das Fahrzeug verwendet, einen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ist es ganz egal ob es der Aktiengesellschaft in Liechtenstein gehört und die es ihm als Geschäftsführer zur Verfügung stellt oder ob es irgendwie anders läuft: Es ist hier anzumelden.

Eine Anzeige gibt es, die verlangt ein Verwaltungsstrafverfahren und ein Finanzstrafverfahren. Die ist nicht von mir, aber von der weiß ich. Da wird man dann ja sehen, welches Gesetz hier für die ÖVP nicht gelten soll.

Anonym hat gesagt…

help.gv.at ist nicht einfach irgendeine private seite, sondern deren auskunft basiert schon auf der gültigen gesetzeslage. gerade weil juristische texte für laien oft unverständlich sind, gibt es diese offizielle seite, die die gesetze für laien verständlich aufbereitet.
p.s. 2-3 pro monat eine dienstreise nach österreich zu machen ist nicht für längere zeit HINDURCH!

@ anonym um 8:47 Uhr.
peinlich bist du, denn du hast dich mit deinem beitrag als pisa-opfer geoutet (kein textverständnis).

die behauptung war, dass der firmenwagen auf die privatadresse des hauptwohnsitzes der geschäftsführenden person angemeldet werden muss.

Zitat Gebi vom 23.11.2011 08:45 Uhr: "Und dass das Kraftfahrgesetz findet, dass auch Autos, die von Geschäftsführern genutzt werden an ihrem Hauptwohnsitz und nicht am Firmensitz angemeldet werden müssen"

Anonym hat gesagt…

@gebi, was ist an dem satz, den du selbst hereinkopiert hast so schwer zu verstehen, dass dies gilt, wenn er über einen LÄNGEREN ZEITRAUM HINDURCH (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) benützt wird. gelegentliche dienstreisen, auch wenn sie monatlich anfallen sind definitiv nicht ein längerer zeitraum hindurch.

Gebi Mair hat gesagt…

Aso, so läuft das: Bodensee wohnt in Liechtenstein und macht gelegentliche Dienstreisen nach Tirol?

Anonym hat gesagt…

@anonym um 09:10 hier ist anonym um 08:47:
Du brauchst jetzt nicht zornig werden. www.help.gv.at ist bestimmt keine private Seite, hab e ich auch nicht behauptet. Die help-Seite ist auch sehr gut gemacht und informativ. Sie soll uns helfen, ein Auto anzumelden usw...
Richtig ist dennoch, dass diese Seite keinen Inhalt preisgibt, der darüber informiert, wann ein Auto laut Gesetz anmelden werden muss. Ich danke für das Pisa-Opfer, bin ich gerne, wenn du das feststellst.

unwählbar hat gesagt…

du schreibst in deinem artikel "...wo es immer wieder gesichtet wird..."!
in deinen kommentaren schreibst du dann mehrmals "während eines monats" oder ähnliches! ausserdem verstehe ich nicht, warum du den herrn bodenseer nicht einfach anzeigst, wenn er doch was rechtswidriges tut?!? oder hast du schiss, dass dann rauskommt, dass alles rechtens ist und du einfach mal wieder jemandem ein verbrechen (denn das ist eine steuerhinterziehung) unterstellt hast?

Anonym hat gesagt…

@anonym, du bestätigst es ja ein weiteres mal, dass du texte nicht verstehst.
gebi behauptete, dass der firmenwagen bei am hauptwohnsitz der geschäftsführenden person angemeldet werden muss. das dies nicht stimmt, und sein erstes gepostetes gesetz dies auch nicht vorsieht, habe ich fürn gebi die einfache variante hvon help.gv.at hereinkopiert. also um zu zeigen, dass es ein firmenauto NICHT am hauptwohnsitz der geschäftsführenden person angemeldet werden muss.

komm, so schwer ist es jetzt aber auch nicht.

und da gebi ja von anfang an erwähnt hat, dass dieser wagen nur zeitweise kurz in innsbruck zu sehen ist, fällt "für einen längeren zeitraum hindurch" der rest weg.
auch dass sollte problemlos verständlich sein.

Anonym hat gesagt…

@gebi, diese primitive verdrehung funktioniert bei mir nicht. so kannst vielleicht bei der unteren bildungsschicht eine provokation auslösen, bei mir nicht. ich sehe es einfach nur als ein zeichen deiner hilflosigkeit an.

WALLI hat gesagt…

Eine einzige Sauerei und Verarschung der brav arbeitenden Bevölkerung von seiten der ÖVP.

Dieser nimmersatte Fettsack Switak gehört einmal für eine Weile auf Wasser und Brot gesetzt, was seiner figur sicher wohl bekommen würde.

Der Bodenseer ist ein richtiges arrogantes ARschloch, der selbst in Krisen- und umweltbedenklichen Zeiten PS-starke Dreckschleudern fahren muss.

Die Autos von Bodenseer gehören zwangsenteignet und für einen wohltätigen Zweck versteigert.

Dieses schwarze Arschloch das offensichtlich über keinerlei Gewissen verfügt, soll doch nach Lichtenstein emigrieren.

Anonym hat gesagt…

fakt ist, dass politiker vorbilder sein sollten. und fakt ist es auch, dass sicher weder switak noch bodenseer ein vorbild sind.
aber heutzutage scheint man bereits einen politiker als geradezu heilig anzuschauen, wenn er nichts strafbares macht.
es gibt auch sowas wie eine berufsehre - aber von der scheinen manche politiker noch nie etwas gehört zu haben...
es ist aufgabe der opposition, fehler auszuspüren und nicht zu vertuschen. alle parteien ministrieren halt nicht - wie die in tirol de facto nicht mehr vorhandene spö...
spö steht in tirol beinahe für schwarze proleten österreich

Anonym hat gesagt…

Also was ihr alles da so von euch gebt!

Ihr durchblickt ja nichtmal die einfachsten Grundlagen!!!


Der Bodenseer ist

1) Präsident der Wirtschaftskammer

und

2) Als Privatperson Unternehmer!

Das eine hat mit dem anderen nicht wirklich was zu tun!!
Was unterscheidet ihn dann z.b. von der Familie Swarovski, weil es vorher geheissen hat die machen das als "Privatpersonen"?? Mir wäre neu dass Bodenseer sein Unternehmen nicht als "Privatperson" macht...
Ist das Unternehmen von Bodenseer seit neuestem Staatseigentum? Sowas hätte WALLI vielleicht gerne... Aber jeder normaldenkende Mensch weiss dass harte Arbeit belohnt gehört!

Und wenn sich Herr Bodenseer aus seinem hart verdienten Geld teure Autos kaufen will soll er doch... Ist doch jedem seine eigene Sache!

Gebi macht halt teure reisen in kommunistische Länder! Na und? Wenn er sich dort wohl fühlt soll er doch...
(Ein "Normalverdiener" ist von so einer Reise auch Meilen weit entfernt.. Zumal Gebi diese ausgedehnte Reisen ja jährlich unternimmt)

Und die Sache mit Enzo Ferrari im Mercedes...
So einen stupiden Vergleich hatte ich noch nie gehört....
Dann müsste man ja auch sagen:
Schumacher darf, weil er deutscher ist, nicht für Ferrari fahren!

Darf Johann Lafer, weil er ein Sternekoch ist nichtmehr zur Würstelbude??

Und nach wie vor: Bodenseer tut für die Tiroler Wirtschaft immernoch VIEEEEEL MEHR wie ihr alle hier...
Er beschäftigt viele Leute und zahlt wahrscheinlich jährlich so viel Steuern wie die meisten hier nichtmal in 10 Jahren VERDIENEN würden...

Er trägt viel viel mehr zu dem ganzen Apparat bei von dem wir alle gut leben als wie die meisten...

Und wenn es dann halt sein Hobby ist teure Autos zu sammeln ist das ja in Ordnung!

Also was soll das?
Und wenn man sich dann ständig solche Gsichter wie den Gebi anschauen muss... Da wäre ich auch nichtmehr gerne bereit die Gehälter für Gebi & Co. mit zu finanzieren...

Allein diese ganze Diskussion ist sowas von lächerlich.


Also, mein Rat: Immer mal schön vor der eigenen Haustüre kehren!!!

Gebi Mair hat gesagt…

Bodensee kann sich mit seinem Geld oder dem Geld seiner Firmen so viele teure Autos kaufen wie er will. Das ist ja nicht die Frage. Die Frage ist, ob er sie im Ausland versteuern kann, oder ob er seine Steuern wie durchschnittliche BürgerInnen auch, hierzulande zahlen sollte.

Gebi Mair hat gesagt…

Das Finanzamt findet übrigens, dass die Anmeldung eines Autos auf eine Firma im Ausland und die Nutzung durch den Geschäftsführer ein häufiges Umgehungsgeschäft sei, hier nachzulesen: http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Tirol/3854924-2/eine-wohnung-für-300-tiroler-um-steuern-zu-sparen.csp

WALLI hat gesagt…

Ich habe die Nase gestrichen voll von diesen gierigen Geldsäcken, die über schwindlige Steuerkonstruktionen im ausland, ihren Beitrag in Österreich nicht entsprechend leisten wollen.

Gerade von sogenannten "VOLKSVERTRETERn" und Möchtegern Politikern wie Bodenseer und Switak würde man erwarten, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen.

Leider ist dem nicht so. Diesen Herren Politikern geht es nur darum sich in kürzester Zeit auf Kosten der Allgemeinbevölkerung zu bereichern.

Der Solidaritätsgedanke ist diesen HerrInnen ein Fremdwort.

Anonym hat gesagt…

@gebi, wenn du nur die grundlagen der wirtschaft kennen würdest, würde dich nicht wundern, dass zeil der unternehmer das steuersparen ist. was glaubst du wohl, warum nahezu alle größeren hotels jährlich zubauen und renovieren?

solange das steuersparen auf legalen weg erfolgt, ist da nichts auszusetzen.

was ist jetzt eigentlich mit deiner behauotung, dass ein unternehmen das firmenauto am hauptwohnsitz der geschäftsführenden person anmelden muss?
deine bisher genannten gesetze haben ja gegen diese behauptung gesprochen. gibt es nun solch ein gesetz oder hast du einfach nur gelogen?

Gebi Mair hat gesagt…

Soll ich noch einmal das KFG und die Aussendung der Wirtschaftskammer dazu posten? In den Kommentaren oben kannst du das schon nachlesen.

Anonym hat gesagt…

aber in KEINEN (wenn dir dieses wort nicht bekannt ist, darfst gernen ein lexikon befragen) wird deine behauptung untermauert, dass ein unternehmen den firmenwagen auf die privatadresse der geschäftsführenden person zulassen muss!!!!
auch bezüglich der längerfristigen durchgehenden nutzung im ausland kannst nicht argumentieren, denn du hast ja selbst beschrieben, dass du ihm nur des öfteren mit diesem wagen in österreich siehst, also keine spur von einer längeren dauer hindurch.

wenn du deine eigenen beiträge nicht mehr verstehst, dann wird es schlimm.

Anonym hat gesagt…

Anonym um 15:43 schrieb:
"wenn du deine eigenen beiträge nicht mehr verstehst, dann wird es schlimm."

Diese und andere Provokationen sind schwach. Jemand mit etwas Bildung lässt sich dadurch nicht herausfordern.

Anonym hat gesagt…

@anonym um 16:28
das ist keine provokation, sondern eine feststellung. in den von gebi gebrachten gesetzen steht nirgends die von ihm getätigte behauptung.
das ist fakt. und wenn gebi trotz mehrfacher aufklärung immer noch diese gesetze als argumente bringt, darf man davon ausgehen, dass er den inhalt seiner eigenen texte nicht versteht.
oder warum sollte er sonst ständig mit dieser lüge kommen?

Gebi Mair hat gesagt…

Ich merke schon, dass mein Argument nicht verstanden wird. Machen wir es umgekehrt: Aus welcher Regelung lässt sich ableiten, dass ein Dienstwagen eines Geschäftsführers in Liechtenstein von einem Geschäftsführer mit Hauptwohnsitz in Tirol hier ohne Zulassung unbegrenzt genutzt werden darf?

unwählbar hat gesagt…

wenn etwas in einem rechtsstaat nicht verboten ist, dann ist es erlaubt!

Gebi Mair hat gesagt…

So einfach isses auch wieder nicht. Also, auch welche Rechtsquelle würdest du dich dabei berufen? Oder ist das Argument, Bodenseer habe geglaubt, es handle sich um eine Gesetzeslücke, die er ausnützen wollte. Erst jetzt ist er draufgekommen, dass es gar keine Gesetzeslücke ist, sondern Steuerflucht?

Anonym hat gesagt…

Lieber Gebi, nun überspannst du den Bogen aber mit deinen kindlich dummen Verdrehungsversuchen! Es wurde hier mehr als nur einmal geschrieben, dass er den Wagen erst dann in Österreich melden muss, wenn er diesen für einen längeren Zeitraum hindurch (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) verwendet. Weder DU noch ein anderer konnte belegen, dass dies der Fall ist (und zwar laut gesetz für einen längeren Zeitraum, sprich ab einem Monat, HINDURCH)!!!!

Also kein Wort von unbegrenzt und selbst du hast geschrieben, dass du ihm nur öfters mit diesem Wagen siehst. Und öfters ist nicht gleich für einen längeren Zeitraum hindurch!

Also was du hier treibst ist unter aller Sau und zeigt nicht nur von deiner fehlenden Bildung sondern auch, dass du absolut keine soziale Intelligenz besitzt. Denn solche primitiven Verdrehungen von Beiträgen anderer, noch dazu wenn sie so oft gebracht wurden, zeugen von einem asozialen potential.

fakt ist, auch wenn du weiter verdrehst und lügst:
es gibt kin Gesetz das DEINE behauptung deckt, dass ein Unternehmen den Firmenwagen auf die Privatadresse der geschäftsführenden Person anmelden muss. Dieses Gesetz gibt es nicht. Auch wenn du es nicht wahr haben willst und wie ein kleines trotziges Kind auf den Tisch haust und weinend brüllst, dass es doch so ist!
weiters gibt es KEINEN einzigen Beleg deinerseits, dass der Wagen für einen längeren Zeitraum HINDURCH von der geschäftsführenden Person in Österreich benutzt wurde. Nur wenn das der Fall wäre, müsste er (laut den von dir gebrachten, aber von dir nicht verstandenen Gesetz) hier gemeldet werden. SONST nicht!

Lpgen haben kurze Beine, lieber Gebi.

WALLI hat gesagt…

lIEBER VORPOSTER

ICH FINDE ES EINE SCHWEINEREI, DASS DU JEDEM DER KURZE BEINE HAT, VORWIRFST EIN LÜGNER ZU SEIN.

BODENSEER ist ein Umweltdreckschwein, der tatkräftig dabei mithilft, das letzte uns noch verbleibende öffentliche Gut "LUFT", mit seinen CO2-
Dreckschleudern zu verpesten.

BODENSEER ist ein
Arsch mit Ohren, der dem Land Tirol und Österreich sehr viel zu verdanken hat.

So wurde z.b. das Kapital Bildung, das Know-How von öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Anstatt diese Bildungseinrichtungen die dem Staat ja was kosten, tatkräftig durch seine Steuerleistungen zu unterstützen, veranlagt dieser OBERARSCH sein Geld steuerschonend im Ausland.

Ein nur auf den eigenen Vorteil bedachter, skrupelloser Kapitalist, wie ich meine.

Anonym hat gesagt…

@walli. wer lesen kann, ist klar im vorteil. oben steht:" lügen haben kurze beine" und nicht "lügNER haben kurze beine" dein vorposter hat somit nichts verwerfliches geschrieben, auch wenn du mit billigen versuchen dies darzustellen versuchst.

dein restlicher beitrag ist aufgrund der kraftausdrücke nicht zu komentieren. wer sich auf solche beiträge einlässt, ist geistig selbst nicht ganz fit.

Anonym hat gesagt…

@Gebi:
Halt! Es wäre angebracht, dass du jetzt zurückruderst. Du forderst:"Aus welcher Regelung lässt sich ableiten, dass ein Dienstwagen eines Geschäftsführers in Liechtenstein von einem Geschäftsführer mit Hauptwohnsitz in Tirol hier ohne Zulassung unbegrenzt genutzt werden darf?"

Kein MEnsch hat je behauptet, dass es erlaubt ist, den Firmenwagen UNBEGRENZT im in Österreich zu benützen. Also was soll diese Forderung bitte? Du bewegst dich ja prinzipiell nicht auf hohem Niveau, aber jetzt hast du auch den letzten Funken ANstand abgeworfen und versuchst mit dreckigen Methoden von deinem Fehler und deinen Lügen abzulenken. So nicht!

Zur Klarstellung:
Du hast behauptet:"Und dass das Kraftfahrgesetz findet, dass auch Autos, die von Geschäftsführern genutzt werden an ihrem Hauptwohnsitz und nicht am Firmensitz angemeldet werden müssen,"

Dises Aussage wurde mit dem von dir erwähnten Kraftfahrdesetz als lüge entlarvt: zu deinem genannten Gesetz steht auf help.gv.at:
"einige Punkte:
Erforderliche Unterlagen:
.) Amtlicher Lichtbildausweis
.) Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten)
=> hier steht expliziert erwähnt, dass es für private gilt!
Bei Firmenwagen: zusätzlich:
.)Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
.) Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
.)Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen"

somit eindeutig belegt, dass deine Behauptung eine Lüge war.

Weiters hast du dann versucht, auf eine Regelung einzugehen und zwar auf diese:"Auch Angestellte oder Vertreter, die im Inland Tätigkeiten verrichten, bei denen sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zur Verfügung gestellt erhalten, können legal nur ein Monat (in Ausnahmefällen zwei Monate) das ausländische Fahrzeug für ihre Arbeit verwenden.
Daher muss hier auf das Risiko aufmerksam gemacht werden, wenn ein Inländer längere Zeit hindurch mit einem ausländischen Fahrzeug fährt."

Hier ignorierst du immer den Teil, dass dies für einen LÄNGEREN ZEITRAUM HINDURCH gilt.
Jedoch hast DU geschrieben, dass du diesen Wagen eigentlich nur öfters siehst und andere User haben dies bestätigt, dass bodenseer hauptsächlich mit seinen privatwagen zu sehen ist. somit trifft auch dieser Punkt nicht zu!

Zusammengefasst hast du zweimal gelogen und versuchst mit schmutzigen und billigen tricks davon abzulenken.

eigentlich nur traurig und peinlich.

Gebi Mair hat gesagt…

Also dass Bodenseer ein Arsch mit Ohren sei, das weise ich natürlich zurück und bitte um entsprechende respektvolle Ausdrucksweise auch ihm gegenüber. Man kann ihn in der Sache hart kritisieren auch ohne ganz üble Kraftausdrücke.

Help.gv.at nehmen wir aber nicht als Rechtsquelle oder? Das ist eine gut Infoseite, aber mehr halt auch nicht. Wenn du sagst, es sei eh nicht möglich, den Dienstwagen unbegrenzt in Österreich ohne Zulassung zu nutzen, woher nimmst du diese Bestimmung? Dann schau ma weiter.

Anonym hat gesagt…

Lieber Gebi, stellst du dich so dumm, oder hast du wirklich größte Probleme Texte zu verstehen?

wenn du help.gv.at unterstellen willst, dass sie die Gesetze falsch auslegen, dann hoffe ich, dass du dies mit einer Anzeige bekräftigst. Ansonsten würde ich dich um Zurückhaltug bitten. Also, entweder eine ANzeige, dass help.gv.at Gesetze falsch auslegt und somit falsche Rechtsauskunft gibt, oder auch du wirst dies akzeptieren müssen.
Wo ist denn eigentlich deine Quelle, die deine Behauptung untermauert, dass das Kraftfahrgesetz findet, dass auch Autos, die von Geschäftsführern genutzt werden an ihrem Hauptwohnsitz und nicht am Firmensitz angemeldet werden müssen,
Bitte kopiere endlich einmal die Zeilen rein, die genau das besagen:
Derzeit steht es bei den Quellen nämlich 1:0 für mich. Meine behauptung, dass deine Aussage eine Lüge ist, habe ich mit dem Link von einer seriösen Seite untermauert.

Aus deinen geposteten Beiträgen. Dort steht, dass sie nicht über einen LÄNGEREN ZEITRAUM HINDURCH benützt werden können. Dieser Zeitraum wird in diesen Texten öfters genannt und beträgt laut diesen EINEN MONAT.

Weiters hast DU SELBST geschrieben, dass DU diesen Wagen nur ÖFTERS und nicht seit einem LÄNGEREN ZEITRAUM (1 MONAT) HINDURCH siehst. Auch wurde von anderen Usern bestätigt, dass Bodenseer meist mit seinen Privatfahrzeugen zu sehen ist.

Was verstehst du nun genau nicht?
.) wie lange ein Monat dauert?
.) was LÄNERER ZEITZRAUM bedeutet?
.) was HINDURCH bedeutet?
.) oder etwas anderes?

Erschreckend ist, dass du nichts dazulernst und weiter mit primitiven Versuchen die Tatsachen verdrehen willst.

Es wäre langsam an der Zeit, dass du dich wie ein zivilisierter und reifer Erwachsener benimmst.

Gebi Mair hat gesagt…

Ich unternehme noch einen Versuch, mit einem Gutachten einer angesehenen Tiroler Steuerberatungskanzlei:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
aus unserer Aktenlage ersehen wir, dass in Ihrem Unternehmen ein Kraftfahrzeug im österreichischen Betrieb bzw. von Dienstnehmern oder inländischen Vertretern genutzt wird, das nicht mit einem österreichischen Kennzeichen ausgestattet ist.

Dieser Umstand kann zu folgenden rechtlichen und steuerlichen Problemen führen:

a) Verstoß gegen das österreichische Kraftfahrgesetz
b) Normverbrauchsabgabenpflicht in Österreich
c) Kraftfahrzeugsteuerpflicht in Österreich
d) Umsatzsteuerpflicht in Österreich
e) Höhere Sachbezugswerte im Rahmen der Lohnverrechnung
f) Finanzstrafrechtliche Konsequenzen

ad a) Verstoß gegen das österreichische Kraftfahrgesetz
Gemäß Kraftfahrgesetz (KFG) ist die Verwendung eines KFZ mit EU Kennzeichen nur während eines Monates, mit Drittlandskennzeichen gar nicht, zulässig. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug im Inland anzumelden.
Das KFG sieht für den Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung Verwaltungsstrafen in Höhe von € 70 - € 2000 vor.

ad b) Normverbrauchsabgabepflicht und Umsatzsteuer bei im Inland genutzten Kraftfahrzeugen
Die Normverbrauchsabgabe (NOVA) ist im Wesentlichen eine kraftstoffverbrauchsabhängige Abgabe auf Kraftfahrzeuge, die in Österreich in Betrieb gesetzt werden. Die NOVA beträgt bis zu 16 % der Bemessungsgrundlage der Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer.
Nach den NOVA Richtlinien gilt ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, das von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz in Österreich im Inland verwendet wird, bis zur Erbringung des Gegenbeweises als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland. Der Gegenbeweis kann nur dadurch erbracht werden, dass der Betrieb des Fahrzeuges dem ausländischen Unternehmen zuzurechnen ist was in der Regel gegeben ist, wenn der KFZ-Nutzer über das Fahrzeug tatsächlich nicht frei verfügen kann. Maßgebliche Beurteilungskriterien sind die Möglichkeit der Privatnutzung, Vorgabe von Dienstreisen sowie die tatsächliche Durchführung von Service, Garagierung und Reparaturen. Liegt eine inländische Betriebsstätte in Österreich vor, ist das Fahrzeug jedenfalls dieser zuzurechnen.

Dauert der Betrieb des Fahrzeuges in Österreich länger als ein Monat, so wird die Normverbrauchsabgabe zur Gänze fällig. Dies betrifft daher auch alle jene Fälle, in denen Dienstnehmer oder inländische Vertreter in Österreich ein im Ausland geleastes Fahrzeug benutzen.
Wird das Fahrzeug nach der Nutzung in Österreich nachweislich wieder ins Ausland verbracht (z.B. am Ende der Leasingdauer) kann eine Rückerstattung der NOVA auf der Basis des konkreten Rückgabewertes, sofern dieser ermittelt wurde, ansonsten zum Eurotax-Mittelwert beantragt werden.

Gebi Mair hat gesagt…

ad c) Kraftfahrzeugsteuerpflicht in Österreich
Für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge, die im Inland verwendet werden, besteht wie auch für Fahrzeuge mit inländischem Kennzeichen Kraftfahrzeugsteuerpflicht.

ad d) Umsatzsteuerplicht in Österreich
Bei im Ausland geleasten Fahrzeugen ist in Höhe der Nettoleasingrate ein der 20 %igen Umsatzsteuer unterliegender Eigenverbrauch anzusetzen. Damit soll ein Ausgleich für den z.B. in Deutschland zulässigen Vorsteuerabzug aus Leasingraten von PKWs geschaffen werden.
Die deutsche Vorsteuer kann idR im Wege des Vorsteuerrückvergütungsverfahrens „zurückgeholt“ werden.
ad e) Höhere Sachbezugswerte im Rahmen der Lohnverrechnung
Die Normverbrauchsabgabe erhöht weiters auch die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Sachbezuges auch wenn sie tatsächlich nicht abgeführt wurde.

Ad f) finanzstrafrechtliche Konsequenzen
Die schuldhafte Nichtentrichtung von NOVA, Kraftfahrzeugsteuer und Umsatzsteuer kann finanzstrafrechtliche Konsequenzen in der Höhe von Geldstrafen bis zum Zweifachen des verkürzten Betrages auslösen.

Wir hoffen Ihnen hiermit einen kurzen Überblick zu diesem Themenbereich gegeben zu haben.
Wir ersuchen Sie um Überprüfung, ob der oben dargestellte Sachverhalt auf Sie zutrifft und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"

unwählbar hat gesagt…

wahrscheinlich von der gleichen kanzlei wie switaks bericht...

fangt doch endlich einmal an, eure arbeit zu machen und lasst staatsanwälte ihre arbeit machen. pseudojuristen haben wir wirklich genug. entscheiden tun bei uns immernoch gerichte aufgrund ermittlungen der staatsanwaltschaften. wie gebi und sein steuerberater das sehen interessiert keine juristisch relevanten personen! also sparts, oder noch besser spendets das geld doch, anstatt es für sinnfreie steuerberatungen auszugeben!

Anonym hat gesagt…

1) und wo steht jetzt genau deine behauptung, das der firmenwagen an der privatadresse der geschäftsführenden person anzumelden ist? somit ist wohl eindeutig belegt, dass dir jeglisches textverständnis fehlt. besonders lustig, dass es deine eigenen texte sind, die du nicht verstehst.

2) auch hier wird konkret ein zeitrahmen genannt

3) ist bodenseers auto kein "Kraftfahrzeug im österreichischen Betrieb"

4) welcher steuerberater und für welchen betrib idt dieser Bericht.
und bitte auch den Link.


Kurz zusammengefasst:
.) Du bist mit einfachen Texten hoffnungslos überfordert.

.) müsste deiner Logik nach der Bodenseer diesen Wagen für jede Dienstfahrt ins Ausland neu dort anmelden, was bei einem Unternehmen in Lichtenstein sehr lustig werden würde.

.) ohne Angabe zur betreffenden Firma, für die diese Expertise gefertigt wurde, ist ein Umlegen auf eine andere Firma nicht nur dumm, sondern zeigt von fehlender Bildung. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dieser Firma um eine ÖSTERREICHISCHES Unternehmen handelt, dass seine Dienstwagen bei einer ausländischen Tochter angemeldet hat. In diesem Fall wären dein Vergleich mit Bodenseer nicht Äpfel mit Birnen, sondern Himbeeren mit Wassermelonen.

Gebi Mair hat gesagt…

Wie bitte? Die Qualibuyer AG soll ein österreichisches Unternehmen sein als AG mit Sitz in Liechtenstein? Warum hat sie denn dann überhaupt ihren Sitz dort?

Anonym hat gesagt…

Wenn man diese 68 Kommentare durchliest, fällt ein anonymer auf, der vielen Kommentarschreibern vorwirft, dass sie kein Textverständnis haben oder sowieso die Text nicht verstehen. Ich finde bei dir hängt die Platte bzw. bin ich der Meinung, dass du die Texte nicht verstehst.

Anonym hat gesagt…

@anonym um 8:58: was du glaubst ist mir relativ egal. die fakten sprechen für sich....

@Gebi, damit ueigst ein weiteres mal, dass du nicht in der Lage bist, einen Text zu verstehen. Denn NIRGENDSWO wird behauptet, dass die Qualibuyer AG ein österreichisches Unternehmen ist.

es meinem Beitrag geht selbst für Volksschüler klar hervor, dass sich dieser Staz auf das anonyme Unternehmen bezieht, welches im Bericht des STeuerprüfers geführt wird.

Und dann gibt es noch Leute, die nicht einsehen wollen, dass Gebi bereits bei einfachsten Texten überfordert ist.

p.s. wo sind nun die Antworten?

Anonym hat gesagt…

@anonym um 12:10: Leider finde ich keinen Kommentar von anonym um 8:58. Ich glaube du kannst Zusmmenhänge schwer erkennen.

Anonym hat gesagt…

@anonym um 13:29
oh gott, jetzt habe ich tatsächlich di zeiten von vermutlich deinem beitrag (1.dez 8:46) mit der zeit von gebis beitrag verwechselt. echt schlimm. wenn du darauf auf probleme mit dem verständnis von zusammenhängen schließt, kann kann man dich absolut nicht ernst nehmen. inhaltlich hast jedenfalls nichts zusammengebracht. dein beutrag erfüllt in jeder hinsicht die kriterien einer forums-troll-aktivität.

gebi hat im gegensatz dazu wirklich probleme den inhalt eines beitrages zu verstehen. denn er versteht die von ihm geposteten gesetzestexte nicht, und auch meine texte nicht, denn ich habe niergends geschrieben, dass die Qualibuyer AG ein österreichisches Unternehmen ist.

Anonym hat gesagt…

Ich bin heute zufällig per Google auf diesen Blog gestossen. Ich darf verraten, dass ich Jurist bin und derzeit die gesamte Judikatur zu § 82Abs. 8 KFG studiert habe. Es erscheint mir dringend notwendig, diesem uneinsichtigen anonymen Blogger, der wissen will, wo es steht, dass ein Firmenfahrzeug am Hauptwohnsitz des Geschäftsführers anzumelden sei, eine juristische Nachhilfe zu geben. So wie dieser Blogger es fordert, steht es in keinem Gesetz. Aber wenn ein Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender einer Firma mit Sitz im Ausland über ein Auto frei verfügen kann, so als wäre es sein Eigentum, dann gilt dieser Geschäftsführer als Verwender. Wenn dieser Geschäftsführer seinen Hauptwohnsitz im Inland hat, ist die Konsequenz daraus ist, dass die ausländische Zulassung nach einem Monat im Inland automatisch ungültig wird. Jürgen Bodenseer fährt daher diesen Ferrari derzeit im Inland ohne gültige Zulassung und jeder Polizist müsste ihm sofort gemäß § 102 Abs. 12 lit. a KFG die Autschlüssel oder die Kennzeichen abnehmen. Es ist nicht notwendig, dass er ununterbrochen länger als ein Monat damit im Inland fährt. Sobald das Auto das erste Mal nach Österreich kommt, beginnt diese Frist zu laufen und nach einem Monat ist die Verwendung des ausländischen Kennzeichens verboten und somit erlischt die ausländische Zulassung nach öst. Recht. Bodenseer müßte daher diesen Ferrari in Österreich zulassen. Da sein Unternehmen in Österreich keine Hauptniederlassung hat, gibt es für ihn nur die Möglichkeit, dass er diesen Ferrari von seiner Liechtensteiner Firma mietet. Als Mieter kann er mit Zustimmung des ausländischen Eigentümers diesen Ferrari an seinem Hauptwohnsitz in Österreich zulassen.

Anonym hat gesagt…

Es ist ja schön zu sehen, dass die ÖVP und der Herr Bodenseer zumindest einen richtigen treuen wenn auch anonymen Fan hat - freut mich irgendwie für sie.

Abgesehen davon macht die Argumentation natürlich keinen Sinn. Der Herr Jurist hat das ganze ja nett geklärt.

Da der Beitrag ja schon älter ist, was ist denn nun herausgekommen?

Interessanter als die Frage, wo man das Auto anmelden muss, sind doch die weiterführenden Fragen. Was macht die Firma denn überhaupt? Hat sie ein Büro, eine Sekretär(ien), Mitarbeiten in Lichtenstein? Einen Parkplatz wo das Firmenauto steht, wenn's nicht grad auf Dienstreise ist? Etc etc. Mir fallen da noch viele Fragen ein und wenn das nicht seriös ist, dann führt das alles zur Frage nach dem "Ort der eigentlichen Geschäftsführung". Und sollte eher Österreich als Lichtenstein da in Frage kommen - dann ist das Anmelden des Autos ziemlich wurscht weil dann das Finanzamt ..... zumindest bei OttoNormalbürger ... aber für ganz andere Turbulenzen sorgen kann.